Inkasso
Modernes Inkasso und effektives Forderungsmanagement
Wir schützen Sie durch professionelles Inkasso und effektives Forderungsmanagement vor Zahlungsausfällen. Schnell und kundenorientiert erarbeiten wir Lösungen für Vorgänge wie Inkassoverfahren, Zwangsvollstreckung uvm. So sichern wir die wirtschaftliche Stabilität Ihres Unternehmens und sorgen dafür, dass offene Forderungen der Vergangenheit angehören.
Schritt für Schritt zu Ihrem Geld
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vorgerichtliches Inkasso per Mahnschreiben
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Telefoninkasso
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Mahnverfahren
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Klageverfahren
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Zwangsvollstreckung
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Langzeitüberwachung von rechtskräftigen Titeln
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Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
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Vertretung im Insolvenz– oder Poolverfahren
- Insolvenzanfechtung
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Unser Leistungsumfang
Sparen Sie sich den enormen Zeit– und Energieaufwand, den ein Inkassoverfahren für Sie bedeuten kann. Wir setzen Ihre Forderungen mit unserem bewährten System professionell, zuverlässig und zeitnah durch – sowohl im Inlandsinkasso als auch im Auslandsinkasso und Überwachungsinkasso.
Beauftragen Sie unseren Inkassodienst und sparen Sie dadurch gleich in doppelter Hinsicht. Denn wir stellen dem Schuldner die entstehenden Kosten des Inkassoverfahrens in Rechnung und Ihre Inkassomitarbeiter konzentrieren sich wieder vollständig auf ihr Kerngeschäft. Ein weiterer Vorteil: Durch den Kontakt mit dem Inkassodienst unserer Rechtsanwaltskanzlei weiß der Schuldner: Es wird ernst! Ich muss jetzt bezahlen.
Klagen abwenden – Kosten sparen
Wir wissen, welche Anstrengungen es für Sie bedeutet, Kunden für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Deshalb informiert sich unser Inkassodienst zu Beginn des Verfahrens zunächst über den Schuldner und bespricht mit diesem, wie er eine Rückzahlung ermöglichen kann. Zudem informiert unser psychologisch geschultes Personal Ihren Kunden über die Konsequenzen einer Nichtzahlung. Der Ton ist dabei stets freundlich, aber bestimmt. Eventuelle Einwände bewertet unser Inkassodienst gründlich und klärt diese mit Ihnen zusammen. So vermeiden wir kostenintensive Klagen. Darüber hinaus überwachen wir vereinbarte Moratorien.
Rechtsanwaltsinkasso – wir vertreten Ihre Interessen
Verweigert der Schuldner trotz aller Maßnahmen des Inkassodienstes die Zahlung, gehen wir gerichtlich vor. Aus Kosten– und Effizienzgründen beginnen wir mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Im Falle des Wider– oder Einspruchs leiten wir ein Klageverfahren ein. Zunächst prüfen wir gründlich die Wirtschaftlichkeit sowie die Sach– und Rechtslage. Die Klage innerhalb des Rechtsanwaltsinkassos soll für Ihr Unternehmen sinnvoll sein.
Der gesamte Inkassodienst aus einer Hand
Wir nehmen anschließend alle Schritte der Zwangsvollstreckung und das Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vor. Hier bewährt sich unsere jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Sie erhalten von uns alle Leistungen des Inkassodienstes aus einer Hand. So helfen wir Ihnen, selbst schwierige Fälle erfolgreich abzuwickeln.
Verfahrensverlauf eines Musterfalls (Inland)
- Fallübergabe durch den Mandanten
- Kanzlei-Com (Einrichtung durch Kanzlei)
- Internet über Kanzlei-Homepage
- E-Mail
- Post
- Fax
- Vorgerichtliche Bearbeitung
- Adress– und Bonitätscheck
- schriftliche Mahnung
- Telefoninkasso und Verhandlung
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Klageverfahren
- bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners
- Vollstreckungsverfahren
- Vollstreckung in Forderungen und/oder Mobilien und/oder Immobilien des Schuldners
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner
- Langzeitüberwachung rechtskräftiger Titel
- Urteile
- Vollstreckungsbescheide etc.
- Insolvenzverfahren/Poolverfahren
- Anmeldung der Forderungen
- Vertretung im Insolvenz– oder Poolverfahren
Neben dem Inkassodienst für inländische Kunden unterstützen wir Ihr Unternehmen ebenso mit unserem Auslandsinkasso. Dank unserem umfassenden Netzwerk von Inkassokanzleien und unserer Sprachkenntnis, vertreten wir Sie auch im Ausland fachkundig und zuverlässig.
