Inlandsinkasso

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Inland­sin­kasso

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Sowohl in B2B als auch in B2C Geschäfts­be­zie­hun­gen kann es dazu kom­men, dass Ihre Part­ner trotz ver­trags­kon­for­mer Lie­fe­rung Ihrer Waren oder Erbrin­gung Ihrer Dienst­leis­tun­gen offene Rech­nun­gen nicht beglei­chen. Dies bedeu­tet für Sie als Gläu­bi­ger oft einen enor­men Zeit­auf­wand und zieht unter Umstän­den sogar eine ver­rin­gerte Liqui­di­tät Ihrer Firma mit sich.

Spa­ren Sie sich die Mühe und beauf­tra­gen Sie unse­ren zuver­läs­si­gen Inkas­so­ser­vice, um das Ihnen zuste­hende Geld schnell und effi­zi­ent von Ihrem Schuld­ner ein­zu­for­dern. Wir sind ein Team von erfah­re­nen Rechts­an­wäl­ten im Bereich natio­na­les Inkasso und ste­hen Ihnen gerne bera­tend zur Seite.

Von der Aus­spra­che der ers­ten Mah­nung bis hin zur Ein­lei­tung der wei­te­ren Ver­fah­ren unter­stüt­zen wir Sie durch unsere lang­jäh­rige Exper­tise und hel­fen Ihnen mit indi­vi­du­ell auf Sie zuge­schnit­te­nen Inkas­so­lö­sun­gen, Ihre For­de­rung beim Kun­den erfolg­reich ein­zu­ho­len.

Bauen Sie auf unser Know-​​how und füh­ren Sie Ihr Inland­sin­kasso mit unse­rer Kanz­lei durch –Gewinn­ein­bu­ßen, For­de­rungs­aus­fall und schlechte Kun­den­be­zie­hun­gen gehö­ren damit der Ver­gan­gen­heit an.

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For­de­rungs­ma­nage­ment ist das A und O

Um die Liqui­di­tät für Ihr Unter­neh­men jeder­zeit zu gewähr­leis­ten und Zah­lungs­aus­fälle so gering wie mög­lich zu hal­ten, ist ein effi­zi­en­tes sowie aus­ge­klü­gel­tes For­de­rungs­ma­nage­ment unab­ding­lich.

Wir bie­ten Ihnen als Inlandsinkasso-​​Dienstleister eben die­sen Ser­vice aus einer Hand und haben uns ins­be­son­dere auf die Durch­set­zung von For­de­run­gen mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men spe­zia­li­siert.

Unsere erprob­ten Metho­den ver­schaf­fen Ihnen in kür­zes­ter Zeit die Ihnen zuste­hen­den Geld­be­träge und erspa­ren Ihnen viel unnö­ti­gen Ärger.

Wäh­rend Sie sich auf Ihre Geschäfte kon­zen­trie­ren, küm­mern wir uns um Ihr natio­na­les Inkasso. Sie blei­ben liquide, ohne dabei wert­volle und über Jahre hin­weg auf­ge­baute Geschäfts­be­zie­hun­gen zu gefähr­den. Nach Fall­über­gabe über­neh­men wir die Über­prü­fung Ihres Schuld­ners sowie die Kom­mu­ni­ka­tion mit der Bitte um Beglei­chung der offe­nen For­de­run­gen. Sollte dies nicht fruch­ten, lei­ten wir die ent­spre­chen­den Ver­fah­ren ein und ver­tre­ten Sie mit viel Kom­pe­tenz und Fach­wis­sen vor Gericht.

Wel­che Mahn­ver­fah­ren gibt es beim Inland­sin­kasso?

Unter­schie­den wird grob zwi­schen zwei Arten von Ver­fah­ren – das eine wird außer­ge­richt­lich, das andere gericht­lich durch­ge­führt.
Selbst­ver­ständ­lich ist es das oberste Ziel unse­res Inkas­so­ser­vices, die offe­nen For­de­run­gen von Ihren Kun­den ein­zu­ho­len, ohne dabei wei­tere recht­li­che Schritte vor­neh­men zu müs­sen. Im soge­nann­ten vor­ge­richt­li­chen Mahn­ver­fah­ren holen wir wich­tige Infor­ma­tio­nen über die finan­zi­elle Situa­tion Ihres Schuld­ners ein und kön­nen so eine indi­vi­du­elle Vor­ge­hens­weise aus­ar­bei­ten. Unsere psy­cho­lo­gisch geschul­ten Anwälte rich­ten dann eine schrift­li­che Mah­nung an Ihren Kun­den und infor­mie­ren die­sen auf freund­li­che Weise über die wei­te­ren mög­li­chen Kon­se­quen­zen bei Nicht­zah­lung. Wir füh­ren Ver­hand­lun­gen und Dis­kus­sio­nen auf kon­struk­ti­ver Basis, um Ihre offe­nen Beträge ohne wei­tere Pro­bleme ein­zu­ho­len.

Sofern der Schuld­ner nicht auf die For­de­run­gen ein­geht, wird das gericht­li­che Mahn­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Ihr Kunde erhält dabei einen Mahn­be­scheid vom zustän­di­gen Mahn­ge­richt. Nach Ablauf einer gesetz­ten Frist von regu­lär zwei Wochen wird ein Voll­stre­ckungs­be­scheid erlas­sen. Sie als Gläu­bi­ger erhal­ten damit einen Voll­stre­ckungs­ti­tel, der eine Gül­tig­keits­dauer von 30 Jah­ren hat.  Er bie­tet für Sie die Grund­lage zur Durch­füh­rung einer Zwangs­voll­stre­ckung oder eine eides­statt­li­che Ver­si­che­rung vom Schuld­ner.

Wie geht unsere Rechts­an­walts­kanz­lei bei einem Inland­sin­kasso vor?

Die oberste Prio­ri­tät besteht für uns als pro­fes­sio­nel­les Inkas­so­un­ter­neh­men darin, Ihre offe­nen For­de­run­gen so unkom­pli­ziert wie mög­lich zu inkas­sie­ren und Ihnen dadurch bares Geld zu spa­ren.

Aus die­sem Grund schauen wir uns jeden Inlandsinkasso-​​Fall genau an und ent­wi­ckeln eine indi­vi­du­ell auf Sie und Ihren Schuld­ner abge­stimmte Vor­ge­hens­weise. Ihre Geschäfts­be­zie­hun­gen möch­ten wir so gut wie mög­lich erhal­ten und eine Lösung erar­bei­ten, die bei allen Par­teien ein gutes Gefühl hin­ter­lässt.

Zudem opti­mie­ren wir gemein­sam mit Ihnen die Pro­zesse in Ihrem Unter­neh­men, um Sie künf­tig vor ärger­li­chen Zah­lungs­aus­fäl­len zu schüt­zen und Ihren Cash-​​Flow zu stei­gern.

Ihre Experten für Inlandsinkasso und Forderungsmanagement

Unsere erfah­re­nen Rechts­an­wälte und Steu­er­be­ra­ter freuen sich dar­auf, Sie umfas­send zu bera­ten und Ihre Fra­gen zu beant­wor­ten. Neh­men Sie ein­fach per Tele­fon oder E-​​Mail Kon­takt zu Rechts­an­walt Guido Gräf auf.

Guido Gräf

Geschäfts­füh­rer und Rechts­an­walt
06131 – 95009 – 0
Kon­takt