Gewerblicher Rechtsschutz

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Ihr Rechts­an­walt für gewerb­li­chen Rechts­schutz aus Mainz

Pro­fes­sio­nelle Rechts­be­ra­tung zum Schutz Ihrer Ideen

Wer Visio­nen hat, Krea­ti­vi­tät besitzt und schnel­ler als Mit­be­wer­ber eigene Ideen rea­li­siert, hat im Wett­lauf um Kun­den und Märkte meist die Nase vorn. Dabei sollte Gewerb­li­cher Rechts­schutz von kei­nem Unter­neh­mer ver­nach­läs­sigt wer­den, da der Schutz der eige­nen Ideen und Pro­dukte dafür sorgt, dass die Kon­kur­renz nicht an Ihrer Krea­ti­vi­tät ver­dient. Die Pro­dukt­pi­ra­te­rie nimmt nicht nur im Inter­net stän­dig zu und Urhe­ber­rechte wer­den lau­fend ver­letzt. Damit Ihre Pro­dukte und Geschäfts­ideen nicht unbe­rech­tigt von ande­ren kopiert und ver­viel­fäl­tigt wer­den, ist ein star­ker gewerb­li­cher Rechts­schutz für Ihr Unter­neh­men unver­zicht­bar. Unsere Rechts­an­walts­kanz­lei in Mainz bie­tet Ihnen für den Fach­be­reich gewerb­li­cher Rechts­schutz eine umfas­sende Bera­tung an. Wir unter­stüt­zen Sie dabei nicht nur gegen Rechts­ver­let­zun­gen der Kon­kur­renz, son­dern schüt­zen auch Ihr Unter­neh­men vor Abmah­nun­gen durch Mit­be­wer­ber. Rechts­an­walt Domi­nik Gräf setzt dabei seine ganze Erfah­rung und Exper­tise dafür ein, Ihr Unter­neh­men rechts­si­cher zu machen und Sie bei Kon­flik­ten mit der Kon­kur­renz zu ver­tre­ten.

Unser Experte nimmt sich für die Prü­fung Ihrer Anlie­gen aus­rei­chend Zeit und beant­wor­tet Ihnen gerne alle Fra­gen. Anschlie­ßend erar­bei­tet er zusam­men mit Ihnen ein Kon­zept, das indi­vi­du­ell auf Ihr Unter­neh­men und Geschäfts­mo­dell zuge­schnit­ten ist und Sie so wir­kungs­voll vor Pro­dukt­pi­ra­te­rie schützt. Ver­las­sen Sie sich auf unsere Erfah­rung und las­sen Sie uns der starke Part­ner an Ihrer Seite sein.

Unsere Rechts­an­wälte im Bereich Gewerb­li­cher Rechts­schutz

  • bie­ten Ihnen kom­pe­tente und indi­vi­du­elle Rechts­be­ra­tung für Ihr Unter­neh­men
  • for­mu­lie­ren und prü­fen für Sie Ver­träge und All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen
  • mel­den gewerb­li­che Schutz­rechte für Ihr Unter­neh­men an
  • ver­tei­di­gen Sie und Ihr Unter­neh­men gegen Rechts­ver­let­zun­gen
  • gestal­ten Ihren Internet-​​Auftritt rechts­si­cher und schüt­zen Sie gegen Abmah­nun­gen
  • ver­tre­ten Sie und Ihr Unter­neh­men bei Kon­flik­ten mit Mit­be­wer­bern
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Ana­lyse von Mar­ke­ting– und Wer­be­stra­te­gien als Teil der Rechts­be­ra­tung

Rechts­an­walt Domi­nik Gräf unter­stützt Ihr Unter­neh­men gleich in dop­pel­ter Hin­sicht: Zum einen ana­ly­siert er die Mar­ke­ting– und Wer­be­stra­te­gien Ihres Unter­neh­mens unter wett­be­werbs­recht­li­chen Aspek­ten. Zum ande­ren hilft er Ihnen, Ver­stöße gegen Ihre Marke zu ahn­den. Er macht Ihre Ansprü­che dabei auch vor Gericht für Sie gel­tend, sollte dies nötig wer­den. Dar­über hin­aus berät er Sie gerne beim Abschluss von Lizenz­ver­trä­gen und über­nimmt für Sie die Anmel­dung einer Marke beim Deut­schen Patent– und Mar­ken­amt. Für den Fall, dass Sie wegen eines Ver­sto­ßes abge­mahnt wur­den, prüft unser Experte, ob ein Ver­stoß tat­säch­lich vor­liegt. Pro­fi­tie­ren Sie von den umfas­sen­den Leis­tun­gen unse­rer Kanz­lei und las­sen Sie uns Ihr Unter­neh­men dabei unter­stüt­zen, recht­lich stets auf der siche­ren Seite zu sein, wenn es um gewerb­li­chen Rechts­schutz geht.