Wir überwinden Sprachbarrieren
Wir beschäftigen uns seit Jahren mit dem Auslandsinkasso. Sowohl im In– als auch im Ausland sprechen wir mit Ihren Schuldnern. Mit diesen verabreden und überwachen wir Moratorien, sofern eine Komplettzahlung durch den Schuldner nicht möglich ist. Für das Auslandsinkasso bauen wir systematisch Sprachkompetenzen in unserer Kanzlei auf.
Unsere Inkassokanzleien helfen bei Entscheidungen
Unser umfangreiches Netzwerk von Inkassokanzleien unterstützt das Auslandsinkasso gegebenenfalls direkt vor Ort. Die jeweilige Kanzlei geht zunächst auf dem Verhandlungswege gegen Ihren Kunden vor. Schlägt dieser Weg fehl, erstellt sie eine Kostenschätzung für gerichtliche Maßnahmen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen. Viele EU-Länder ermöglichen es Klägern, gerichtliche Verfahren von Deutschland aus durchzuführen. Wir wägen ab, ob sich der juristische Weg wirtschaftlich und praktisch für Sie lohnt.
Transparente Angebote für Ihre Sicherheit
Wir gestalten unsere Angebote auf der Basis größtmöglicher Transparenz. Häufig ist es ungewiss, ob sich der ausländische Schuldner an den Kosten des Auslandsinkassos beteiligt oder diese gar übernimmt. Dies gilt vor allem bei einer außergerichtlichen Lösung. Nutzen Sie unser praktisches Kontaktformular und beauftragen Sie uns mit Ihrem Auslandsinkasso.
Verfahrensverlauf eines Musterfalls (Ausland)
- Fallübergabe durch den Mandanten
- Kanzlei-Com (Einrichtung durch Kanzlei)
- Internet über Kanzlei-Homepage
- E-Mail
- Post
- Fax
- Vorgerichtliche Bearbeitung
- Einholung einer Wirtschaftsauskunft für einen Adress– und Bonitätscheck
- Schriftliche Mahnungen in Landessprache durch die Kanzlei Gräf & Centorbi
- Telefoninkasso und Verhandlung in Landessprache oder in einer anderen, dem Schuldner zugänglichen, Sprache durch die Kanzlei Gräf & Centorbi
- Bei Nichtzahlung: Abgabe zur vorgerichtlichen Bearbeitung an eine Kanzlei im Schuldnerland
- Bei Nichtzahlung an die ausländische Kanzlei: Einholung eines Angebotes über gerichtliches Vorgehen der externen Kanzlei
- Alternativ: Prüfung des gerichtlichen Vorgehens im Ausland durch unsere Kanzlei
- Gerichtliches Vorgehen im Ausland
- Durchführung des Internationalen Mahnverfahrens durch die Kanzlei Gräf & Centorbi
- Alternativ: gerichtliches Vorgehen durch die externe Kanzlei
- Klageverfahren
- Bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners im Internationalen Mahnverfahren durch eine Kanzlei vor Ort
- Direkt durch die Kanzlei vor Ort
- Vollstreckungsverfahren
- Durch die Kanzlei Gräf & Centorbi oder
- Durch die Kanzlei vor Ort
Im Verlauf eines Inkassoverfahrens kommt es vor, dass der Schuldner insolvent wird. In dieser Situation dauert es häufig sehr lange, bis Ihr Kunde seine Schulden zurückzahlt. Unser Überwachungsinkasso betreut solche Fälle in Ihrem Namen und entlastet Ihr Unternehmen dadurch spürbar.
Wir überwachen für Sie langwierige Vorgänge
Ihr Kunde ist insolvent und Sie haben Ihre Forderung daher bereits ausgebucht? Dennoch: Jede weitere Einnahme aus diesem Geschäft ist für Ihr Unternehmen ein außerordentlicher Gewinn. Hier kommt Ihnen unser Überwachungsinkasso zur Hilfe: Wir übernehmen die Überwachung der Forderung für Sie auf unser Kostenrisiko. Begleicht Ihr Schuldner seine Ausstände, arbeiten wir auf Erfolgsbasis. Verbuchen Sie dank des Überwachungsinkassos außerordentliche Gewinne ganz ohne Risiko.
