Urheber- und Medienrecht

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Anwaltliche Beratung im Urheber- und Medienrecht

In der heutigen Zeit kommt es aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer häufiger zu Verletzungen des Urheberrechts. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der durch den Dschungel der vielen gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung führt. Hier kommen wir ins Spiel: Unsere Rechtsanwälte beraten Sie professionell und umfassend in allen Belangen des Urheber- und Medienrechts. Ob Filesharing, Bildrechtsverletzung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Schutz von Werken oder falsche Tatsachenbehauptungen in Zeitungen und Bewertungsportalen, wir vertreten Sie bundesweit.

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Unsere Leistungen im Bereich des Urheber- und Medienrechts

In allen urheber- und medienrechtlichen Fragen, angefangen vom Schutz des Persönlichkeitsrechts bis hin zur unzulässigen Berichterstattung, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Filesharing – Sie wurden abgemahnt?

Filmkonzerne, Plattenfirmen und Softwaregiganten verdienen ihr Geld vor allem auf Basis des Urheberrechts. Sie engagieren Fachanwälte, um gezielt Filesharing-Abmahnungen an Verbraucher zu schicken, denen vorgeworfen wird, sie hätten illegal Film- und Musikdateien geteilt. Dazu zählen zum Beispiel Kanzleien wie Waldorf Frommer oder Daniel Sebastian. In einem solchen Fall sollten Abgemahnte unbedingt schnell reagieren und einen Anwalt für Urheberrecht konsultieren, um sich angemessen vor solchen Schreiben zu schützen und unberechtigte Schadenersatzforderungen abzuwehren. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben. Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen des Filesharings im gerichtlichen- und außergerichtlichen Bereich.

Die wichtigsten Regeln, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

  • Nichts unterschreiben
    Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag auf Lebenszeit, der ausschließlich Belastungen mit sich bringt.
  • Nichts zahlen
    Auch bei den im Grunde berechtigten Abmahnungen sind die geforderten Beträge nicht selten übersetzt. Zudem kann es teurer werden, wenn nicht oder falsch reagiert wird. Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder deutlich weniger.
  • Rechtliche Beratung einholen
    Besonders wichtig ist es, dass Sie innerhalb der in der Abmahnung genannten Frist reagieren. Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, riskieren Sie ein gerichtliches Vorgehen gegen Sie. Dabei verschlechtert sich Ihre Rechtsposition erheblich, selbst wenn kein Verstoß vorliegt oder ein vermeintlicher Verstoß bereits beseitigt wurde. Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und beraten Sie, welches in Ihrem Fall die bestmögliche Lösung ist, um auf die Abmahnung zu reagieren.

Wenn man von Fotorecht spricht, werden eigentlich verschiedene Rechtsgebiete berührt:

  • das Urheberrecht des Fotografen an seiner Bild-Schöpfung,
  • mögliche Verwertungsrechte für Bildmaterial,
  • das Recht am eigenen Bild, eine Sonderform des Persönlichkeitsrechtes,
  • gewerbliche Schutzrechte wie z.B. das Markenrecht.

Grundsätzlich hat jede Person, die ein Foto aufnimmt, das Urheberrecht am Bild. Dieses Urheberrecht wird jedoch durch das Persönlichkeitsrecht und etwaige bestehende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeschränkt. Auch das Markenrecht spielt in einigen Fällen eine Rolle. Das bedeutet für die fotografische Praxis, dass nicht jedes Foto einfach weitergegeben oder gar veröffentlicht werden darf. Mangels Einwilligung oder entgegenstehender Rechte Dritter dürfen manche Fotos noch nicht einmal angefertigt werden.

Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen einerseits geschützten (einfachen) Lichtbildern und (anspruchsvollen) Lichtbildwerken und andererseits nicht geschützten Bildern. Die Abgrenzung ist stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig, oft schwierig und damit gelegentlich Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.

Bildrechtsverletzungen können zu hohen Abmahnungen führen

Der Abgebildete kann die weitere Verwertung verbieten, wenn ein Foto ohne seine vorherige Zustimmung veröffentlicht wird. Mit einer Abmahnung kann der Betroffene die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Abmahnkosten (Anwaltskosten) verlangen. Bei schweren Verletzungen der Rechte des Abgebildeten kann auch Schmerzensgeld gefordert werden.

