Abmahnungen
Bundesweite und professionelle Hilfe bei Abmahnungen
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe? Damit sind Sie nicht allein: Jedes Jahr werden Tausende Abmahnungen von Abmahnanwälten verschickt. Erfolg haben davon allerdings nur wenige. Unsere Anwältin Amanda Heppelmann hat sich darauf spezialisiert, Schadensersatzansprüche durch Abmahnschreiben abzuwehren und unsere Mandanten vor hohen Kosten zu schützen.
Was tun, wenn Sie die Abmahnung erhalten haben?
Wichtig ist es, nach Erhalt einer Abmahnung sofort zu reagieren, selbst wenn der behauptete Verstoß gar nicht vorliegt. Andernfalls drohen weitere rechtliche Konsequenzen wie einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren, welche mit weiteren Kosten verbunden sind.
- Bleiben Sie in jedem Fall ruhig – Panik führt oft zu unüberlegten Handlungen.
- Kontaktieren Sie nicht vorschnell die gegnerische Kanzlei – Sie riskieren, den Rechtsverstoß zuzugeben.
- Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung – diese ist oft zu weitgehend formuliert und enthält ein Schuldanerkenntnis.
- Zahlen Sie nicht einfach die geforderte Summe, da diese oft zu hoch angesetzt ist.
- Sie sollten die Abmahnung nicht ignorieren – kontaktieren Sie innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Frist einen spezialisierten Anwalt.
Individuelle Beratung bei Abmahnungen
Wir bieten Ihnen eine professionelle individuelle Beratung mit dem Ziel, die Abmahnung komplett abzuwehren oder die Anwaltskosten und den Schadensersatz möglichst gering zu halten.
Filesharing-Abmahnungen wegen illegalen Downloads oder Streaming von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Fareds, Daniel Sebastian etc.
Sie haben eine Abmahnung erhalten von
Walldorf Frommer
Daniel Sebastian
Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
Yusof Sawari
NimrodRechtsanwälte oder
rka Rechtsanwälte?
Dann sind Sie einer von vielen. Unzählige Menschen in Deutschland erhalten täglich von den oben genannten Kanzleien oder anderen Rechtsanwälten Abmahnungen. Es wird Ihnen in der Filesharing Abmahnung ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz vorgeworfen. Das heißt, Sie oder eine andere Person haben über Ihren Internetzugang urheberrechtlich geschützte Filme, Lieder oder Spiele getauscht.
Die Rechteinhaber (z.B. Filmstudios oder Plattenfirmen) beauftragen dann eine Anwaltskanzlei, die diese Ansprüche über eine Abmahnung außergerichtlich durchsetzt.
Nach Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing sollten Sie sofort reagieren
Beauftragen Sie innerhalb der angegeben Fristen einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung.
Kontaktieren Sie nicht selbst vorschnell die gegnerische Kanzlei und unterschreiben Sie nicht ungeprüft vorformulierte Unterlassungserklärungen. Geben Sie die Handlung nicht zu.
Die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen sind oft zu weitgehend und enthalten ein Schuldanerkenntnis. Wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben, beschränken Sie sich damit ggf. in Ihren Verteidigungsmöglichkeiten.
Zahlen Sie nicht einfach die in der Abmahnung geforderten Beträge. Diese sind oft viel zu hoch angesetzt und unverhältnismäßig. Vertrauen Sie auch nicht darauf, lediglich einen kleinen Betrag von etwa € 100 zu zahlen, um die Sache zu erledigen. Die Kanzleien werten dies als Anerkenntnis und melden sich oft kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist von 3 Jahren wieder bei Ihnen.
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi prüfen Ihre Abmahnung und können Ihnen sofort eine erste Einschätzung des Falles liefern. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die rechtliche Lage und bewerten die möglichen Verteidigungsstrategien. Jeder Fall im Filesharing ist abhängig von den individuellen Umständen des konkreten Sachverhalts. Wir gehen daher auf Ihren speziellen Fall ein und entwickeln eine Lösung, die Ihren Bedürfnissen angepasst ist.
Wir entwerfen für Sie eine auf den Einzelfall abgestimmte modifizierte Unterlassungserklärung und prüfen, ob die geforderten Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt sind und wenn ja, in welcher Höhe.