Überwachungsinkasso hilft im Inland
Das Überwachungsinkasso führen wir nur mit titulierten Inlandsforderungen durch. Die Schuldner sind ausschließlich natürliche Personen. Für ein ordnungsgemäßes Überwachungsinkasso benötigen wir im Original den Titel (Vollstreckungsbescheid / Urteil / Kostenfestsetzungsbeschluss) sowie eine Kopie des Vollstreckungsprotokolls.
Verfahrensverlauf eines Musterüberwachungsfalls
- Fallübergabe durch den Mandanten
- Sofern wir die Forderung tituliert haben, übernehmen wir diese automatisch in das Überwachungsverfahren zu den bekannten Konditionen.
- Sofern Sie eine extern titulierte Forderung bei uns einreichen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten: Über Kanzlei-Com (Einrichtung durch Kanzlei), Internet über Kanzlei-Homepage, E-Mail, Post (Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz), Fax (0 61 31) 95 00 99 1
- Zusätzlich benötigen wir im Original den Titel (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, Kostenfestsetzungsbeschluss) und eine Kopie des Vermögensverzeichnisses.
- Bearbeitung
- Adress– und Bonitätschecksschriftliche Mahnungen
- Telefoninkasso und Verhandlung
- Vollstreckung
- Insolvenzbearbeitung
Wir organisieren Ihre Insolvenz– und Poolverfahren
Es ist oft ein langer Weg, bis ein Unternehmen Geld von einem Schuldner zurückbekommt. Wir bewältigen diesen Weg für Sie, indem wir alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen.
Wurde über das Vermögen einer Firma das Insolvenzverfahren eröffnet, ordnet das Insolvenzgericht häufig vorab ein sogenanntes Poolverfahren an. Hierbei wird über die Rechte der Gläubiger entschieden. Bei diesem Verfahren stehen wir Ihnen zur Seite. Wir melden für Sie die Forderung zum Poolverfahren ordnungsgemäß an und vertreten Sie auf den Poolsitzungen, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir fordern Ihr Geld für Sie ein
Holen Sie sich im Insolvenzverfahren Ihr Geld zurück. Wir helfen Ihnen dabei. Die verwertete Restmasse steht nach Abzug der Verfahrenskosten, allen Gläubigern anteilig zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihre Forderung als Insolvenzforderung angemeldet haben. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter: Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Rückforderungen und stehen in Kontakt mit dem Insolvenzverwalter. Meist dauern die Insolvenzverfahren mehrere Jahre. Wir informieren Sie über den Ausgang und nehmen für Sie etwaige Gelder vom Insolvenzverwalter in Empfang.
Unsere Erfahrung ist Ihr Trumpf
Unser Rechtsanwalt Guido Gräf und unsere Rechtsanwältin Anja Coring verfügen über langjährige Erfahrung mit Insolvenz– und Poolverfahren und unterstützen Ihr Unternehmen gerne. Bei weiteren Fragen zum Verfahrensverlauf einer Insolvenz oder wenn Sie Hilfe bei einer Inkassoforderung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Nutzen Sie das Online-Kontaktformular oder besuchen Sie uns in einem unserer Büros.
Verfahrensverlauf eines Insolvenz– und Poolverfahrens (Muster)
- Fallübergabe durch den Mandanten
- Kanzlei-Com (Einrichtung durch Kanzlei)
- Internet über Kanzlei-Homepage
- E-Mail
- Post
- Fax
- Insolvenz-Bearbeitung
- Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter durch die Kanzlei
- Falls wirtschaftlich erforderlich: Vertretung und Teilnahme an Poolsitzungen
- Bearbeitung der Einwände des Insolvenzverwalters, falls die Forderung (teilweise) nicht festgestellt wurde.
- Eingang der Feststellung der Forderung durch den Insolvenzverwalter überwachen
- Kontakt halten mit dem Insolvenzverwalter wegen Entscheidung über die Quote
- Geldempfang
- Abschluss des Verfahrens mitteilen
Jeder kann von einer Insolvenzanfechtung betroffen sein. Häufig werden dabei die Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens derart in die Insolvenz hineingezogen, dass ihnen durch die hohen Rückforderungen des Insolvenzverwalters selbst die Insolvenz droht. Die Insolvenzanfechtung räumt dem Insolvenzverwalter das Recht ein, Rechtsgeschäfte, die der Schuldner unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung vornimmt, um den Gläubigern Geldmittel vorzuenthalten, für unwirksam zu erklären. Die Vermögenswerte werden so Teil der Insolvenzmasse. Dabei können sich die Anfechtungsräume über zehn Jahre erstrecken.
