Nehmen Sie noch heute Kontakt zu unserem Experten auf!
Gewerblicher Rechtsschutz
Ihr Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Mainz
Professionelle Rechtsberatung zum Schutz Ihrer Ideen
Wer Visionen hat, Kreativität besitzt und schneller als Mitbewerber eigene Ideen realisiert, hat im Wettlauf um Kunden und Märkte meist die Nase vorn. Dabei sollte Gewerblicher Rechtsschutz von keinem Unternehmer vernachlässigt werden, da der Schutz der eigenen Ideen und Produkte dafür sorgt, dass die Konkurrenz nicht an Ihrer Kreativität verdient. Die Produktpiraterie nimmt nicht nur im Internet ständig zu und Urheberrechte werden laufend verletzt. Damit Ihre Produkte und Geschäftsideen nicht unberechtigt von anderen kopiert und vervielfältigt werden, ist ein starker gewerblicher Rechtsschutz für Ihr Unternehmen unverzichtbar. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mainz bietet Ihnen für den Fachbereich gewerblicher Rechtsschutz eine umfassende Beratung an. Wir unterstützen Sie dabei nicht nur gegen Rechtsverletzungen der Konkurrenz, sondern schützen auch Ihr Unternehmen vor Abmahnungen durch Mitbewerber. Rechtsanwalt Dominik Gräf setzt dabei seine ganze Erfahrung und Expertise dafür ein, Ihr Unternehmen rechtssicher zu machen und Sie bei Konflikten mit der Konkurrenz zu vertreten.
Unser Experte nimmt sich für die Prüfung Ihrer Anliegen ausreichend Zeit und beantwortet Ihnen gerne alle Fragen. Anschließend erarbeitet er zusammen mit Ihnen ein Konzept, das individuell auf Ihr Unternehmen und Geschäftsmodell zugeschnitten ist und Sie so wirkungsvoll vor Produktpiraterie schützt. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns der starke Partner an Ihrer Seite sein.
Unsere Rechtsanwälte im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz
- bieten Ihnen kompetente und individuelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen
- formulieren und prüfen für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- melden gewerbliche Schutzrechte für Ihr Unternehmen an
- verteidigen Sie und Ihr Unternehmen gegen Rechtsverletzungen
- gestalten Ihren Internet-Auftritt rechtssicher und schützen Sie gegen Abmahnungen
- vertreten Sie und Ihr Unternehmen bei Konflikten mit Mitbewerbern
Analyse von Marketing– und Werbestrategien als Teil der Rechtsberatung
Rechtsanwalt Dominik Gräf unterstützt Ihr Unternehmen gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen analysiert er die Marketing– und Werbestrategien Ihres Unternehmens unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten. Zum anderen hilft er Ihnen, Verstöße gegen Ihre Marke zu ahnden. Er macht Ihre Ansprüche dabei auch vor Gericht für Sie geltend, sollte dies nötig werden. Darüber hinaus berät er Sie gerne beim Abschluss von Lizenzverträgen und übernimmt für Sie die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent– und Markenamt. Für den Fall, dass Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt wurden, prüft unser Experte, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt. Profitieren Sie von den umfassenden Leistungen unserer Kanzlei und lassen Sie uns Ihr Unternehmen dabei unterstützen, rechtlich stets auf der sicheren Seite zu sein, wenn es um gewerblichen Rechtsschutz geht.
Überzeugen Sie sich jederzeit selbst von unseren Leistungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und nehmen Sie für ein unverbindliches Beratungsgespräch Kontakt zu unseren Experten auf.
Das “kleine Patent”
Das Gebrauchsmuster wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet, da dessen Schutzvoraussetzungen denen des Patents zwar ähneln, allerdings deutlich geringer sind. Mittels eines Gebrauchsmusters lassen sich innovative Errungenschaften schützen, die auf einem erfinderischen Schritt beruhen, neuartig sind und gewerbliche Anwendung finden, wie beispielsweise Lebens– oder Arzneimittel, chemische Produkte, Maschinen oder elektronische Schaltungen.
Ein Gebrauchsmusterrecht gewährt seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Dieser allein hat die Berechtigung, die Erfindung zu benutzen. Jedem anderen kann die Verwertung untersagt oder aufgrund eines Lizenzvertrags gestattet werden.
Schutz des Gebrauchsmusters über zehn Jahre
Im Gegensatz zum Patentrecht gibt es beim Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) eine sogenannte Neuheitsschonfrist. Dies bedeutet, dass eine vorherige Benutzung durch den Anmelder folgenlos bleibt, wenn diese weniger als sechs Monate vor dem Tag der Anmeldung beim Deutschen Patent– und Markenamt (DPMA) in München erfolgte. Gebrauchsmuster werden im Gegensatz zum Patent nicht geprüft, wirken stets territorial und haben eine Schutzdauer von zehn Jahren.