Egal ob Sie gegen eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts vorgehen möchten oder selbst eine Abmahnung erhalten haben. Die Anwälte von Gräf & Centorbi unterstützen Sie aufgrund ihrer Erfahrung im Urheber- und Medienrecht optimal bei allen Fragen rund um das Fotorecht und das Bildrecht.

Das Recht der Wort-und Bildberichterstattung und insbesondere das Presserecht befassen sich mit dem Schutz der Persönlichkeit bei unzulässiger Berichterstattung. Die presserechtlichen Vorschriften finden dabei nicht nur auf die klassische gedruckte Presse sowie Film und Rundfunk, sondern auch auf öffentliche Äußerungen im Internet Anwendung. Wer redaktionelle Inhalte auf seiner Webseite veröffentlicht, muss dabei stets presserechtliche Grundsätze beachten.

Unsere Leistungen:

Die Anwälte von Gräf & Centorbi sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, falls jemand Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt oder in Ihre Pressefreiheit eingreift. Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Ausführliche Beratung bei allen Fragen des Presse- und Äußerungsrechts
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei Rufschädigung durch die Presse
  • Außergerichtliches Vorgehen mittels Abmahnung gegen Presseverlage bei unwahrer und tendenziöser Berichterstattung
  • Gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen sowie Geldentschädigungsansprüchen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender oder rufschädigender Medienberichte mittels einstweiliger Verfügung oder Klage
  • Erstellung und Prüfung von Gegendarstellungen
  • Beratung und rechtliche Vertretung in allen Fragen des Persönlichkeitsrechts

Zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts einer Person kann es nahezu überall kommen. Insbesondere im Internet, in sozialen Netzwerken, Internetforen, Bewertungsportalen, Verkaufsplattformen und der Presse kommt es immer wieder zu Persönlichkeitsverletzungen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht setzt sich aus vielen verschiedenen Elementen zusammen. Dazu gehören unter anderem:

  • Recht der persönlichen Ehre
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Schutz vor Unterschieben von Äußerungen
  • Recht am geschriebenen und gesprochenen Wort
  • Recht am eigenen Bild
  • Recht am eigenen Namen
  • Schutz der Privatsphäre
  • Postmortales Persönlichkeitsrecht
  • Persönlichkeitsrecht von juristischen Personen

Unsere Leistungen:

Die Anwälte von Gräf & Centorbi beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Persönlichkeitsschutz:

  • Beratung und Vertretung im Bereich des allgemeines Persönlichkeitsrechts.
  • Verteidigung gegen unwahre Tatsachenbehauptungen sowie Verleumdungen und Schmähkritik in Presse, Internet usw.
  • Löschung negativer und rufschädigender Bewertungen im Internet (insbesondere in Bewertungs-und Verkaufsportalen).
  • Durchsetzung aller Arten von Ansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Beseitigung und Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz durch Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage).
  • Geltendmachung von presserechtlichen und äußerungsrechtlichen Ansprüchen bei unzulässiger Medienberichterstattung durch Zeitung, Rundfunk oder Fernsehen.
  • Hilfe bei Rufschädigung und Persönlichkeitsschutz in Presse und Internet.
  • Durchsetzung Ihrer Rechte bei unrechtmäßiger Nutzung und Verbreitung von Bildern und Fotos durch Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild.

Wurde Ihr Urheberrecht verletzt? Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist gegeben, wenn eine persönliche, geistige Schöpfung vorliegt. Diese Kriterien sind in aller Regel erfüllt bei Fotografien, Designs, anspruchsvollen literarischen Texten, Musik, Filmen, Malerei, aber auch bei der angewandten Kunst wie beispielsweise im Graphikdesign. Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi helfen Ihnen und prüfen, ob in Ihrem konkreten Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wie dagegen vorgegangen werden sollte.

