Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz?

Was tun bei Hitze am Arbeitsplatz? stock.adobe.com/Monika Wisniewska

In vielen Sommermonaten herrschen hochsommerliche Temperaturen über 30 Grad. Unter diesen Bedingungen ist das Arbeiten äußerst beschwerlich, Leistungsfähigkeit und Konzentration lassen nach. Nun stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage, ob sie die Hitze schlicht aushalten müssen, ob der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss, um die Temperaturen zu senken, oder ob sie sogar einen Anspruch auf hitzefrei haben. Die Antworten auf diese Fragen erfahren Sie hier:

Welche Temperaturen sind am Arbeitsplatz zulässig?

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ herrschen. Danach soll die Temperatur in den Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten.

Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber bereits dann Maßnahmen zur Temperatursenkung ergreift, wenn die Temperatur über 26 Grad steigt. Dies ist jedoch keine Pflicht, vorausgesetzt, das Büro ist mit geeigneten „Sonnenschutzsystemen“, wie Jalousien, ausgestattet.

Tätig werden muss der Arbeitgeber erst ab einer Temperatur von 30 Grad. Dann muss er Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen der Arbeitnehmer zu reduzieren. In solchen Fällen kann man zum Beispiel Wärmequellen wie Kopierer aus den Arbeitsräumen entfernen, die Bekleidungsregelungen lockern oder in den frühen Morgenstunden ausreichend lüften. Als weitere Maßnahme kommt in Betracht, Gleitzeitregelungen auszudehnen, um die Arbeitszeit zu verlagern.

Zusätzlich dazu wird bei einer Temperatur von mehr als 26 Grad empfohlen, den Arbeitnehmern Getränke zur Verfügung zu stellen. Klettert das Thermometer auf über 30 Grad besteht dazu eine Pflicht.

Bei einem Temperaturanstieg auf über 35 Grad, ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Hitzefrei?

Dass bestimmte Räume ab einer Temperatur von über 35 Grad nicht mehr genutzt werden können, bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer einfach nach Hause gehen dürfen. Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es nicht.

In solchen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, technische Maßnahmen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen zu ermöglichen. Das wird jedoch in vielen Unternehmen nicht möglich sein. Dann bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes übrig, als seine Arbeitnehmer nach Hause zu schicken.

Tipps bei Hitze am Arbeitsplatz

  • Ganz wichtig: viel trinken! Denn der Körper verliert bei hohen Temperaturen durch Schwitzen viel Flüssigkeit.
  • Luftdurchlässige und leichte Kleidung tragen.
  • Eine schnelle Abkühlung für zwischendurch kann durch die Kühlung der Handgelenke mit kalten Wasser erreicht werden.
  • Nicht jeder verträgt Hitze gleich gut. Daher gilt es, auf die Signale des Körpers zu achten und bei Unwohlsein Pausen einzulegen und kühle Bereiche aufzusuchen.
  • Verfügt das Büro über eine Klimaanlage, gilt es zu beachten, dass der Unterschied zwischen Raum- und Außentemperatur nicht zu groß sein darf. Sonst drohen Kreislaufbeschwerden.

Sie haben generell Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht? Dann kontaktieren Sie uns. Entweder per E-Mail info@gc-kanzlei.de oder telefonisch 06131-950090. Unser Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen gerne weiter.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.