Insolvenzanfechtung

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Insolvenzanfechtung

Wenn Sie aufgefordert werden, Leistungen zurückzubezahlen

Ist ein Schuldner gar nicht mehr in der Lage, seine offenen Rechnungen zu begleichen, wird in den meisten Fällen ein Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vollstrecken und Kontopfändungen oder Zwangsvollstreckungsaufträge werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dabei verfügt ein sogenannter Insolvenzverwalter über die Vermögenswerte des Schuldners und diese werden an die jeweiligen Gläubiger verteilt. Keiner Partei soll hierbei ein Nachteil entstehen – das heißt, alle Gläubiger sollen zu gleichen Teilen befriedigt werden.

Bei der Insolvenzanfechtung besteht für den Insolvenzverwalter die Möglichkeit, eventuelle Zahlungen und sonstige Vermögensverschiebungen im Rahmen des Verfahrens rückgängig zu machen und so die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wieder zu gewährleisten. Ab Verfahrensbeginn geleistete Zahlungen erfolgen nur noch an den entsprechenden Insolvenzverwalter.

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Was ist eine Insolvenzanfechtung?

Als Insolvenzanfechtung bezeichnet man das Recht des Insolvenzverwalters, während des eröffneten Insolvenzverfahrens gewisse Rechtshandlungen rückgängig zu machen, in welchen zum Beispiel einzelne Gläubiger bevorzugt wurden oder welche eine Verringerung der Insolvenzmasse zur Folge hatten. Dies beinhaltet sowohl geleistete Zahlungen als auch die Gewährung von Sicherheiten oder Verkäufe unter Wert. Ziel dabei ist, die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger zu erreichen und somit zu verhindern, dass einzelne Geschäftspartner bevorzugt werden.

Bei einer Insolvenzanfechtung sind sämtliche Gläubiger betroffen, die vom Insolvenzschuldner Leistungen erhalten haben. Oft werden zudem Arbeitnehmer und beteiligte Drittpersonen wie zum Beispiel Angehörige des Schuldners, Gerichtsvollzieher oder Banken durch eine Insolvenzanfechtung tangiert. Unter Umständen erstreckt sich die Bemessungsgrundlage für die bezogenen Leistungen sogar über die letzten zehn Jahre vor dem effektiven Antrag auf Insolvenz.

Erfolgte die angefochtene Handlung gegen den Willen des Schuldners, kann ebenfalls ein entsprechender Einspruch seitens des Insolvenzverwalters erhoben werden.

Die in Folge aufgeführten Insolvenzanfechtungsfälle kommen mit einer gewissen Häufigkeit vor und liefern wichtige Aspekte zur eventuellen Verteidigung gegen eine Anfechtung.

Der Gläubiger erwirkte eine Zwangsvollstreckung kurz vor der Eröffnung des Verfahrens

Dieser Fall einer Anfechtung tritt mit Abstand am häufigsten ein. Hiervon betroffen sind typischerweise jene Zahlungen, die nach einer vom Staat ausgesprochenen Vollstreckungsmaßnahme vorgenommen wurden. Der Insolvenzverwalter kann solche Geldverschiebungen problemlos anfechten und eine entsprechende Rückzahlung fordern. Nichtsdestotrotz führen einige Gläubiger selbst unmittelbar vor der Insolvenz eine Vollstreckung durch – in der Hoffnung, vor allen anderen ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Der Schuldner bestellt kurz vor Verfahrenseröffnung Sicherheiten an den Gläubiger

In vielen Fällen sollen hier Kredite abgesichert oder bestimmte Vermögenswerte sogar absichtlich von der Insolvenzmasse abgesondert werden. Als mögliche Sicherheiten seien hier die Grundschuldbestellung und die Sicherungsabtretung erwähnt.

Der Schuldner tätigt kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Zahlungen an den Gläubiger

Hierzu gehören mitunter ziemlich alltägliche Vorgänge wie beispielsweise die Zahlungen von Mieten für Ladenlokale, Warenlieferungen oder Gehälter. Als Gläubiger sollten Sie dabei besonders eine Einwilligung in eine Ratenzahlungsvereinbarung gründlich überdenken, denn diese stellen ein wichtiges Anzeichen für eine (bevorstehende) Krise Ihres Schuldners dar und können im Rahmen der Anfechtung zu Ihren Lasten fallen.

Der Schuldner verschiebt sein Vermögen im Vorfeld der Insolvenz an ihn nahestehende Gläubiger

Dieser häufige Fall einer Insolvenzanfechtung sieht vor, dass der Gläubiger aufgrund der persönlichen Bindung Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte. Die Verteidigung gegen diese Art der Anfechtung gestaltet sich eher schwierig, da der Gläubiger beweisen muss, dass er über keinerlei Informationen zur aktuellen Situation des Schuldners verfügte.

