Gesellschaftsrecht

 Rufen Sie uns an!

Limited (Ltd.)

Eine eng­li­sche Gesell­schafts­form für Schnell­ent­schlos­sene

Die eng­li­sche Gesell­schafts­form der Limited (Ltd.) ist auch für Exis­tenz­grün­der in Deutsch­land eine mög­li­che Gesell­schafts­form, wel­che sie bei einer Fir­men­grün­dung in Betracht zie­hen kön­nen. Bereits mit einem bri­ti­schen Pfund kann eine Limited (Ltd.) bzw. „pri­vate com­pany limited by shares/​guarantee“ – wie sie eben­falls bezeich­net wird, gegrün­det wer­den. Die bri­ti­sche Vari­ante der deut­schen Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) ver­langt näm­lich bei Ihrer Errich­tung kein Min­dest­start­ka­pi­tal und ist somit eine attrak­tive Alter­na­tive zur GmbH, bei der zwar die Haf­tung eben­falls beschränkt ist, jedoch min­des­tens 25.000 Euro Start­ka­pi­tal vor­han­den sein müs­sen.

Wir von Gräf & Cen­torbi, der renom­mier­ten Anwalts­kanz­lei im Her­zen von Mainz, sind Spe­zia­lis­ten auf dem Gebiet des Gesell­schafts­rechts und unter­stüt­zen Sie in jeg­li­chen Fra­gen rund um die Grün­dung Ihrer Limited (Ltd.).

Was ist eine Limited (Ltd.)?

Die Limited (abge­kürzt Ltd.) gilt in Eng­land als eine der belieb­tes­ten Gesell­schafts­for­men. Sie kann mit der deut­schen UG ver­gli­chen wer­den und gehört zu den soge­nann­ten Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Haf­tung der jewei­li­gen Gesell­schaf­ter beschränkt sich auf das Fir­men­ka­pi­tal – eine per­sön­li­che Haf­tung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen ist also aus­ge­schlos­sen.

Die Limited glie­dert sich in zwei Haupt­for­men: Die „pri­vate com­pany limited by sha­res“ und die „pri­vate com­pany limited by gua­ran­tee“. Ers­tere ist dabei die gebräuch­lichste Vari­ante der Limited und zeich­net sich dadurch aus, dass sie Fir­men­an­teile (eng­lisch „sha­res“) an die jewei­li­gen Gesell­schaf­ter her­aus­gibt. Die „pri­vate com­pany limited by gua­ran­tee“ ver­gibt hin­ge­gen, wie der Name schon besagt, Garan­tien an die Gesell­schaf­ter. Dabei ver­pflich­ten sich die Gesell­schaf­ter im Falle einer Insol­venz zu einer Haf­tung in Höhe eines fest­ge­leg­ten Betrags.

Wei­tere Son­der­for­men der Limited sind die Pri­vate Unli­mited Com­pany (mit unbe­schränk­ter Haf­tung) sowie die Public Limited Com­pany (öffent­li­cher Han­del mit Antei­len an der Börse).
Die Rechts­grund­la­gen einer Limited stüt­zen sich auf den Com­pa­nies Act, das Han­dels­ge­setz­buch (HGB) und die Gewer­be­ord­nung (GewO).

Wie wird eine Limited (Ltd.) gegrün­det?

Eine Limited kann von jedem EU-​​Bürger oder einer juris­ti­schen Per­son gegrün­det wer­den. Dabei ist auch eine soge­nannte Ein-​​Mann-​​Limited mög­lich. Die Grün­dung einer Limited läuft in der Regel nach fol­gen­dem Schema ab:

1. Gesell­schafts­ver­trag

Der Ver­trag muss in eng­li­scher Spra­che und nach eng­li­schem Recht ver­fasst wer­den. Er besteht aus zwei Tei­len.

a) Memo­ran­dum of Asso­cia­tion (Grün­dungs­ur­kunde)
Hier wer­den die Ver­hält­nisse der Limited nach außen gere­gelt. Die­ser Abschnitt ent­hält also zum Bei­spiel die Namen der Gesell­schaf­ter, den Unter­neh­mens­zweck, den Haupt­sitz sowie Anga­ben zum Kapi­tal.

b) Arti­cles of Asso­cia­tion (Sat­zung)
Die­ser Teil bezieht sich auf die Ver­hält­nisse inner­halb der Gesell­schaft. Es wer­den unter ande­rem die Pflich­ten und Rechte zwi­schen den Gesell­schaf­tern gere­gelt.

2. Bestel­lung des Direk­tors und Schrift­füh­rers

Die Gesell­schaf­ter beschlie­ßen hier, wer als Direk­tor (direc­tor) und Schrift­füh­rer (com­pany secretary) agiert. Der Direk­tor lei­tet die Gesell­schaft, wäh­rend sich der Schrift­füh­rer um die Erle­di­gung for­mel­ler Auf­ga­ben küm­mert. Über­steigt der jähr­li­che Umsatz des Unter­neh­mens die 1 Mil­lio­nen Pfund Grenze, muss zusätz­lich ein Wirt­schafts­prü­fer (audi­tor) bestellt wer­den. Nach die­sem zwei­ten Grün­dungs­schritt wird übli­cher­weise ein Gesell­schafts­konto eröff­net, auf wel­ches das Kapi­tal ein­be­zahlt wird.

