Rechtsanwalt Florian Schmitt ist ADAC Vertragsanwalt und lässt Sie im Schadensfall und im Ordnungswidrigkeiten– und Strafverfahren nicht alleine. Nehmen Sie für eine professionelle Beratung im Verkehrsrecht und eine zuverlässige Unfallabwicklung einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt zu ihm auf.
Verkehrsrecht
Kompetente Beratung & Vertretung in allen Verkehrsrechtsfragen
Unfallabwicklung, Personenschäden, Ordnungswidrigkeiten, – egal ob Sie Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht haben, eine umfassende Beratung brauchen oder nach einem Schadensfall eine zuverlässige Unfallabwicklung suchen – mit unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Mainz haben Sie jederzeit den richtigen Ansprechpartner.
Wer sich im Straßenverkehr bewegt, hofft darauf, nie einen Rechtsanwalt zu brauchen. Spätestens nach einem Unfall ist jeder Verkehrsteilnehmer jedoch froh darüber, einen zuverlässigen Experten für Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben. Unsere Erfahrung zeigt, dass Haftpflichtversicherungen in einer Vielzahl von Fällen versuchen, die berechtigten Ansprüche von Unfallgeschädigten zu kürzen. Dank unserer jahrelangen Tätigkeit im Verkehrsrecht und in der Unfallabwicklung können wir Ihnen dabei helfen, Ihr Recht schnell und effektiv durchzusetzen.
Aus Unwissenheit machen viele Geschädigte berechtigte Ansprüche gar nicht geltend. Mit uns an Ihrer Seite passiert das nicht. Lassen Sie sich nicht von Haftpflichtversicherungen verunsichern und vertrauen Sie uns bei all Ihren Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Tätigkeiten im Verkehrsrecht
- Unfallschadenabwicklung (egal ob Auto-, Motorrad– oder Fahrradunfall)
- Rechtsberatung und Vertretung bei Straf– und Ordnungswidrigkeiten
- Hilfe und Vertretung bei Bußgeldverfahren
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Personenschäden
- Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Autokauf und Reparatur
- Unternehmensberatung der Automobilbranche / Digitales Schadenmangement
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer speziellen Seite für Autofahrer, Autohäuser und Werkstätten.
Schadensbegriffe einfach erklärt
In unserer Youtube-Videoreihe erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt die wichtigsten Fachbegriffe, die bei der Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung des Gegners vorkommen:
Teil 1: Anwaltskosten, Sachverständigenkosten
Teil 2: Reparaturschaden, Totalschaden, Wertminderung
Weitere Videos von Florian Schmitt:
Interviews:
Umfassender Service von Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Mainz
Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mainz kümmert sich schnell und zuverlässig um alle Aspekte der Unfallabwicklung und berät Sie gerne in Fragen des Verkehrsrechts. Dank unseres ausgeklügelten Schadenmanagementsystems können wir Ihre berechtigten Ansprüche umfassend durchsetzen.
Effektives Schadenmanagement und zuverlässige Unfallabwicklung: Ihre Vorteile im Überblick
Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach einem Unfall
Wir setzen für Sie Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers durch. Profitieren Sie im Schadensfall vom professionellen Schadenmanagement der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Rahmen des Schadenmanagements sind bei alleinigem Verschulden des Unfallgegners die Kosten unserer Dienstleistungen von diesem zu tragen – und somit für Sie kostenlos. Sollte Sie ein Teilverschulden am Unfall treffen, informieren wir Sie vorab über die für Sie anfallenden Gebühren und die weiteren Kostenrisiken.
Umfangreiches Schadenmanagement
- Abwicklung des Unfallschadens mit der gegnerischen Versicherung
- Besprechung des Unfallhergangs
- Kostenlose Ermittlung der Daten des Unfallgegners sowie seiner Versicherung
- Sofortige Anzeige des Unfallschadens beim Unfallgegner und seiner Versicherung
- Geltendmachung der bezifferten Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüche
- Geltendmachung der Gutachterkosten, Kosten für den Ersatzwagen, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ab– und Anmeldekosten, Unkostenpauschale
- Prüfung von vorgenommenen Kürzungen und Gegengutachten
- Koordination der Abwicklung mit dem Kfz-Sachverständigen
- Koordination der Abwicklung mit Ihrer Kfz-Werkstatt oder Ihrem Autohaus
Besonderer Service für Sie:
- Akteneinsicht in die Unfallakte bei Polizei/Staatsanwaltschaft
- Vertretung in Straf– und Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Jederzeit informiert durch Online-Zugang zu Ihrer Akte
Innovative Schadensteuerung für Autohäuser mit crashWERK
Sichern Sie sich mit unserer Kfz-Unfallschadenmanagementsoftware crashWERK Ihren Wettbewerbsvorteil. Durch crashWERK werden die Abwicklungsprozesse in der Unfallabwicklung optimiert und standardisiert, Ihre Mitarbeiter entlastet und Ihre Standorte vernetzt. Mit uns erhalten Sie durch Analysen und Controlling einen Überblick über alle Prozesse im Autohaus im Bereich des Unfallschadenmanagements. Wir schaffen Transparenz dank standardisierter Prozesse und 24/7-Online-Zugang. Erfahren Sie mehr dazu hier.
