Unfall im europäischen Ausland – Das sollten Sie wissen
Der Frühling steht vor der Tür, bald beginnen die Osterferien und die Reiselust der Deutschen steigt. Da viele verstärkt mit dem Auto verreisen, stellt sich die Frage: Was tun bei einem Unfall im Ausland? Wo mache ich meine Ansprüche geltend? Und welches Recht gilt? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?
Unmittelbar nach der Kollision sichern Sie die Unfallstelle ab. Leisten Sie wenn möglich Erste Hilfe. Dann muss der Unfall dokumentiert werden. Notieren Sie:
- Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Name und Anschrift des Unfallverursachers
- Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer des Unfallverursachers
- Name und Anschrift möglicher Zeugen
- Fotografieren Sie die Unfallstelle und den Schaden.
Zusätzlich sollten Sie auch immer die Polizei rufen. Denn gerade bei hohen Schäden ist das Polizeiprotokoll für die Regulierung wesentlich.
Beachten Sie: Unterschreiben Sie keine fremdsprachigen Dokumente, deren Inhalte Sie nicht verstehen!
Brauche ich die „Grüne Karte“?
Die „Gründe Karte“ bzw. „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ ist für Fahrten in EU-Staaten sowie die Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und Montenegro nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen diese mitzuführen, um im Falle eines Unfalls die Schadensabwicklung zu erleichtern.
Die „Grüne Karte“ erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
An wen wende ich mich nach dem Unfall?
Sie können sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung wenden. Gestaltet sich die Abwicklung aufgrund einer Sprachbarriere als schwierig, kann man sich auch an den Regulierungsbeauftragten der betroffenen ausländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland wenden. Denn alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union solche Schadenregulierungsbeauftragten. Dann wird der Fall in deutscher Sprache bearbeitet. Jedoch findet nicht das deutsche Recht Anwendung, sondern das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Eine Liste aller Schadensregulierungsbeauftragten führt der Zentralruf der Deutschen Autoversicherer.
Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?
Übernimmt die Versicherung nicht oder nicht vollständig die entstandenen Kosten, können Sie die Ansprüche gerichtlich geltend machen, und zwar in Deutschland bzw. dem „Wohnsitzland“. Auch hier findet dabei jedoch nicht das deutsche Recht Anwendung, sondern das Recht des „Unfall-Landes“.
Welche Schadenspositionen werden von der ausländischen Versicherung ersetzt?
Dies wird in jedem Land unterschiedlich gehandhabt. Während jede Versicherung grundsätzlich Reparaturkosten und Personenschäden ersetzt, verhält sich dies bei Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten anders: Französische Versicherungen erstatten diese Kosten zum Teil, spanische Haftpflichtversicherungen hingegen nicht.
Sie hatten einen Unfall im europäischen Ausland und sind nun unsicher, wie Sie weiter verfahren sollen? Oder weigert sich die Haftpflichtversicherung für Ihre Unfallschäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns – per E-Mail (info@gc-kanzlei.de) oder telefonisch (06131 / 95009 – 0)! Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt prüft die Sach– und Rechtslage und berät Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall im Ausland.