Die Rechtslage in Deutschland zum Filesharing ist mittlerweile unübersichtlich und jedes Gericht vertritt hier unterschiedliche Auffassungen und stellt unterschiedliche Voraussetzung an die Verteidigung. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Urheber– und Medienrecht kennen wir die verschiedenen Argumente der Abmahner und die neuesten Entscheidungen zum Filesharing. Je nachdem, ob Sie die Rechtsverletzung als Anschlussinhaber selbst begangen haben oder ein Dritter (Familie, Mitbewohner, Freunde), die Verteidigungsstrategie muss an Ihren jeweiligen Fall angepasst werden.
Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren. Gerne können Sie uns die Abmahnung vorab online einreichen oder per Fax oder E-Mail zukommen lassen, so dass wir den Fall telefonisch besprechen können. Natürlich können Sie auch einen Termin in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mainz vereinbaren, um die Sache vor Ort persönlich mit uns zu besprechen.
Haben Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Fast jeder Unternehmer, Online-Shopbetreiber oder Händler hat schon eine Abmahnung erhalten oder kennt zumindest jemanden, der bereits abgemahnt wurde.
Am besten und wirtschaftlich günstigsten wäre es natürlich, als Unternehmer oder Webseitenbetreiber der Konkurrenz oder Verbraucherschutzorganisationen keinen Grund für Abmahnungen oder Gerichtsverfahren zu liefern.
Leider müssen Betreiber von Webseiten und Onlineshops sehr aufpassen, da es unzählige Möglichkeiten gibt, wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt zu werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Sie verwenden ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum
- Ihre Datenschutzerklärung erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen
- Sie benutzen falsche Preisangaben auf der Webseite
- Sie verwenden unzulässige Klauseln in Ihren AGBs
- Sie äußern unzulässige Werbeaussagen
- Die Umsetzung von Widerruf, Buttonlösung und Hinweispflichten auf Ihrer Webseite ist falsch
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie umgehend reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, die Abmahnung zu Unrecht erhalten zu haben.
Die Frage, ob in einem Fall tatsächlich ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt, ist oft sehr komplex und hängt von vielen verschieden Faktoren ab. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ungeprüft vorformulierte Unterlassungserklärungen und geben Sie Verstöße nicht vorschnell zu. Die geforderten Beträge in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind oft bewusst niedrig gehalten. Meist wird nur ein Betrag von wenigen Hundert Euro gefordert. Genau hierin liegt aber die Gefahr. Der abgemahnte Unternehmer neigt dazu, den geforderten Betrag zu bezahlen und die Unterlassungserklärung abzugeben. Damit geben Sie jedoch ein Vertragsstrafeversprechen ab, welches lebenslang bestehen bleibt. Verstoßen Sie nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbeabsichtigt erneut gegen die abgemahnte Handlung, drohen hohe Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro. Lassen Sie es also nicht so weit kommen, sondern wenden Sie sich unverzüglich an einen im Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Gerne helfen Ihnen die Anwälte von Gräf & Centorbi bei der Prüfung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Zunächst untersuchen wir, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Anschließend entwerfen wir ggf. eine auf Ihren Fall zugeschnitten modifizierte Unterlassungserklärung. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftritts oder Ihrer Angebote, um weitere Verstöße in Zukunft auszuschließen.
Sollten Sie zu Unrecht abgemahnt worden sein, besteht im Wettbewerbsrecht zudem die Möglichkeit, gegen den Abmahner eine Gegenabmahnung auszusprechen. In diesem Fall muss der Abmahnende nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch Ihre Kosten, sprich die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, ersetzen.
Markenrechtliche Abmahnungen (Sie haben fremde Markennamen verwendet oder bei Adwords mit Marken Dritter geworben, Unternehmenskennzeichen etc.)
Wenn Sie eine Abmahnung im Markenrecht erhalten, sollten Sie ruhig bleiben und diese ernst nehmen. Denn gerade im Markenrecht können Abmahnungen sehr teuer werden. Die Streitwerte einer Abmahnung im Markenrecht liegen oft zwischen € 25.000 und € 100.000. Umso wichtiger ist es, dass Sie schnell reagieren und sich fachkundigen Rat einholen.
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi helfen Ihnen, die behauptete Markenverletzung zu prüfen und beraten Sie, wie Sie am besten auf die Abmahnung reagieren sollten. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz kennen wir die Finessen des Markenrechts und können beurteilen, ob eine Abmahnung berechtigt ist.
