Teilzahlungsvereinbarung

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Schritt 2

Der Abschluss der Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung ist nur unter aus­drück­li­cher Aner­ken­nung der fol­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen mög­lich:

  1. Die Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung kann nur dann abge­schlos­sen wer­den, wenn in dem an den/​die Schuldner/​in über­mit­tel­ten  Anschrei­ben der Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft unter  „Unser Zei­chen“ die Buch­sta­ben­fol­gen „AGF“ ent­hal­ten ist.
  2. Die Raten­zah­lungs­höhe muss monat­lich min­des­tens 10,00 € betra­gen und sollte in ange­mes­se­ner Rela­tion zur For­de­rungs­höhe ste­hen.
  3. Der Beginn der Raten­zah­lung muss inner­halb von 6 Wochen ab Abschluss der Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung lie­gen.
  4. Die erste Rate muss inner­halb der von dem/​der Schuldner/​in gewähl­ten Frist auf dem ange­ge­be­nen Konto der Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH ein­ge­hen.
  5. Der Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft wird eine von dem/​der Schuldner/​in unter­schrie­be­nen Aus­fer­ti­gung der Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung per Post, Fax oder Mail über­sandt.
  6. Der/​die Schuldner/​in erklärt sich aus­drück­lich damit ein­ver­stan­den, dass die wei­tere Kor­re­spon­denz aus­schließ­lich über die von dem/​der Schuldner/​in ange­ge­bene Mail­adresse erfolgt.
  7. Alle Anga­ben sind von dem/​der Schuldner/​in ord­nungs– und wahr­heits­ge­mäß vor­ge­nom­men.
  8. Der/​die Schuld­ner erklärt sich mit die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen aus­drück­lich ein­ver­stan­den.
  9. Die Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung kommt nur wirk­sam zustande, wenn die Gräf & Cen­torbi Rechts­an­walts­ge­sell­schaft die Annahme per Mail oder in sons­ti­ger Weise schrift­lich bestä­tigt.
Ich habe die Bedingungen gelesen und akzeptiere sie.
Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fra­gen zu Ihrer Teil­zah­lungs­ver­ein­ba­rung haben, bespre­chen wir diese gerne mit Ihnen.

06131 – 950090
info@​gc-​kanzlei.​de

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