Unternehmensgründung in Deutschland
Der zuverlässige Partner für Ihre Unternehmensgründung in Deutschland
Kanzlei Gräf & Centorbi
Durch die ausgeprägte Leistungsfähigkeit im Industrie-, Finanz- und Dienstleistungssektor bietet der deutsche Markt für internationale Unternehmen große Wachstumschancen. Die Expansion eines bestehenden Gewerbes nach Deutschland, oder die Unternehmensgründung in Deutschland können daher eine lohnende Investition sein. Darüber hinaus ist es durch die zentrale Stellung des Landes innerhalb der Europäischen Union sowie den bestehenden Einfluss auf den Binnenmarkt und die Finanzmärkte für das langfristige Wachstum eines Konzerns in Europa eine interessante Option, ein neues Unternehmen in Deutschland zu gründen oder hier auf anderem Wege präsent zu sein. Sowohl bei der Unternehmensgründung in Deutschland als auch bei der Expansion bestehender Strukturen gibt es für ausländische Unternehmer jedoch eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten.
Die Rechtsanwaltskanzlei in Mainz ist hierfür der ideale Ansprechpartner: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in den nationalen und internationalen Fachgebieten der Steuer- und Rechtsberatung, kann Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrer Unternehmensgründung in Deutschland oder Ihrer Expansion auf den deutschen Markt zuverlässig mit Rat und Tat zur Seite stehen. Egal, ob Sie eine Betriebsstätte, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Deutschland gründen wollen, oder sich für einen anderen Zugang zum deutschen Markt entscheiden, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Office-Service und beraten Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten von der Gewerbeanmeldung über nötige Genehmigungen bis zu Fragen der Aufenthaltsgenehmigung.
Unternehmen in Deutschland gründen
Bei jedem Schritt an Ihrer Seite
Damit die Expansion Ihres Unternehmens nach Deutschland so reibungslos wie möglich verläuft, kümmern wir uns für Sie um die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Um ein Unternehmen in Deutschland gründen zu können, oder auf anderem Weg geschäftlich aktiv zu werden, benötigen Sie grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung und je nach Unternehmensart zusätzliche Genehmigungen. Das gilt auch, wenn Sie eine Betriebsstätte, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Deutschland gründen wollen. Wir kümmern uns für Sie darum, dass die notwendigen Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Zudem informieren wir Sie über gegebenenfalls notwendige Genehmigungen und unterstützen Sie, diese zu beantragen. Durch unsere umfangreiche Vernetzung kennen wir dabei jederzeit den richtigen Ansprechpartner für Ihre Unternehmensgründung in Deutschland und können die notwendigen Formalitäten schnell und zuverlässig erledigen.
Das gilt auch für alle Fragen der Aufenthaltserlaubnis: EU-Bürger benötigen für die Gewerbeanmeldung lediglich einen gültigen Pass und genießen ansonsten Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Anders verhält es sich bei Angehörigen von Nicht-EU-Staaten. Diese benötigen neben einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis unter Umständen weitere Genehmigungen nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Auch bei im Ausland ansässigen Unternehmern, die in Deutschland geschäftlich tätig sind, gilt es gegebenenfalls die Möglichkeit der Einreise nach Deutschland durch entsprechende Visa sicherzustellen. Bei all diesen Angelegenheiten können wir Sie mit unserer Erfahrung und Expertise unterstützen, sodass Ihr Ziel ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, oder auf den deutschen Markt zu expandieren nicht an fehlenden Genehmigungen scheitert. Gerne beraten wir Sie auch über den für Sie optimalen Weg, Zugang zum deutschen Markt zu erhalten.
Eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen bedeutet, dass zwar die ausländische Muttergesellschaft mehrheitlich die Anteile an dem selbstständigen Unternehmen hält, dieses aber eine Gesellschaft deutschen Rechts ist. Da hier daher die deutschen Rechtsvorschriften und Rechtsformen, wie GmbH oder AG, gelten, können wir Ihnen mit unserer Expertise helfen, mögliche Fallstricke von Anfang an zu vermeiden.
Wenn Sie eine Zweigniederlassung in Deutschland gründen, ist diese Teil des ausländischen Gesamtunternehmens und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dennoch ist eine Eintragung in das deutsche Handelsregister erforderlich, wobei deutsches Recht Anwendung findet. Zudem müssen für die Gründung einige Kriterien erfüllt werden. Gerne beraten wir Sie über die nötigen Voraussetzungen und unterstützen Sie bei den nötigen rechtlichen Schritten.
Eine Betriebsstätte ist eine weitere Niederlassung oder Filiale eines ausländischen Unternehmens, die Hilfsgeschäfte, wie die Vermittlung oder Ausführung der Hauptgeschäfte, ausführt. Eine Betriebsstätte in Deutschland zu gründen, erfordert keine Eintragung in das Handelsregister. Allerdings muss eine Betriebsstätte beim zuständigen Verbraucherschutzamt angemeldet werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese Formalitäten möglichst schnell zu erledigen.
Establish a business in Germany
It is a good home for your ideas
The opportunities are massive: Significant spending power, an innovative climate, its location right in the centre of Europe and highly skilled workers.
We offer professional support for expat entrepreneurs in Germany. We assist our clients in all stages of their business activities in Germany and provide them with individual tailor-made advice for their projects.
Whatever form of company you choose, we will help you to tackle the bureaucratic hurdles. Our passion is to turn your passion into a great business and make it work.