Zusammen mit der markenrechtlichen Abmahnung werden zumeist eine ganze Reihe Ansprüche geltend gemacht:
- Unterlassungsanspruch
- Beseitigungsanspruch
- Auskunftsanspruch
- Schadensersatzanspruch
- Vernichtungsanspruch
- Kostenerstattungsanspruch
Ob die Ansprüche berechtigt sind, hängt natürlich davon ab, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Aber auch wenn die Ansprüche berechtigt sind, werden oftmals im Rahmen des Schadensersatzanspruches zu hohe Beträge gefordert. Möglich ist auch, dass sich die Abmahnung als rechtsmissbräuchlich darstellt.
Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören u.a. Namensrecht, Recht am eigenen Wort, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Achtung der Ehre, Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, personenbezogene Daten.
Abmahnungen wegen Persönlichkeitsverletzungen können in vielfältiger Form ausgesprochen werden. Gerade durch die vermehrte Nutzung des Internets im privaten und gewerblichen Bereich sowie der sozialen Medien kommt es immer häufiger zu Rechtsverletzungen und damit zu Abmahnungen seitens der angeblich Verletzten.
Zu den Bereichen, die unter das Persönlichkeitsrecht fallen, zählen unter anderem:
- Schutz der Privat-, Geheim– und Intimsphäre
- Recht am eigenen Wort
- Recht am eigenen Bild
- Recht über die Darstellungen der eigenen Person
- Recht der persönlichen Ehre
- Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
- Schutz vor Imitationen der Persönlichkeit
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Recht am eigenen Namen
- Einschränkung identifizierender Berichterstattung über Straftaten
- Postmortales Persönlichkeitsrecht
- Recht auf Resozialisierung
Nach Auffassung des BGH steht auch Unternehmen in Form eines sogenannten Unternehmenspersönlichkeitsrechts ein Anspruch auf Schutz zu.
Die Anwälte von Gräf & Centorbi können Sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz umfassend beraten.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erhalten, sollten Sie innerhalb der dort genannten Fristen einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen.
Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die vorformulierten Unterlassungserklärungen, um keine rechtlichen und möglicherweise nicht revidierbaren Nachteile herbeizuführen. Die beigefügten Erklärungen sind oftmals zu weitgehend oder enthalten Schuldanerkenntnisse.
Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum Abmahner auf. Überlassen Sie die Prüfung der Abmahnung Fachleuten. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt und wie in Ihrem konkreten Fall die beste Verteidigungsstrategie aussieht.
Sollte tatsächlich eine Verletzung vorliegen, formulieren wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Schicken Sie uns die Abmahnung einfach per Fax oder E-Mail zu. Wir prüfen diese dann und melden uns umgehend bei Ihnen, um die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Kanzlei in Mainz ausmachen und die Angelegenheit mit uns besprechen.
Es wurden Nutzungsrechte verletzt, Fotos Dritter wurden unbefugt benutzt, Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft und Unterlassung.
Im Bereich der Foto-, Video– und Bildnutzung ist die Gefahr einer Abmahnung besonders groß. Die Bandbreite möglicher Verletzungshandlungen ist im Internet sehr hoch. Sei es wegen der fehlenden Urhebernennung auf dem Foto, der bloßen Nutzung eines Bildes oder wegen Personen, die auf dem Foto abgebildet und erkennbar sind.
Die Anwälte von Gräf & Centorbi helfen Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung im Bereich des Fotorechts erhalten haben. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen vertreten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und lassen Sie sich von uns umfassend beraten.
Abmahnung wegen Verletzung des Persönlichkeits– oder Bildrechts erhalten?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen fremder Persönlichkeitsrechte oder Bildrechte erhalten haben, sollten Sie innerhalb der in der Abmahnung genannten Frist einen spezialisierten Anwalt kontaktieren.
Wir prüfen zunächst, was Ihnen in der Abmahnung genau vorgeworfen wird und ob die dort geforderten Schadensersatzansprüche dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sind. Oft macht der Abmahner vollkommen überhöhte Beträge geltend.
In der Abmahnung werden meist weitere Rechte, wie Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs– und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Wir beraten Sie, ob die Ansprüche begründet sind, und helfen Ihnen bei der Beseitigung der möglichen Verstöße.