Im Falle einer Verletzung Ihrer Rechte kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht:

  • urheberrechtliche Abmahnung
  • urheberrechtliche Berechtigungsanfrage
  • Einstweilige Verfügung im Urheberrecht
  • Klage im Urheberrecht
  • Klage auf Unterlassung im Urheberrecht
  • Klage auf Schadenersatz im Urheberrecht
  • Klage auf Auskunft im Urheberrecht
  • Klage auf angemessene Vergütung im Urheberrecht

Die einzelnen Möglichkeiten werden im Folgenden näher beschrieben:

Urheberrechtliche Abmahnung

Wir fordern den Verletzer auf, das urheberrechtswidrige Verhalten sofort abzustellen und innerhalb einer kurzen Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Unterwirft sich der Gegner, kann das Abmahnverfahren bereits außergerichtlich zur gewünschten Unterlassung der weiteren Beeinträchtigung und auch zur Kompensation des entstandenen Schadens führen. Weigert sich der Verletzer, seine rechtswidrige Handlung einzugestehen, ist der nächste Schritt eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.

Einstweilige Verfügung im Urheberrecht

Einer einstweiligen Verfügung geht in aller Regel eine Abmahnung gegenüber dem Verletzer Ihrer Rechte voraus. Unterwirft der Verletzer sich nicht, kann der Schutz Ihrer Urheberrechte in einem Eilverfahren – dem einstweiligen Verfügungsverfahren – erwirkt werden. Dieses Eilverfahren ist oft nur auf „Unterlassung“ der Rechtsverletzung gerichtet.

Eine Hürde in diesem Eilverfahren ist immer wieder die sogenannte „Dringlichkeitsfrist“. Eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht bekommen Sie in der Regel nur innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Kenntnisnahme der Verletzung durch Sie. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Abmahnverfahren mit Fristsetzung zur Unterlassung abgeschlossen sein, damit Ihnen nicht die Rechtsanwaltskosten zur Last fallen.

Soweit eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann, wird dem Verletzer vom Gericht aufgegeben, es bei einer Zahlung von bis zu 250.000,00 € oder Ordnungshaft zu unterlassen, Ihre Rechte zu verletzen. Kosten für Abmahnung und Schadensersatz werden in aller Regel im nachgelagerten Klageverfahren durchgesetzt.

Klage im Urheberrecht

Sollte der Verletzer sich nach erfolgter Abmahnung nicht unterwerfen und die Dringlichkeitsfrist überschritten sein, oder sollten Sie eine einstweilige Verfügung für Sie erwirkt haben, deren Bestehen der Verletzer nicht anerkennt, müssen Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz im Klageverfahren durchgesetzt werden.

Da ein solches Klageverfahren meist langwierig ist, lohnt es sich, nach Kenntnis der Urheberrechtsverletzung sofort zu reagieren und einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mittels Abmahnung und dann im einstweiligen Verfügungsverfahren zu beauftragen.

Ansprüche auf Schadenersatz aus Urheberrecht

Mit Verletzung Ihrer Urheberrechte entsteht auch ein Schadenersatzanspruch, der Ihnen gegenüber dem Verletzer zusteht. Dieser besteht bei einer berechtigten Abmahnung in den Rechtsanwaltskosten und dem Ersatz des Schadens, der Ihnen durch die rechtswidrige Verwendung Ihrer Werke entstanden ist.

Anspruch auf angemessene Vergütung im Urheberrecht

Wenn Sie für einen Kunden etwas geschaffen haben, was Urheberrechtsschutz genießt, und sind Sie dafür nicht oder nicht ausreichend vergütet worden, haben Sie gegen diesen einen Anspruch auf angemessene Vergütung.

Die Frage, was eine „angemessene Vergütung“ darstellt, ist eng verbunden mit der Berechnung des Schadens bei einer unberechtigten Nutzung / Verwertung Ihrer Werke. In aller Regel bemisst sich die Angemessene Vergütung daran, was als Vergütung „üblich“ gewesen wäre. Für viele Branchen gibt es hier geltende „übliche“ Vergütungsregeln, die in diesen Fällen Grundlage der Berechnung sein können. Bei der jeweiligen Berechnung Ihrer angemessenen Vergütung können Sie auf unsere Erfahrung im Bereich des Urheberrechts zurückgreifen.

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