Ihr Straf­ver­tei­di­ger aus Mainz

Sie wur­den Opfer einer Straf­tat oder einer sol­chen ange­klagt? Sie haben einen Haft­be­fehl oder eine Ankla­ge­schrift erhal­ten? Ein straf­recht­li­cher Vor­wurf ist eine große Belas­tung für Beschul­digte und Ange­hö­rige. Zögern Sie nicht und kon­tak­tie­ren Sie unse­ren Rechts­an­walt für Straf­recht.

Unser Experte für Straf­recht geht mit Ihnen die bes­ten Ver­tei­di­gungs­stra­te­gien durch, so dass die straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen so gering wie mög­lich gehal­ten wer­den. Wir ver­tre­ten Sie im Ermitt­lungs­ver­fah­ren, Straf­ver­fah­ren oder im Bereich der Straf­voll­stre­ckung

Im Straf­recht kommt es auf Schnel­lig­keit an und die Erfah­rung zeigt, dass eine früh­zei­tige Bera­tung am erfolg­ver­spre­chends­ten ist. Ver­lie­ren Sie also keine Zeit und kon­tak­tie­ren Sie unse­ren Anwalt für Straf­recht.

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Unsere Tätig­keits­ge­biete

  • Dieb­stahl
  • Betrug
  • Kör­per­ver­let­zung
  • Mord/​ Tot­schlag
  • Ver­stoß gegen das BtMG (Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz)
  • Kor­rup­tion
  • Insol­venz­de­likte
  • Steu­er­straf­recht

3 „gol­dene“ Regeln

Sie haben eine Vor­la­dung zur Ver­neh­mung durch die Poli­zei oder bereits eine Ankla­ge­schrift erhal­ten? Blei­ben Sie ruhig und beach­ten Sie fol­gende Hin­weise:

  • Schwei­gen Sie zu den Vor­wür­fen.
  • Unter­schrei­ben Sie nichts (keine Erklä­run­gen oder Pro­to­kolle).
  • Kon­tak­tie­ren Sie einen Straf­ver­tei­di­ger.

Vor­la­dung zur Ver­neh­mung

Haben Sie als Beschul­dig­ter eine sol­che Vor­la­dung erhal­ten, soll­ten Sie sich an einen Anwalt wen­den. Unser Anwalt für Straf­recht kann Akten­ein­sicht bean­tra­gen und Sie vom per­sön­li­chen Erschei­nen bei der Poli­zei ent­schul­di­gen und sich einen Über­blick über den Sach­ver­halt ver­schaf­fen.

Ankla­ge­schrift

Haben Sie eine Ankla­ge­schrift zuge­stellt bekom­men, ist das Ermitt­lungs­ver­fah­ren bereits abge­schlos­sen und Sie als Beschul­dig­ter einer Straf­tat hin­rei­chend ver­däch­tig. Spä­tes­tens jetzt soll­ten Sie einen Straf­ver­tei­di­ger kon­tak­tie­ren, der Sie bei der Haupt­ver­hand­lung ver­tre­ten kann.

Straf­be­fehl

Sie haben einen Straf­be­fehl erhal­ten? Dann han­deln Sie schnell. Inner­halb von zwei Wochen kann hier­ge­gen Ein­spruch ein­ge­legt wer­den. Hierzu kon­tak­tie­ren Sie am bes­ten unse­ren Anwalt für Straf­recht. Die­ser kann Akten­ein­sicht neh­men, die Beweis­lage und die Ange­mes­sen­heit der im Straf­be­fehl ver­häng­ten Strafe beur­tei­len.

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir hören uns Ihre Schil­de­rung des Sach­ver­halts genau an und ent­wi­ckeln indi­vi­du­ell auf Sie zuge­schnit­tene Lösun­gen. Dabei urtei­len wir nicht über Sie (das über­las­sen wir dem Rich­ter) – wir ver­tei­di­gen Sie!

Dino Kolar

Fach­an­walt und Rechts­an­walt
06131 – 950090
Kon­takt