Über­zeu­gen Sie sich jeder­zeit selbst von unse­ren Leis­tun­gen im Bereich des gewerb­li­chen Rechts­schut­zes und neh­men Sie für ein unver­bind­li­ches Bera­tungs­ge­spräch Kon­takt zu unse­ren Exper­ten auf.

Das “kleine Patent”

Das Gebrauchs­mus­ter wird oft als „klei­nes Patent“ bezeich­net, da des­sen Schutz­vor­aus­set­zun­gen denen des Patents zwar ähneln, aller­dings deut­lich gerin­ger sind. Mit­tels eines Gebrauchs­mus­ters las­sen sich inno­va­tive Errun­gen­schaf­ten schüt­zen, die auf einem erfin­de­ri­schen Schritt beru­hen, neu­ar­tig sind und gewerb­li­che Anwen­dung fin­den, wie bei­spiels­weise Lebens– oder Arz­nei­mit­tel, che­mi­sche Pro­dukte, Maschi­nen oder elek­tro­ni­sche Schal­tun­gen.

Ein Gebrauchs­mus­ter­recht gewährt sei­nem Inha­ber ein Aus­schließ­lich­keits­recht. Die­ser allein hat die Berech­ti­gung, die Erfin­dung zu benut­zen. Jedem ande­ren kann die Ver­wer­tung unter­sagt oder auf­grund eines Lizenz­ver­trags gestat­tet wer­den.

Schutz des Gebrauchs­mus­ters über zehn Jahre

Im Gegen­satz zum Patent­recht gibt es beim Gebrauchs­mus­ter­ge­setz (GebrMG) eine soge­nannte Neu­heits­schon­frist. Dies bedeu­tet, dass eine vor­he­rige Benut­zung durch den Anmel­der fol­gen­los bleibt, wenn diese weni­ger als sechs Monate vor dem Tag der Anmel­dung beim Deut­schen Patent– und Mar­ken­amt (DPMA) in Mün­chen erfolgte. Gebrauchs­mus­ter wer­den im Gegen­satz zum Patent nicht geprüft, wir­ken stets ter­ri­to­rial und haben eine Schutz­dauer von zehn Jah­ren.

Bera­tung bereits zu Beginn Ihres krea­ti­ven Schaf­fens

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten Sie schon zu Beginn Ihrer krea­ti­ven Schaf­fens­phase bei sämt­li­chen Fra­gen rund um den bes­ten Schutz Ihrer Erfin­dung. Wir stel­len sicher, dass Ihr Gebrauchs­mus­ter­recht durch­ge­setzt wird. Zudem füh­ren wir auch Ver­let­zungs­pro­zesse. Dar­über hin­aus ver­tre­ten unsere Anwälte Sie im Löschungs­ver­fah­ren gegen Ihr eige­nes oder gegen ein frem­des Gebrauchs­mus­ter­recht. Unbe­rech­tigte Importe unter­bin­det unsere Kanz­lei mit­tels Grenz­be­schlag­nah­me­ver­fah­ren früh­zei­tig.

Ver­tei­di­gung gegen Schutz­rechts­an­sprü­che

Da ein Gebrauchs­mus­ter unge­prüfte Rechte beinhal­tet, assis­tie­ren wir Ihnen bei der Recher­che zur tat­säch­li­chen Schutz­fä­hig­keit. Diese ist im Streit­fall uner­läss­lich. Auch unter­stüt­zen unsere Rechts­an­wälte Sie bei Lizenz­ver­hand­lun­gen und ver­tei­di­gen Ihr Gebrauchs­mus­ter gegen Schutz­rechts­an­griffe.