Eine Insolvenzanfechtung bei unentgeltlicher Leistung setzt voraus, dass der Schuldner Leistungen zu einem sehr geringen Preis oder gar ohne jegliche Gegenleistung erbracht hat. Dies bezieht sich auf Leistungen der letzten vier Jahre vor oder nach dem Insolvenzantrag.

Als unentgeltliche Leistungen zählen zum Beispiel Geschenke, die kostenlose Überlassung eines Autos oder gemischte Schenkungen. Ausnahmen bilden Gelegenheitsgeschenke, welche einen geringen Wert aufweisen.

Sobald ein offizielles Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bestimmt der Schuldner nur noch wenig bis gar nicht über seine Vermögenswerte – er kann also auch keine Insolvenz anfechten. An seine Stelle tritt der sogenannte Insolvenzberater, der die Situation genau unter die Lupe nimmt und versucht, die Insolvenzmasse durch entsprechende Anfechtungen zu erhöhen.

So verteidigen Sie sich im Insolvenzanfechtungsfall

Wenn Sie ein Anfechtungsschreiben des Insolvenzverwalters erhalten haben, werden Sie darin zur Rückzahlung der von Ihrem Schuldner erhaltenen Leistungen aufgefordert. Oft ergibt eine Verteidigung gegen eine Insolvenzanfechtung Sinn – insbesondere, wenn der Insolvenzberater Ihnen eine Kenntnis von der Krise des Gläubigers nachweisen muss, denn die Beweisfindung ist hier schwer realisierbar.

Wir unterstützen Sie dabei, eine Insolvenzanfechtung effektiv abzuwehren. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Hauptvorgehensweisen:

  1. Anwaltliche Verteidigung gegen fehlerhafte Anfechtungen
  2. Anwaltlicher Vergleich

Grundsätzlich raten wir Ihnen, von Anfang an klarzustellen, dass Sie nicht bereit sind, die Insolvenzanfechtung anzunehmen. Mit einer Anwaltskanzlei an Ihrer Seite geben Sie dem Insolvenzverwalter zu verstehen, dass Sie es ernst meinen. Dieser wird sich so eher auf einen entsprechenden Vergleich einlassen. – Gerne verteidigen wir Sie im Insolvenzanfechtungsfall mit unseren versierten Rechtsanwälten!

Wie können Sie einer Anfechtung präventiv vorbeugen?

Eine Insolvenzanfechtung hat stets zum Ziel, alle Gläubiger zu schützen sowie eine gleichmäßige Verteilung der Vermögenswerte sicherzustellen. Oft entsteht jedoch ein Nachteil, wenn Ihr Schuldner beispielsweise Handlungen tätigt, die die Insolvenzmasse verringern.

Sie können bereits im Vorfeld des Insolvenzverfahrens einer Anfechtung präventiv vorbeugen, indem Sie grundsätzlich Bargeschäfte mit Ihrem Schuldner tätigen. Dieser erhält dadurch eine sofortige, gleichwertige Gegenleistung – weshalb rechtlich gesehen keine Minderung der Masse vorliegt. Ihren Part sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Zahlung des Schuldners erbringen.

Wenn Ihr Schuldner zum Beispiel dringend Warenlieferungen von Ihnen benötigt, um seinen Betrieb weiterführen zu können, erfolgt die Barzahlung stets vor oder unmittelbar nach der Lieferung. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter später keine Anfechtung aussprechen, da die Lieferung und die entsprechende Gegenleistung in einem zeitlich nahen Abstand zueinander liegen.

Insolvenzanfechtung – wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Vielleicht fühlen Sie sich als Gläubiger vor den Kopf gestoßen, wenn Sie von einem Insolvenzberater dazu aufgefordert werden, Zahlungen Ihres insolventen Schuldners zurückzuerstatten. Holen Sie sich unsere Experten zu Rate und bringen Sie Ihren Fall erfolgreich über die Bühne. Wir unterstützen Sie durch unser Fachwissen und unsere Kompetenz dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen sowie Widersprüche gezielt abzuwehren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und sind jederzeit gerne für Sie da.

Ihre Experten für Insolvenzanfechtungen

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater freuen sich darauf, Sie umfassend zu beraten und Ihre Fragen zu beantworten. Nehmen Sie einfach per Telefon oder E-Mail Kontakt zu Rechtsanwalt Guido Gräf auf.

Guido Gräf

Geschäftsführer und Rechtsanwalt
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