Rechtsanwalt Dino Kolar und sein Team helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen rund um das Arbeitsrecht. Nehmen Sie jederzeit per Telefon unter 06131 – 950090 Kontakt auf.
Arbeitsrecht
Kompetente Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitsplatz ist einer der zentralen Orte unseres Alltags. Unstimmigkeiten und Konflikte im beruflichen Umfeld können daher schnell zu einer Belastung über das Arbeitsleben hinaus werden.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht ist dabei sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer kompetenter Ansprechpartner – und das nicht nur in Konfliktsituationen. Auch im beruflichen Alltag ist die Hilfe durch einen Anwalt regelmäßig sinnvoll, etwa wenn es um die Gestaltung eines Arbeitsvertrages oder die Regelung von Arbeitszeiten geht. Für eine umfassende Beratung zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht steht Ihnen unser Spezialist für Arbeitsrecht Dino Kolar mit seiner langjährigen Erfahrung jederzeit zur Verfügung. Er nimmt sich Zeit, um Sie und Ihren Fall genau kennenzulernen und berät Sie individuell und zuverlässig.
Kündigung & Kündigungsgründe
Neben der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen vertreten wir Sie auch im Fall einer Beendigung, Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsgründe reichen von der betriebsbedingten über eine personenbedingte bis zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Im Normalfall geht der Kündigung mindestens eine Abmahnung voraus.
Ausnahme: Eine fristlose Kündigung bedarf keiner vorhergehenden Abmahnung, sondern stützt sich in der Regel auf ein gravierendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unproblematisch und schnell, mit einer Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB), von beiden Seiten beendet werden. Die Kündigung bedarf auch hier der Schriftform, besondere Gründe müssen nicht angegeben werden. Ausnahme: Schwangere dürfen in der Probezeit nicht gekündigt werden.
Aufhebungsvertrag
Müssen Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen oder ist Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt worden, kann zunächst im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen geprüft werden, ob der Gang zum Arbeitsgericht und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage entbehrlich ist. Nicht selten gibt der Aufhebungsvertrag den Parteien die Möglichkeit, unter Berücksichtigung eines angemessenen Interessenausgleichs, eine für beide Parteien tragbare Lösung zu finden. In manchen Fällen hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf eine Abfindung.
Sie wurden gekündigt? Sie sind unsicher, ob die Kündigung wirksam ist?
Wir prüfen kostenfrei Ihren Arbeitsvertrag und beraten Sie, ob eine Kündigungsschutzklage in Betracht kommt.
Schicken Sie einfach Ihren Arbeitsvertrag unter Schilderung der Umstände an: info@gc-kanzlei.de und wir rufen Sie innerhalb eines Tages zurück!
Das Individualarbeitsrecht für einzelne Personen
Das Individualarbeitsrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen innerhalb der Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wie Sie diese Beziehung gestalten und an welchen Stellen Fragen entstehen können, erklärt Ihnen unser Spezialist für Arbeitsrecht in Mainz.
Kollektives Arbeitsrecht für Gewerkschaften und Verbände
Das kollektive Arbeitsrecht bezieht sich auf die Regelungen zwischen den Interessenvertretern der Arbeitnehmer (Gewerkschaften, Betriebsräte) und den Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden. Diese Regelungen gestalten maßgeblich Ihren Arbeitsvertrag, den unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht sorgsam für Sie überprüft. So können Sie sicher sein, rechtlichen Stolperfallen auszuweichen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem juristischen Boot
Wenn unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsverträge gestaltet, prüft er, welche gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen zu beachten sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterliegen gleichermaßen den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht. Dies schränkt in manchen Fällen die individuelle Vertragsfreiheit der Parteien ein.