Wir sind Ihr Experte in der Unfallabwicklung und stehen für ein professionelles Schadenmanagements
Für eine fundierte Rechtsberatung zum Thema Unfallabwicklung und eine innovative Schadensteuerung kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Florian Schmitt. Er steht Ihnen bei Ihrem Fall gerne zur Seite.
Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Personenschäden nach Verkehrsunfällen
Wir stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.
Wir unterstützen Sie in folgenden Angelegenheiten der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall:
- Personenschaden nach Verkehrsunfall (als Autofahrer, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger)
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz
- Erwerbsschaden
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
Unser Ziel ist es, eine schnelle Entschädigung für Sie zu erreichen. Dabei setzen wir Ihre Interessen gegenüber dem eigenen Versicherer sowie der Versicherung des Unfallverursachers durch.
Ihr Anwalt für Personenschäden in Mainz Gräf & Centorbi
Wir kennen die Arbeitsweisen und Regulierungspraktiken der Versicherer im Verkehrsrecht. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an, wir helfen Ihnen gerne. Für eine kompetente Rechtsberatung stehen Ihnen die Rechtsanwälte Florian Schmitt und Dino Kolar jederzeit zur Verfügung.
Haben Sie die Geschwindigkeit überschritten, sind über Rot gefahren oder werden Ihnen andere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vorgeworfen? Steht sogar Ihr Führerschein auf dem Spiel? Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt hilft Ihnen gerne weiter.
Unsere Kanzlei ist u.a. auf Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten– sowie Strafverfahren im Verkehrsrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne in allen behördlichen Verfahren im Verkehrsrecht kompetent und umfassend. Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in den folgenden Angelegenheiten:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Missachtung von Verkehrszeichen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsunterschreitungen
- Benutzen des Mobiltelefons
- Überholverstöße
- Falschparken
- Vorfahrtsfehler
sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Dabei klären wir ob,
- das Bußgeld der Höhe nach richtig festgesetzt wurde
- das Bußgeld, Punkte oder Sperrfristen zu Unrecht verhängt wurden
- Ihre Fahrerlaubnis zu Recht entzogen wurde
Nehmen Sie bei Ordnungswidrigkeiten anwaltliche Beratung in Anspruch – Wir setzen uns für Sie ein
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für eine Verteidigung im Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten– oder Strafverfahren. Selbst vermeintlich richtige Bescheide sind häufig angreifbar. Rechtsanwalt Florian Schmitt prüft Ihren Bußgeldbescheid und klärt Sie über mögliche Verteidigungsstrategien auf.
Immer mehr Menschen sind mit dem Fahrrad, sei es dem normalen City-Bike, dem Mountainbike oder dem E-Bike unterwegs. Dadurch häuft sich die Zahl der Unfälle. Auch wenn viele glimpflich ausgehen, stellt sich die Frage nach der Unfallregulierung.
Folgende Ansprüche können Radfahrer geltend machen:
- Kosten der Reparatur
- Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeldansprüche
Haftungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob Sie mit einem E-Bike oder einem normalen Fahrrad einen Unfall hatten. Einem E-Bike wird im Gegensatz zu Autos, Motorrädern und Motorrollern keine Betriebsgefahr zugerechnet.
Ziehen Sie bei Personenschäden immer einen Anwalt hinzu
Um Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen, sollten Sie immer einen Anwalt hinzuziehen. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt hilft Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Bußgeldrechner
Es handelt sich bei dem bereitgestellten Rechner um eine ungefähre und unverbindliche Einschätzung. Eine konkrete Einschätzung erfolgt immer im Einzelfall. Kontaktieren Sie uns gerne für eine verbindliche Auskunft.