Schutz für gewerb­li­che Pro­dukte

In Zei­ten der Glo­ba­li­sie­rung kommt dem Schutz von Geschmacks­mus­tern eine immer grö­ßere Bedeu­tung zu. Das Geschmacks­mus­ter­recht regelt den Schutz ästhe­ti­scher Gestal­tungs­for­men (Design und Gra­fik) gewerb­li­cher Pro­dukte. Dabei berück­sich­tigt der Gesetz­ge­ber die große Bedeu­tung, die das Pro­dukt­de­sign unter Mar­ke­tin­gas­pek­ten für die Wirt­schaft besitzt. Besitzt ein Pro­dukt ein inno­va­ti­ves Design, stellt dies mög­li­cher­weise einen bedeu­ten­den Unter­neh­mens­wert dar, den es zu schüt­zen gilt.

Nur Inha­ber oder Lizenz­neh­mer dür­fen Design ver­wen­den

Das Geschmacks­mus­ter­recht erlaubt sei­nem Inha­ber ein Aus­schließ­lich­keits­recht. Aus­schließ­lich der Inha­ber ist berech­tigt, das Design, die Gra­fik oder das Schrift­zei­chen, für das er ein Geschmacks­mus­ter­recht besitzt, zu benut­zen. Das heißt vor allem zu pro­du­zie­ren, anzu­bie­ten, in Ver­kehr zu brin­gen, ein­zu­füh­ren, aus­zu­füh­ren oder zu die­sen Zwe­cken zu gebrau­chen und zu besit­zen.

Jedem ande­ren kann die Ver­wer­tung unter­sagt – oder mit­tels eines Lizenz­ver­tra­ges auch geneh­migt wer­den.

Bera­tung rund um den Schutz Ihres Logos

Die Rechts­an­wälte der Kanz­lei Gräf & Cen­torbi bera­ten Sie bei allen Fra­ge­stel­lun­gen rund um den Schutz Ihres Designs, Logos oder Schrift­zei­chens. Wir neh­men die erfor­der­li­chen Anmel­dun­gen vor, damit Sie an dem Design ein deut­sches oder euro­päi­sches Geschmacks­mus­ter­recht erhal­ten. Unsere Anwälte set­zen Ihr Geschmacks­mus­ter­recht durch, wenn es von Drit­ten ohne Ihre Erlaub­nis ver­wen­det wird.

Rechts­an­wälte ver­tei­di­gen Sie gegen Pla­giate

Außer­dem unter­stüt­zen unsere Anwälte Sie bei der Ver­hand­lung und dem Abschluss von Lizenz­ver­trä­gen und ver­tei­di­gen Sie außer­ge­richt­lich und gericht­lich gegen (unbe­rech­tigte) Schutz­rechts­an­griffe wie bei­spiels­weise Pla­giate.

Ein­trag ins Mar­ken­re­gis­ter

Übli­cher­weise erfolgt die Erlan­gung eines Mar­ken­rechts durch eine Anmel­dung und Ein­tra­gung im natio­na­len oder euro­päi­schen Mar­ken­re­gis­ter. Als Kenn­zei­chen geschützt sind neben den Mar­ken auch geschäft­li­che Bezeich­nun­gen, wie Unter­neh­mens­kenn­zei­chen und geo­gra­fi­sche Her­kunfts­an­ga­ben.

Das Mar­ken­recht gewährt sei­nem Inha­ber ein soge­nann­tes Aus­schließ­lich­keits­recht, wodurch der Inha­ber die erfor­der­li­che unter­neh­me­ri­sche Frei­heit für seine Betä­ti­gung auf dem Markt erlangt.

Anmel­de­ver­fah­ren und Ver­tei­di­gung der eige­nen Marke

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten Sie im Mar­ken­recht sowohl bei der Ver­tei­di­gung der eige­nen Marke wie auch bei dem Bestre­ben, den Mar­ken­in­ha­ber in seine Schran­ken zu wei­sen, um den eige­nen wirt­schaft­li­chen Betä­ti­gungs­frei­raum zu erhal­ten. Unsere Anwälte unter­stüt­zen Sie in sämt­li­chen Fra­gen der mar­ken­recht­li­chen Schutz­fä­hig­keit und der Erlan­gung mar­ken­recht­li­chen Schut­zes und betrei­ben für Sie das meist kom­pli­zierte und lang­wie­rige Anmel­de­ver­fah­ren.

Rechts­an­wälte bera­ten aus­führ­lich beim Mar­ken­kauf

Im Bereich des Mar­ken­li­zenz­ver­trags­rechts erhal­ten Sie von unse­ren Rechts­an­wäl­ten eine aus­führ­li­che Bera­tung und Rat­schläge in der Ver­trags­ge­stal­tung zum Kauf, Ver­kauf oder Nut­zungs­über­tra­gung von Mar­ken, Kenn­zei­chen oder Unter­neh­mens­be­zeich­nun­gen.

