Tanktop-Verbot für Männer im Fitnessstudio ist diskriminierend
Ein Fitnessstudio untersagte das Tragen von Tanktops für Männer, um zu vermeiden, dass Bodybuilder im Fitnessstudio trainieren. Hierdurch fühlte sich ein Mann diskriminiert. Ein solches Verbot, das ausschließlich für Männer ausgesprochen wird sei nicht rechtmäßig, entschied das AG Bad Urach und gab dem Kläger recht.
Sachverhalt
Ein Fitnessstudio in Bad Urach hatte das Tragen von weit ausgeschnittenen ärmellosen Sportshirts untersagt, um zu vermeiden, dass dort Bodybuilder ihr Training absolvieren. Der Kläger, ein dort trainierender Kunde fühlte sich durch diese Regelung diskriminiert. Das ausgesprochene Verbot war neutral formuliert, jedoch wurden immer nur Männer ermahnt, so wie er selbst auch. Er wurde auch einmal aus dem Fitnessstudio verwiesen. Hiernach beschwerte sich der Kläger per E-Mail beim Fitnessstudio und wandte sich zudem an das Sozialministerium und den Landesbeauftragten für Gleichstellung. Das Fitnessstudio hielt jedoch am Verbot fest und dem Kläger wurde ein Sonderkündigungsrecht vom Vertrag eingeräumt. Schließlich nahm das Fitnessstudio das Verbot zurück und erlaubte ab dem 1. Mai wieder das Tragen von Tanktops.
AG Bad Urach: Tanktop-Verbot begründet Diskriminierung
Auch wenn der Kläger kurz danach nicht mehr Mitglied des Fitnessstudios war, klagte er vor dem AG Bad Urach gegen das Fitnessstudio auf Unterlassung von Kleidungsvorschriften. Er klagte einen Schadensersatzanspruch ein, der in Höhe von 1.500 Euro seine erfahrene Diskriminierung kompensieren sollte. Von dieser Diskriminierung war faktisch auch das dritte Geschlecht betroffen. Die Diskriminierung sei auch erheblich gewesen, da aufgrund der Monopolstellung des Fitnessstudios in Bad Urach keine Möglichkeit bestand auf ein anderes Fitnessstudio auszuweichen. Somit wurde durch das Verbot allen männlichen Tanktop Trägern der Besuch eines Fitnessstudios verwehrt.
Das Fitnessstudio begründete das Tanktop-Verbot für Männer damit, dass sie nur auf diese Weise erreichen konnten, dass Männer, die ihre Muskeln zur Schau stellen wollten, nicht im Fitnessstudio trainieren konnten. Daher seien Frauen nicht von dem Verbot betroffen. Frauen würden Tanktops nicht tragen, um ihre Muskeln zur Schau zu stellen, sondern aus Modegründen.
Der Klage wird zum Teil stattgegeben
Das AG Bad Urach gab dem Kläger zum Teil recht Die Unterlassungsklage hatte aufgrund der bereits beendeten Mitgliedschaft keinen Erfolg. Dem geforderten Schadensersatz wurde stattgegeben, jedoch nicht in der vom Kläger begehrten Höhe von 1.500 Euro, sondern nur in Höhe von 250 Euro, denn das Trainieren im Fitnessstudio sei ihm weiterhin möglich geblieben und er wurde nur einmal des Fitnessstudios verwiesen. Ebenso wurde die Schadensersatzhöhe geringer eingestuft, weil das Verbot zuletzt aufgehoben wurde. Das AG entschied, dass das Tanktop Verbot gegenüber Männern eine verbotene Diskriminierung von Männern i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG darstelle. Die Begründung des Fitnessstudios, durch das Verbot männliche Bodybuilder aus dem Fitnessstudio fernhalten zu wollen, sah das Gericht nicht als gerechtfertigt an. Wenn man vermeiden wolle, dass Muskeln zur Schau gestellt werden, dann müsse das auch für Frauen gelten. Es sei kann Grund ersichtlich, warum das Verbot Tanktops zu tragen ausschließlich nur für Männer gelten soll. Frauen könnten ebenso Bodybuilder sein und durch knappe Kleidung ihre Muskeln zur Schau stellen wollen.