Ihr Strafverteidiger aus Mainz

Sie wurden Opfer einer Straftat oder einer solchen angeklagt? Sie haben einen Haftbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Ein strafrechtlicher Vorwurf ist eine große Belastung für Beschuldigte und Angehörige. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Strafrecht.

Unser Experte für Strafrecht geht mit Ihnen die besten Verteidigungsstrategien durch, so dass die strafrechtlichen Konsequenzen so gering wie möglich gehalten werden. Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder im Bereich der Strafvollstreckung

Im Strafrecht kommt es auf Schnelligkeit an und die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beratung am erfolgversprechendsten ist. Verlieren Sie also keine Zeit und kontaktieren Sie unseren Anwalt für Strafrecht.

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Unsere Tätigkeitsgebiete

  • Diebstahl
  • Betrug
  • Körperverletzung
  • Mord/ Totschlag
  • Verstoß gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz)
  • Korruption
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht

3 „goldene“ Regeln

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei oder bereits eine Anklageschrift erhalten? Bleiben Sie ruhig und beachten Sie folgende Hinweise:

  • Schweigen Sie zu den Vorwürfen.
  • Unterschreiben Sie nichts (keine Erklärungen oder Protokolle).
  • Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.

Vorladung zur Vernehmung

Haben Sie als Beschuldigter eine solche Vorladung erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Unser Anwalt für Strafrecht kann Akteneinsicht beantragen und Sie vom persönlichen Erscheinen bei der Polizei entschuldigen und sich einen Überblick über den Sachverhalt verschaffen.

Anklageschrift

Haben Sie eine Anklageschrift zugestellt bekommen, ist das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen und Sie als Beschuldigter einer Straftat hinreichend verdächtig. Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren, der Sie bei der Hauptverhandlung vertreten kann.

Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Dann handeln Sie schnell. Innerhalb von zwei Wochen kann hiergegen Einspruch eingelegt werden. Hierzu kontaktieren Sie am besten unseren Anwalt für Strafrecht. Dieser kann Akteneinsicht nehmen, die Beweislage und die Angemessenheit der im Strafbefehl verhängten Strafe beurteilen.

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir hören uns Ihre Schilderung des Sachverhalts genau an und entwickeln individuell auf Sie zugeschnittene Lösungen. Dabei urteilen wir nicht über Sie (das überlassen wir dem Richter) – wir verteidigen Sie!

Dino Kolar

Fachanwalt und Rechtsanwalt
06131 – 950090
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