Schutz Ihrer geis­ti­gen Leis­tung

In Zei­ten des Inter­nets, in denen fast alles online vor­zu­fin­den ist, wer­den häu­fig geis­tige Leis­tun­gen des Urhe­bers ver­letzt. Die geis­tige Schöp­fung eines Urhe­bers an urhe­ber­recht­li­chen Wer­ken wie Lite­ra­tur, Musik­wer­ken, Foto­gra­fie, Com­pu­ter­pro­gram­men etc. stellt eine wert­hal­tige Leis­tung dar. Mit der Ver­brei­tung des Inter­nets nahm auch die Ver­brei­tung von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken exor­bi­tant zu. Gleich­zei­tig hat jedoch die tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung zur Folge, dass urhe­ber­recht­li­che Ver­stöße für Urhe­ber leich­ter auf­zu­fin­den sind. Genauso schnell wie daher urhe­ber­recht­li­che Werke kopiert wer­den kön­nen, sind diese auch wie­der auf­zu­fin­den. Meist lie­gen hier Streit­werte bereits bei nur einem ver­viel­fäl­tig­ten Werk bei 5.000 – 10.000 €. Dane­ben dro­hen hohe Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen.

Regis­trie­rung des Wer­kes nicht not­wen­dig

Das Urhe­ber­recht ent­steht von selbst, das heißt durch den Schöp­fungs­akt oder das Erbrin­gen der Leis­tung. Ein Regis­trie­rung ist nicht not­wen­dig. Vor­aus­set­zung ist aber ein aus­rei­chen­des Maß an schöp­fe­ri­scher Indi­vi­dua­li­tät. Bei Gebrauchs­kunst (Pro­dukt– und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­sign, Wer­bung, Web­sei­ten, Schrif­ten) muss die Gestal­tung dage­gen über das Übli­che deut­lich hin­aus­ge­hen.

Bei Rechts­ver­let­zun­gen gewährt das Urhe­ber­recht dem Urhe­ber, sei­nen Erben und den Inha­bern exklu­si­ver Nut­zungs­rechte Unter­las­sungs– und Besei­ti­gungs­an­sprü­che sowie Scha­dens­er­satz.

Rechts­an­wälte bera­ten Sie zum opti­ma­len Schutz Ihres Wer­kes

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten Sie zum opti­ma­len Schutz Ihres Wer­kes und Ihrer Leis­tung durch das Urhe­ber­recht. Bei Nut­zun­gen ohne Ihre Zustim­mung set­zen wir Ihre Rechte durch, sei es außer­ge­richt­lich (Abmah­nung), oder durch einst­wei­lige Ver­fü­gung oder Klage. Ebenso unter­stüt­zen wir Sie bei der Ver­hand­lung von Lizenz­ver­trä­gen und ver­tei­di­gen Sie gegen Schutz­rechts­an­griffe.

Ihre Domain – ein wert­vol­les Gut

Für Unter­neh­men sind Domains heut­zu­tage ein sehr wert­vol­les Wirt­schafts­gut. Kaum eine Geschäfts­idee oder ein Pro­dukt wird sich ange­sichts des star­ken Wett­be­werbs ohne eine dazu­ge­hö­rige Domain auf dem Markt behaup­ten kön­nen. Daher wer­den Domains zu hohen Beträ­gen gehan­delt.

Domain­recht umfasst diverse Geset­zes­re­ge­lun­gen

Das Domain­recht umfasst zahl­rei­che ver­schie­dene Geset­zes­re­ge­lun­gen für die Ver­gabe von Domain­na­men. Es ist nicht in einem eige­nen Gesetz fest­ge­hal­ten, son­dern hat sich durch Recht­spre­chung in diver­sen Rechts­ge­bie­ten her­aus­ge­bil­det.