Beratung bereits zu Beginn Ihres kreativen Schaffens
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten Sie schon zu Beginn Ihrer kreativen Schaffensphase bei sämtlichen Fragen rund um den besten Schutz Ihrer Erfindung. Wir stellen sicher, dass Ihr Gebrauchsmusterrecht durchgesetzt wird. Zudem führen wir auch Verletzungsprozesse. Darüber hinaus vertreten unsere Anwälte Sie im Löschungsverfahren gegen Ihr eigenes oder gegen ein fremdes Gebrauchsmusterrecht. Unberechtigte Importe unterbindet unsere Kanzlei mittels Grenzbeschlagnahmeverfahren frühzeitig.
Verteidigung gegen Schutzrechtsansprüche
Da ein Gebrauchsmuster ungeprüfte Rechte beinhaltet, assistieren wir Ihnen bei der Recherche zur tatsächlichen Schutzfähigkeit. Diese ist im Streitfall unerlässlich. Auch unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie bei Lizenzverhandlungen und verteidigen Ihr Gebrauchsmuster gegen Schutzrechtsangriffe.
Schutz für gewerbliche Produkte
In Zeiten der Globalisierung kommt dem Schutz von Geschmacksmustern eine immer größere Bedeutung zu. Das Geschmacksmusterrecht regelt den Schutz ästhetischer Gestaltungsformen (Design und Grafik) gewerblicher Produkte. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber die große Bedeutung, die das Produktdesign unter Marketingaspekten für die Wirtschaft besitzt. Besitzt ein Produkt ein innovatives Design, stellt dies möglicherweise einen bedeutenden Unternehmenswert dar, den es zu schützen gilt.
Nur Inhaber oder Lizenznehmer dürfen Design verwenden
Das Geschmacksmusterrecht erlaubt seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Ausschließlich der Inhaber ist berechtigt, das Design, die Grafik oder das Schriftzeichen, für das er ein Geschmacksmusterrecht besitzt, zu benutzen. Das heißt vor allem zu produzieren, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen oder zu diesen Zwecken zu gebrauchen und zu besitzen.
Jedem anderen kann die Verwertung untersagt – oder mittels eines Lizenzvertrages auch genehmigt werden.
Beratung rund um den Schutz Ihres Logos
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gräf & Centorbi beraten Sie bei allen Fragestellungen rund um den Schutz Ihres Designs, Logos oder Schriftzeichens. Wir nehmen die erforderlichen Anmeldungen vor, damit Sie an dem Design ein deutsches oder europäisches Geschmacksmusterrecht erhalten. Unsere Anwälte setzen Ihr Geschmacksmusterrecht durch, wenn es von Dritten ohne Ihre Erlaubnis verwendet wird.
Rechtsanwälte verteidigen Sie gegen Plagiate
Außerdem unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Verhandlung und dem Abschluss von Lizenzverträgen und verteidigen Sie außergerichtlich und gerichtlich gegen (unberechtigte) Schutzrechtsangriffe wie beispielsweise Plagiate.
Eintrag ins Markenregister
Üblicherweise erfolgt die Erlangung eines Markenrechts durch eine Anmeldung und Eintragung im nationalen oder europäischen Markenregister. Als Kennzeichen geschützt sind neben den Marken auch geschäftliche Bezeichnungen, wie Unternehmenskennzeichen und geografische Herkunftsangaben.
Das Markenrecht gewährt seinem Inhaber ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht, wodurch der Inhaber die erforderliche unternehmerische Freiheit für seine Betätigung auf dem Markt erlangt.
Anmeldeverfahren und Verteidigung der eigenen Marke
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten Sie im Markenrecht sowohl bei der Verteidigung der eigenen Marke wie auch bei dem Bestreben, den Markeninhaber in seine Schranken zu weisen, um den eigenen wirtschaftlichen Betätigungsfreiraum zu erhalten. Unsere Anwälte unterstützen Sie in sämtlichen Fragen der markenrechtlichen Schutzfähigkeit und der Erlangung markenrechtlichen Schutzes und betreiben für Sie das meist komplizierte und langwierige Anmeldeverfahren.
Rechtsanwälte beraten ausführlich beim Markenkauf
Im Bereich des Markenlizenzvertragsrechts erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten eine ausführliche Beratung und Ratschläge in der Vertragsgestaltung zum Kauf, Verkauf oder Nutzungsübertragung von Marken, Kennzeichen oder Unternehmensbezeichnungen.
Schutz Ihrer geistigen Leistung
In Zeiten des Internets, in denen fast alles online vorzufinden ist, werden häufig geistige Leistungen des Urhebers verletzt. Die geistige Schöpfung eines Urhebers an urheberrechtlichen Werken wie Literatur, Musikwerken, Fotografie, Computerprogrammen etc. stellt eine werthaltige Leistung dar. Mit der Verbreitung des Internets nahm auch die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken exorbitant zu. Gleichzeitig hat jedoch die technische Weiterentwicklung zur Folge, dass urheberrechtliche Verstöße für Urheber leichter aufzufinden sind. Genauso schnell wie daher urheberrechtliche Werke kopiert werden können, sind diese auch wieder aufzufinden. Meist liegen hier Streitwerte bereits bei nur einem vervielfältigten Werk bei 5.000 – 10.000 €. Daneben drohen hohe Schadensersatzforderungen.