Wir raten dringend davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Oftmals ist die Unterlassungserklärung vom Abmahner bewusst zu weit gefasst. Möglich ist auch, dass Sie mit der Unterlassungserklärung automatisch ein Schuldanerkenntnis abgeben und sich zu Schadensersatzansprüchen verpflichten. Eine Verteidigung gegen die Abmahnung ist dann im Nachhinein meist nicht mehr möglich.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Kunstfreiheit, Filmfreiheit, Schutz vor Verleumdung und übler Nachrede, Ehrverletzungen.
Verleumdungen und Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, unzulässige Äußerungen und rufschädigende Berichterstattung in der Presse, den Medien und im Internet. Die Bandbreite für mögliche Verletzungen im Äußerungs– und Presserecht ist breit.
Die Anwälte von Gräf & Centorbi helfen Ihnen, sich gegen Abmahnungen und die darin geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu setzen. Die Rechte der angeblich Verletzten sind weitgehend und umfassen
- Unterlassung
- Widerruf
- Schadensersatz
- Geldentschädigung
- Gegendarstellung
- Auskunft über das Ausmaß der Verletzungshandlung
- Löschung
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, zeigen Ihnen etwaige Verteidigungsstrategien auf und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Wichtig ist es in jedem Fall, schnell auf die Abmahnung zu reagieren und die dort genannten Fristen nicht verstreichen zu lassen. Andernfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung des Abmahners, was mit weiteren Kosten verbunden ist.
Geben Sie auch nicht vorschnell einen Rechtsverstoß zu und unterschreiben Sie nicht ungeprüft Erklärungen gegenüber dem Abmahner. Eine erfolgversprechende Verteidigung ist dann meist nicht mehr möglich.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung ist am 25. Mai 2018 verpflichtend für alle Unternehmen in Kraft getreten und dient dem Schutz persönlicher Daten von Kunden und Mitarbeitern.
Seit dem 25. Mai 2018 drohen Unternehmen, welche die EU-DSGVO nicht richtig umsetzen, DSGVO-Abmahnungen von Mitbewerbern, Kunden und Verbänden.
Es ist höchstrichterlich immer noch ungeklärt, ob ein Datenschutzverstoß wettbewerbsrechtlich überhaupt abgemahnt werden kann. Die obergerichtliche Rechtsprechung geht aber mittlerweile davon aus, dass Konkurrenten berechtigt sind, Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen auszusprechen. Seit dem Jahr 2016 steht Verbänden zudem ein eigenes Klagerecht im Bereich des Datenschutzes zu. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind damit möglich.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Datenschutzverletzungen erhalten, sollten Sie innerhalb der dort genannten Fristen einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragen.
Wichtig: Vermeiden Sie es, ungeprüft die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu unterschreiben. Hier können möglicherweise nicht revidierbare Nachteile für Sie entstehen, da die beigefügten Erklärungen oftmals zu weitgehend sind oder Schuldanerkenntnisse enthalten.
Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zum Abmahner auf. Überlassen Sie die Prüfung der Abmahnung Fachleuten. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt und wie im Ihrem konkreten Fall die beste Verteidigungsstrategie aussieht.
Sollte tatsächlich eine Verletzung vorliegen, formulieren wir für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ansonsten kann der Abmahner eine einstweilige Verfügung vor Gericht gegen Sie erwirken.
Abmahnung zur DSGVO schnell entgegenwirken
Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach per Fax oder E-Mail zu oder reichen Sie uns diese online ein. Wir prüfen die Abmahnung schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen, um die Rechtslage und die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Gerne können Sie jederzeit auch einen Termin in unserer Kanzlei in Mainz ausmachen und die Angelegenheit mit uns persönlich besprechen.
Ist Ihr Unternehmen und Ihre Webseite DSGVO-konform?
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Webseite DSGVO-konform ist und setzen alle Anforderungen der DSGVO für Sie um. Um Abmahnungen brauchen Sie sich sodann keine Sorgen mehr zu machen.
Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihr Datenschutzkonzept, um negative Folgen zu vermeiden. Machen Sie sich selbst ein Bild von unseren Leistungen und informieren Sie sich hier über unser Datenschutz-Paket. Mit uns setzen Sie die DSGVO schnell, unkompliziert und preisgünstig um.
Abmahnung erhalten? Wir helfen!
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