Domain kann Rechte Drit­ter ver­letz­ten

Nicht jede frei ver­füg­bare Domain darf jedoch von Pri­vat­per­so­nen oder Unter­neh­men regis­triert wer­den. Nicht sel­ten ver­letzt sie Rechte Drit­ter, bei­spiels­weise Mar­ken­rechte, Unter­neh­mens­kenn­zei­chen, Werk­ti­tel, Namens– oder Per­sön­lich­keits­rechte. Zudem kann die Domain auch gegen das Wett­be­werbs­recht ver­sto­ßen. Vor der Regis­trie­rung einer Domain sollte recht­lich abge­klärt wer­den, ob die Regis­trie­rung oder das Web-​​Projekt gegen Rechte Drit­ter ver­stößt. Spä­tes­tens bei der Ver­wen­dung einer Domain sollte eine juris­ti­sche Bera­tung erfol­gen. Unter­neh­men soll­ten in jedem Fall vor Kon­takt­auf­nahme mit dem Domain­in­ha­ber eine umfas­sende Rechts­be­ra­tung ein­ho­len, da ansons­ten die Über­tra­gung der gewünsch­ten Domain noch ver­hin­dert wer­den könnte.

Rechts­an­wälte bera­ten Sie bei der Über­tra­gung einer Domain

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten und unter­stüt­zen Sie bei der Umschrei­bung und Über­tra­gung einer Domain sowie bei der Abwehr von Anspruch­stel­lern. Dar­über hin­aus prü­fen unsere Anwälte vor der Regis­trie­rung einer Domain, ob sich auf­grund der Regis­trie­rung mög­li­che Schutz­rechts­ver­let­zun­gen erge­ben kön­nen.

Ihr Recht im Netz

Als Inter­net­recht wird die Anwen­dung exis­tie­ren­der Vor­schrif­ten aus ver­schie­de­nen Geset­zen auf Rechts­be­zie­hun­gen im Inter­net bezeich­net. Das Inter­net­recht rea­giert damit auf die schnel­len tech­ni­schen und media­len Ent­wick­lun­gen der jüngs­ten Ver­gan­gen­heit. Nut­zer und Anwen­der rund um den Glo­bus kre­ie­ren im Netz neue Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Han­dels­for­men: Tausch­bör­sen, Online­shops, diverse Ver­kaufs­platt­for­men, Soziale Netz­werke und vie­les mehr.

Inter­net kein rechts­freier Raum

Zwar stellte das Inter­net noch nie einen rechts­freien Raum dar, den­noch gibt es auch heute immer wie­der Rechts­fälle, in denen juris­ti­sches Neu­land betre­ten wird. Hier­bei wer­den von natio­na­len wie inter­na­tio­na­len Gerich­ten nicht sel­ten Ent­schei­dun­gen getrof­fen, die ein­an­der wider­spre­chen.

Aktu­elle Ent­wick­lun­gen und Gesetze im Blick

Daher kann nur der­je­nige Anwalt seine Man­dan­ten opti­mal bera­ten, der das Inter­net­recht aus dem Eff­eff beherrscht und stets über aktu­elle Ent­wick­lun­gen und Gesetze infor­miert ist. Zudem sind bei Sach­ver­hal­ten mit Inter­net­be­zug oft zusätz­lich marken-​​, wett­be­werbs– oder urhe­ber­recht­li­che Aspekte zu berück­sich­ti­gen. Dane­ben erfor­dert das Inter­net­recht wie kein zwei­tes Rechts­ge­biet neben umfas­sen­dem Rechts­wis­sen auch ein fun­dier­tes tech­ni­sches Ver­ständ­nis.

Rechts­si­chere Gestal­tung Ihres Online­shops

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten Sie hin­sicht­lich der rechts­si­che­ren Gestal­tung Ihres Online­shops. Beson­de­res Augen­merk rich­ten die Anwälte auf die Aus­for­mu­lie­rung einer kor­rekte Wider­rufs­be­leh­rung, pra­xis­taug­li­che AGBs, die Erfül­lung spe­zi­el­ler Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gegen­über Ver­brau­chern sowie daten­schutz­recht­li­che Bestim­mun­gen.

Rechts­an­wälte ste­hen Ihnen bei Haf­tungs­fra­gen zur Seite

Unsere Anwälte ste­hen Ihnen auch bei ande­ren im Inter­net­be­reich auf­tre­ten­den Rechts­pro­ble­men mit Rat und Tat zur Seite: bei Haf­tungs­fra­gen für Foren­be­trei­ber oder Blog­ger, bei Abmah­nun­gen auf­grund der Nut­zung von Tausch­bör­sen, beim Schutz von Inhal­ten Ihrer Home­page oder im Falle unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen von Betrei­bern unse­riö­ser Inter­net­sei­ten.

Guter gewerblicher Rechtsschutz für Ihr Unternehmen ist nur einen Anruf entfernt

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Domi­nik Gräf

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