3. Anmel­dung beim Com­pa­nies House

Das Com­pa­nies House ist das bri­ti­sche Pen­dant zum Han­dels­re­gis­ter mit Sitz in Car­diff, Edin­burgh oder Bel­fast. Der Direk­tor mel­det die Limited dort zur Ein­tra­gung an. Ein­zu­rei­chen sind die Grün­dungs­ur­kunde sowie die Sat­zung. Nach ent­spre­chen­der Prü­fung und Ein­tra­gung durch das Com­pany House stellt die­ses eine Grün­dungs­ur­kunde aus. Nor­ma­ler­weise dau­ert die­ser Pro­zess nicht län­ger als 14 Tage. Eine Limited ist also ver­gleichs­weise schnell gegrün­det.

Wie sehen die Haf­tungs­ver­hält­nisse bei der Limited (Ltd.) aus?

Die Haf­tung bei einer Limited ist auf das Ver­mö­gen des Unter­neh­mens beschränkt. Bei Straf­ta­ten oder sons­ti­gen rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen kön­nen die Gesell­schaf­ter jedoch auch mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den.

Was sind die Vor– und Nach­teile einer Limited?

Vor­teile einer Limited (Ltd.): Nach­teile einer Limited (Ltd.):
schnelle Grün­dung eng­li­sche Büroadresse /​ Ver­tre­tung not­wen­dig
sehr geringe Grün­dungs­kos­ten Anmel­dun­gen in Deutsch­land
Haf­tungs­be­schrän­kung strenge Ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ten
kein Min­dest­stamm­ka­pi­tal Ver­trag in eng­li­scher Spra­che (nach eng­li­schem Recht)
schnelle Löschung eng­li­scher Jah­res­ab­schluss
freie Namens­wahl zusätz­li­che Steu­er­er­klä­rung in Deutsch­land
keine nota­ri­elle Beur­kun­dung Rechts­un­si­cher­heit durch Brexit
Ände­run­gen am Gesell­schafts­ver­trag sind ein­fach
Die Auf­nahme zusätz­li­cher Gesell­schaf­ter ist unkom­pli­ziert

Wie hoch sind die Kos­ten bei einer Limited-​​Gründung?

Die Grün­dungs­kos­ten für eine Limited belau­fen sich auf unge­fähr 100 Euro. Das ist auf den ers­ten Blick sehr güns­tig – trotz­dem sollte in Betracht gezo­gen wer­den, dass auf­grund des gel­ten­den bri­ti­schen Rechts und der Ver­fas­sung der Doku­mente in eng­li­scher Spra­che even­tu­ell zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen von Spe­zia­lis­ten in Anspruch genom­men wer­den müs­sen, was zusätz­li­che Kos­ten ver­ur­sacht.

Ist eine eng­li­sche Limited in Deutsch­land voll geschäfts– und rechts­fä­hig?

Ja. Dies gilt zudem für jeden EU-​​Mitgliedsstaat und grün­det auf einer Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes (EuGH). Dem­nach kann jedes in Europa gegrün­dete Unter­neh­men seine Rechts­form bei einem Umzug in ein ande­res EU-​​Land bei­be­hal­ten – die Nie­der­las­sungs­frei­heit ist also gewähr­leis­tet. Der Sitz einer Limited ist in Eng­land, wäh­rend in Deutsch­land eine aktive Zweig­stelle errich­tet wird. Die Limited hat aus­schließ­lich in Deutsch­land Steu­ern abzu­füh­ren.

Wir stehen Ihnen bei der Gründung Ihrer Limited (Ltd.) zur Seite

Die Grün­dung einer Limited (Ltd.) erfolgt zwar rela­tiv kos­ten­güns­tig und schnell, ist aber in gewis­sen Fäl­len mit Vor­sicht zu genie­ßen. Mög­li­che Hür­den stel­len zum Bei­spiel die recht­li­chen Vor­schrif­ten in Eng­land oder Sprach­bar­rie­ren dar, da alle Grün­dungs­do­ku­mente in der eng­li­schen Lan­des­spra­che vor­lie­gen müs­sen. Es ist also durch­aus rat­sam, sich mit einem Rechts­an­walt für Gesell­schafts­recht in Ver­bin­dung zu set­zen, der Sie durch die wich­tigs­ten Schritte beglei­tet.

Wir von Gräf & Cen­torbi ken­nen uns mit den Gege­ben­hei­ten bei der Errich­tung einer Limited aus und stel­len Ihnen einen fach­kun­di­gen Exper­ten zur Seite, der Sie bei der Grün­dung Ihres Unter­neh­mens von A bis Z unter­stützt. So umge­hen Sie Stol­per­fal­len und kön­nen sich voll und ganz auf den Erfolg Ihrer Firma kon­zen­trie­ren.

Grün­den geht mit uns ganz ein­fach – denn wir bie­ten Ihnen eine fun­dierte Rechts­be­ra­tung, die garan­tiert keine Fra­gen mehr offen­lässt. Kon­tak­tie­ren Sie uns für ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch. Wir freuen uns auf Sie!

Domi­nik Gräf

Geschäfts­füh­rer und Rechts­an­walt
06131 – 950090
Kon­takt