Teilzahlungsvereinbarung
Nachfolgend haben Sie als Schuldner/Schuldnerin die Möglichkeit, eine Teilzahlungsvereinbarung über die von der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen des/der jeweiligen Gläubigers/in gegen Sie geltend gemachten Forderung abzuschließen. Die für den Abschluss der Teilzahlungsvereinbarung notwendigen Informationen können Sie unseren Schreiben und der Ihnen übersandten Forderungsaufstellung entnehmen.
Wir empfehlen Ihnen, diese Unterlagen für den Abschluss der Teilzahlungsvereinbarung vorzuhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Möglichkeit haben, die Höhe der monatlichen Raten selbst festzulegen. Dabei sollten Sie jedoch Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bedenken.
Nachdem Sie die erforderlichen Angaben in die vorgegebenen Felder übertragen haben, können Sie die Teilzahlungsvereinbarung ausdrucken. Diese müssen Sie dann unterschreiben und der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft zukommen lassen. Die Übersendung kann per Post, Fax oder Mail erfolgen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Teilzahlungsvereinbarung haben, besprechen wir diese gerne mit Ihnen.
06131 – 950090
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