Die Insolvenzanfechtung startet mit einem Brief eines Insolvenzverwalters oder dessen Rechtsanwaltes, der Sie als Geschäftspartner eines nun insolventen Unternehmens zur Rückzahlung der erhaltenen Leistung auffordert. Es ist Geld, das Sie vor langer Zeit von dem insolventen Unternehmen für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung erhalten haben – ein Geschäft, das Sie rechtmäßig abgewickelt haben und davon ausgingen, das erhaltene Geld sicher zum Unternehmenskapital zählen zu können. Der Insolvenzverwalter aber unterstellt Ihnen Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und, dass Sie andere Gläubiger durch die Zahlung des Unternehmens an Sie, benachteiligt haben, denn auch andere Gläubiger haben einen Anspruch gegen den Schuldner.
Wie sollen Sie von der drohenden Insolvenz des Geschäftspartners gewusst haben?
Hat Ihr Kunde zu dieser Zeit häufig unpünktlich oder nur Teilbeträge gezahlt? Haben Sie mit ihrem Kunden Stundungs-, Ratenzahlungsvereinbarung oder sonstige Zahlungserleichterung vereinbart, weil dieser darum gebeten hat? Oder haben Sie Ihrem Kunden sogar schon mit der Zwangsvollstreckung gemahnt? Wenn ja, sind das sogenannte Beweisanzeichen und der Insolvenzverwalter geht von Ihrer Kenntnis von der drohenden Pleite Ihres Geschäftspartners aus.
Anfechtungsrisiko verringern
Es gibt Maßnahmen, mit denen man sich als Unternehmen gegen die finanziellen Risiken der Insolvenzanfechtung schützen kann. So sollte man unmittelbare Bezahlung vereinbaren. Demnach sollen die Leistungserbringung und die Zahlung zeitlich zusammenhängen. Der Leistungsaustausch hat dann einen Bargeschäftscharakter und ist von der Insolvenzanfechtung geschützt. Folglich sollte beim ersten Anzeichen eines möglichen Zahlungsverzugs umgehend reagiert werden und man sollte darauf hinwirken, dass aktuell entstehende Forderungen umgehend ausgeglichen werden. Des Weiteren sollten inkongruente Zahlungen vermieden werden, denn Zahlungen, die vom vereinbarten Zahlungsweg abweichen, sind leicht anfechtbar. Letztendlich ist es für die Risikoreduzierung auch sinnvoll, regelmäßige Bonitätsauskünfte von den Geschäftspartnern einzuholen.
Sie haben eine Insolvenzanfechtung erhalten?
Reagieren Sie – andernfalls erhebt der Insolvenzverwalter eine Klage. Bei Streit über die Begründetheit der Anfechtung wird der Verwalter einen gerichtlichen Prozess einleiten. Aber auch wenn der angeschriebene Gläubiger nicht reagiert, wird der Insolvenzverwalter Klage einreichen. Es sollte also in jedem Fall vorher reagiert werden.
Verteidigung oder Vergleich?
Nachdem der Insolvenzverwalter Sie angeschrieben hat, gilt es angemessen zu reagieren:
- Wenn eine Anfechtung unbegründet ist, sollten Sie sich verteidigen.
- Wenn eine Anfechtung ggf. begründet sein könnte, sollte meistens zunächst versucht werden, sich mit dem Insolvenzverwalter zu vergleichen.
Da das Recht der Insolvenzanfechtung kompliziert ist und viele Fallen und Besonderheiten kennt, machen Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter oder dessen Rechtsanwalt keinesfalls selbst Angaben, weder schriftlich noch mündlich. Beauftragen Sie einen Spezialisten für Insolvenzanfechtung.
