Teilzahlungsvereinbarung
Schritt 2
Der Abschluss der Teilzahlungsvereinbarung ist nur unter ausdrücklicher Anerkennung der folgenden Nutzungsbedingungen möglich:
- Die Teilzahlungsvereinbarung kann nur dann abgeschlossen werden, wenn in dem an den/die Schuldner/in übermittelten Anschreiben der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft unter „Unser Zeichen“ die Buchstabenfolgen „AGF“ enthalten ist.
- Die Ratenzahlungshöhe muss monatlich mindestens 10,00 € betragen und sollte in angemessener Relation zur Forderungshöhe stehen.
- Der Beginn der Ratenzahlung muss innerhalb von 6 Wochen ab Abschluss der Teilzahlungsvereinbarung liegen.
- Die erste Rate muss innerhalb der von dem/der Schuldner/in gewählten Frist auf dem angegebenen Konto der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingehen.
- Der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft wird eine von dem/der Schuldner/in unterschriebenen Ausfertigung der Teilzahlungsvereinbarung per Post, Fax oder Mail übersandt.
- Der/die Schuldner/in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die weitere Korrespondenz ausschließlich über die von dem/der Schuldner/in angegebene Mailadresse erfolgt.
- Alle Angaben sind von dem/der Schuldner/in ordnungs– und wahrheitsgemäß vorgenommen.
- Der/die Schuldner erklärt sich mit diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden.
- Die Teilzahlungsvereinbarung kommt nur wirksam zustande, wenn die Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft die Annahme per Mail oder in sonstiger Weise schriftlich bestätigt.
Ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Teilzahlungsvereinbarung haben, besprechen wir diese gerne mit Ihnen.
06131 – 950090
info@gc-kanzlei.de