Registrierung des Werkes nicht notwendig
Das Urheberrecht entsteht von selbst, das heißt durch den Schöpfungsakt oder das Erbringen der Leistung. Ein Registrierung ist nicht notwendig. Voraussetzung ist aber ein ausreichendes Maß an schöpferischer Individualität. Bei Gebrauchskunst (Produkt– und Kommunikationsdesign, Werbung, Webseiten, Schriften) muss die Gestaltung dagegen über das Übliche deutlich hinausgehen.
Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht dem Urheber, seinen Erben und den Inhabern exklusiver Nutzungsrechte Unterlassungs– und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz.
Rechtsanwälte beraten Sie zum optimalen Schutz Ihres Werkes
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten Sie zum optimalen Schutz Ihres Werkes und Ihrer Leistung durch das Urheberrecht. Bei Nutzungen ohne Ihre Zustimmung setzen wir Ihre Rechte durch, sei es außergerichtlich (Abmahnung), oder durch einstweilige Verfügung oder Klage. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Verhandlung von Lizenzverträgen und verteidigen Sie gegen Schutzrechtsangriffe.
Ihre Domain – ein wertvolles Gut
Für Unternehmen sind Domains heutzutage ein sehr wertvolles Wirtschaftsgut. Kaum eine Geschäftsidee oder ein Produkt wird sich angesichts des starken Wettbewerbs ohne eine dazugehörige Domain auf dem Markt behaupten können. Daher werden Domains zu hohen Beträgen gehandelt.
Domainrecht umfasst diverse Gesetzesregelungen
Das Domainrecht umfasst zahlreiche verschiedene Gesetzesregelungen für die Vergabe von Domainnamen. Es ist nicht in einem eigenen Gesetz festgehalten, sondern hat sich durch Rechtsprechung in diversen Rechtsgebieten herausgebildet.
Domain kann Rechte Dritter verletzten
Nicht jede frei verfügbare Domain darf jedoch von Privatpersonen oder Unternehmen registriert werden. Nicht selten verletzt sie Rechte Dritter, beispielsweise Markenrechte, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Namens– oder Persönlichkeitsrechte. Zudem kann die Domain auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Vor der Registrierung einer Domain sollte rechtlich abgeklärt werden, ob die Registrierung oder das Web-Projekt gegen Rechte Dritter verstößt. Spätestens bei der Verwendung einer Domain sollte eine juristische Beratung erfolgen. Unternehmen sollten in jedem Fall vor Kontaktaufnahme mit dem Domaininhaber eine umfassende Rechtsberatung einholen, da ansonsten die Übertragung der gewünschten Domain noch verhindert werden könnte.
Rechtsanwälte beraten Sie bei der Übertragung einer Domain
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten und unterstützen Sie bei der Umschreibung und Übertragung einer Domain sowie bei der Abwehr von Anspruchstellern. Darüber hinaus prüfen unsere Anwälte vor der Registrierung einer Domain, ob sich aufgrund der Registrierung mögliche Schutzrechtsverletzungen ergeben können.
Ihr Recht im Netz
Als Internetrecht wird die Anwendung existierender Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen auf Rechtsbeziehungen im Internet bezeichnet. Das Internetrecht reagiert damit auf die schnellen technischen und medialen Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit. Nutzer und Anwender rund um den Globus kreieren im Netz neue Kommunikations– und Handelsformen: Tauschbörsen, Onlineshops, diverse Verkaufsplattformen, Soziale Netzwerke und vieles mehr.
Internet kein rechtsfreier Raum
Zwar stellte das Internet noch nie einen rechtsfreien Raum dar, dennoch gibt es auch heute immer wieder Rechtsfälle, in denen juristisches Neuland betreten wird. Hierbei werden von nationalen wie internationalen Gerichten nicht selten Entscheidungen getroffen, die einander widersprechen.
Aktuelle Entwicklungen und Gesetze im Blick
Daher kann nur derjenige Anwalt seine Mandanten optimal beraten, der das Internetrecht aus dem Effeff beherrscht und stets über aktuelle Entwicklungen und Gesetze informiert ist. Zudem sind bei Sachverhalten mit Internetbezug oft zusätzlich marken-, wettbewerbs– oder urheberrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Daneben erfordert das Internetrecht wie kein zweites Rechtsgebiet neben umfassendem Rechtswissen auch ein fundiertes technisches Verständnis.
Rechtssichere Gestaltung Ihres Onlineshops
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten Sie hinsichtlich der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshops. Besonderes Augenmerk richten die Anwälte auf die Ausformulierung einer korrekte Widerrufsbelehrung, praxistaugliche AGBs, die Erfüllung spezieller Informationspflichten gegenüber Verbrauchern sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Haftungsfragen zur Seite
Unsere Anwälte stehen Ihnen auch bei anderen im Internetbereich auftretenden Rechtsproblemen mit Rat und Tat zur Seite: bei Haftungsfragen für Forenbetreiber oder Blogger, bei Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Tauschbörsen, beim Schutz von Inhalten Ihrer Homepage oder im Falle unberechtigter Forderungen von Betreibern unseriöser Internetseiten.