Wir begleiten Sie gegen eine Insolvenzanfechtung
Unsere Kanzlei kennt die Tricks der Insolvenzverwalter. Wir sind seit über 20 Jahren für einen der weltweit größten Kreditversicherer tätig und im Rahmen dieser Tätigkeit haben wir hunderte von Anfechtungsmandaten auf Seiten der Anfechtungsgegner betreut. Unsere praktische Erfahrung auf diesem Gebiet ist immens und davon profitieren unsere Mandanten in hohem Maße. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Durch geschickte Argumentation und saubere und kompetente Verhandlungsführung lässt sich in den meisten Fällen zumindest eine nicht unerhebliche Reduzierung der Anfechtungsforderung erreichen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
1. Inkassoauftrag
a) Inlandsauftrag
Der Mandant beauftragt die Kanzlei mit dem Einzug seiner Forderung gegen den Schuldner mit Sitz im Inland. Die Beauftragung des Mandanten umfasst die Durchführung des außergerichtlichen und des gerichtlichen Inkassoverfahrens. Sofern eine Realisierung wegen der Insolvenz des Schuldners nicht möglich ist, beinhaltet die Beauftragung des Mandanten auch die Durchführung des Überwachungsinkassoverfahrens (Langzeitüberwachung). Die Durchführung eines Klageverfahrens ist von der Beauftragung des Mandanten nicht erfasst und muss daher ausdrücklich gesondert in Auftrag gegeben werden.
b) Auslandsauftrag
Der Mandant beauftragt die Kanzlei mit dem Einzug seiner Forderung gegen den Schuldner mit Sitz im Ausland. Die Beauftragung des Mandanten umfasst die Durchführung des außergerichtlichen Inkassoverfahrens durch die Kanzlei oder deren Inkassobevollmächtigte vor Ort. Gerichtliche Verfahren werden nur auf ausdrückliche Weisung des Mandanten durchgeführt.
c) Auftrag zur Vertretung im Insolvenzfall
Der Mandant beauftragt die Kanzlei mit der Anmeldung seiner Forderung zu einem Gläubigerpoolverfahren und/oder zur Insolvenztabelle. Die Kanzlei vertritt den Mandanten in beiden Verfahren.
2. Kommunikation
Nach Beauftragung mit einem Inkassomandat erhält der Mandant von der Kanzlei kostenlos einen Online-Zugang zu seiner Akte. Der Mandant informiert sich über die Online-Akte selbständig über den Verfahrensstand. Anfragen, Informationen oder wesentliche Änderungen des Verfahrensstandes erhält der Mandant von der Kanzlei in der Regel über E-Mail mit Hinweis auf seine Online-Akte. Die Kommunikation zwischen Mandant und Kanzlei erfolgt aus Effizienzgründen idealerweise ebenfalls über E-Mail.
3. Abrechnung
Eingetriebene Gelder werden zunächst auf die Kosten und Auslagen einer ausländischen Verbindung, dann auf die Kosten und Auslagen der Kanzlei und dann auf die Forderung des Mandanten verrechnet.
4. Vorschüsse
Die Kanzlei ist berechtigt, Vorschüsse für gerichtliche Verfahren zu erheben. Der Vorschuss umfasst die voraussichtlich anfallenden Kosten und Honorare.
5. Ratenvereinbarungen/Vergleiche
Die Kanzlei ist berechtigt, selbständig und ohne Rückfrage an den Mandanten, Ratenvereinbarungen mit dem Schuldner nach den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Kaufmannes vorzunehmen. Vergleiche, die einen Forderungsverzicht beinhalten, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten geschlossen. Im Überwachungsverfahren darf die Kanzlei über Nachlässe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne die Zustimmung des Mandanten entscheiden.
6. Gerichtliches Inkassoverfahren
a) Inland:
Das gerichtliche Verfahren beginnt mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Nur auf ausdrückliche Weisung des Mandanten erhebt die Kanzlei direkt Klage.
b) Ausland:
Die Kanzlei stimmt die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens mit dem Mandanten ab. Die Kanzlei kann zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens im Ausland Bevollmächtigte im Schuldnerland beauftragen.
c) Überwachungsverfahren:
Sofern das Inkassoverfahren gegen eine natürliche Person wegen erfolgloser Betreibung von der Kanzlei beendet wurde, stellt sie den Vorgang in das Überwachungsverfahren. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, die laufenden Zinsen zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung gerichtlich geltend zu machen. Die Kanzlei ist bei geringer Aussicht auf Erfolg jederzeit berechtigt, das Überwachungsverfahren zu beenden.
7. Vergütung
Die Kanzlei macht sämtliche Kosten gegenüber dem Schuldner als Verzugsschaden zusätzlich zur Forderung des Mandanten geltend. Im Ausland jedoch nur, soweit die jeweilige Rechtsordnung dies zulässt. Die Höhe der von dem Auftraggeber zu zahlenden Vergütung für die jeweils durchzuführenden Maßnahmen ergibt sich aus der Übersicht „Dienstleistungen und Vergütung.“
a) Inland:
In erfolgreichen Fällen oder in Fällen, in denen eine Klage gefertigt wurde, berechnet die Kanzlei für ihre Tätigkeit dem Mandanten die ihr nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzlich zustehenden Gebühren sowie die angefallenen Kosten und Auslagen. In erfolglosen Fällen, in denen keine Klage gefertigt wurde, berechnet die Kanzlei für ihre Tätigkeit gegenüber dem Mandanten lediglich eine Pauschale an Erfüllungs Statt. Den ursprünglichen Anspruch tritt der Mandant an die Kanzlei ab. Erfolglos ist ein Fall, wenn die Zwangsvollstreckung zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung geführt hat, der Schuldner insolvent oder nicht auffindbar ist.
Erfolgreiche Beitreibung
Außergerichtlich/ gerichtliches MV: RVG*
Klageverfahren: RVG*
erfolglose Beitreibung außergerichtlich: € 25
erfolglose Beitreibung gerichtlich: € 80
Gerichtskosten und Auslagen: wie angefallen
b) Ausland
In erfolgreichen Fällen berechnet die Kanzlei dem Mandanten eine Erfolgsprovision, mindestens in Höhe der Nichterfolgspauschale. Die Erfolgsprovision kann bei dem Schuldner nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Die Erfolgsprovision umfasst dabei auch die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der von der Kanzlei erforderlichenfalls beauftragten ausländischen Bevollmächtigten vor Ort. Unabhängig vom Erfolg berechnet die Kanzlei dem Mandanten für die gerichtliche Beitreibung die ihr nach RVG zustehenden gesetzlichen Gebühren sowie die Auslagen. Sofern ausländische Bevollmächtigte mit dem gerichtlichen Einzug befasst waren, berechnet die Kanzlei dem Mandanten zusätzlich deren Kosten. In erfolglosen Fällen oder in Fällen in denen der Mandant die gerichtliche Betreibung nicht wünscht, berechnet die Kanzlei dem Mandanten für ihre Tätigkeit lediglich eine Pauschale zuzüglich der Kosten einer gerichtlichen Betreibung oder den Kosten ausländischer Bevollmächtigter für deren vorgerichtliche und/oder gerichtliche Betreibung.
erfolgreiche Beitreibung innerhalb EU: EP** 16%
erfolgreiche Beitreibung außerhalb EU: EP** 20 %
erfolglose Beitreibung: € 150
zzgl. Kosten und Auslagen für gerichtliche Beitreibung: wie angefallen***
zzgl. sonstige Auslagen: wie angefallen***
c) Überwachungsverfahren
In erfolgreichen Fällen berechnet die Kanzlei dem Mandanten die ihr nach RVG zustehenden ursprünglichen und neu angefallenen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Auslagen – soweit diese noch nicht erstattet wurden – sowie eine Erfolgsprovision. In erfolglosen Fällen trägt die Kanzlei die Kosten selbst.
erfolgreiche Beitreibung: RVG* + EP** 40 %
zzgl. Kosten und Auslagen
erfolglose Beitreibung: keine
d) Insolvenz-/Poolverfahren
Für die Anmeldung der Forderung des Mandanten zur Insolvenztabelle und/oder zu einem Gläubigerpoolverfahren und seine Vertretung in einem Pool – und/oder Insolvenzverfahren berechnet die Kanzlei dem Mandanten die ihr nach RVG zustehenden gesetzlichen Gebühren.
für Anmeldung und Vertretung: RVG
*Die Kosten, die nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) anfallen sowie die Gerichtskosten und Auslagen hat der Schuldner unter den Voraussetzungen des Verzugs (§§ 280 Abs. 1,2, 288) zu tragen.
**Die EP (Erfolgsprovision) ist vom Mandanten zu tragen.
***Sofern die jeweilige Rechtsordnung es zulässt, werden diese Kosten dem Schuldner belastet.
8. Kündigung
Im Falle der Kündigung eines Auftrages durch den Mandanten, berechnet die Kanzlei dem Mandanten die bis dahin angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen, in Auslandsfällen zusätzlich pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Erfolgsprovision.
Nachfolgend haben Sie als Schuldner/Schuldnerin die Möglichkeit, eine Teilzahlungsvereinbarung über die von der Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen des/der jeweiligen Gläubigers/in gegen Sie geltend gemachten Forderung abzuschließen.