Internetrecht

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Anwalt­li­che Bera­tung rund um das IT-​​Recht

Das Recht der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie (IT-​​Recht) ist der Ober­be­griff für die Infor­ma­ti­ons– und Daten­ver­ar­bei­tung. Ganz all­ge­mein wer­den von die­sem Rechts­ge­biet die­je­ni­gen Berei­che erfasst, in wel­chen IT genutzt wird oder eine Rolle spielt.
Die Rechts­an­walts­kanz­lei Gräf & Cen­torbi bie­tet Ihnen eine kom­pe­tente und umfas­sende Rechts­be­ra­tung im Inter­net­recht. Dies reicht von der Gestal­tung von Provider-​​Verträgen und Nut­zungs­be­din­gun­gen über die recht­li­che Absi­che­rung eines Inter­net­auf­tritts und Abmah­nun­gen bis hin zur Bera­tung von Unter­neh­mens­prä­sen­zen im World Wide Web.

Ver­trauen Sie nicht irgend­wem, wenn Sie Ihre Web­seite abmahn­si­cher machen oder Ihre Domain schüt­zen las­sen wol­len. Unsere Rechts­an­wälte ver­tre­ten bereits zahl­rei­che Man­dan­ten in die­sem Bereich.

Wenn Sie ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch wün­schen, kon­tak­tie­ren Sie uns gerne. Nut­zen Sie dazu ein­fach das Online­for­mu­lar oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns dar­auf, Sie bera­ten zu dür­fen!

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Ant­wor­ten auf Ihre recht­li­chen Fra­gen – wir sind Ihr Experte für IT-​​Recht aus Mainz

Die Kanz­lei Gräf & Cen­torbi bie­tet Ihnen fun­dierte und umfas­sende Bera­tungs– und Ver­tre­tungs­leis­tun­gen in allen Berei­chen rund um das IT-​​Recht. Dabei ver­tre­ten wir unsere Man­dan­ten bun­des­weit. Wir ken­nen die Her­aus­for­de­run­gen der Di­gi­ta­li­sie­rung und un­ter­stüt­zen Sie gerne.

Bei uns pro­fi­tie­ren Sie von fol­gen­den Vor­tei­len:

  • lang­jäh­rige Erfah­rung
  • exzel­lente Bera­tung
  • erst­klas­sige Ser­vice­leis­tun­gen
Schwer­punkte des Inter­net­rechts

Zu unse­ren Leis­tun­gen zäh­len:

• Shop-​​Prüfungen zu güns­ti­gen Pau­schal­prei­sen ein­schließ­lich der Erstel­lung aller nöti­gen Rechts­texte, auf Wunsch mit Update-​​Service für dau­er­haf­ten Schutz gegen Abmah­nun­gen:

• Recht­mä­ßige Erstel­lung und Ein­bin­dung Widerrufs-​​/​ Rück­ga­be­be­leh­rung
• Anbie­ter­kenn­zeich­nung (sog. Impressum-​​Check)
• Daten­schutz­er­klä­rung nach TMG
• Ein­hal­tung von Infor­ma­ti­ons– und Beleh­rungs­pflich­ten nach Fern­ab­satz­recht
• Preis­an­ga­ben, Ver­sand­kos­ten und Steu­ern im Hin­blick auf die Preis­an­ga­benVO
• Kenn­zeich­nungs­pflich­ten (EnVKV, Elek­troG, Lebens­mit­tel, Tex­til­kenn­zeich­nung usw.)

• Umfas­sende Bera­tung von Platt­for­men und Mar­ket Pla­ces

• Ver­tei­di­gung gegen und Abfas­sung von Abmah­nun­gen gegen Wett­be­wer­ber im Wett­be­werbs­recht, Mar­ken­recht, Urhe­ber­recht etc.

Als Betrei­ber eines Online-​​Shops haben Sie eine Reihe recht­li­cher Vor­ga­ben zu beach­ten. Ohne fach­kun­dige Hilfe ist es des­halb fast unmög­lich, rechts­si­chere Online-​​Shops zu betrei­ben.

AGBS

Den­ken Sie daran, dass Sie bei Ver­wen­dung unwirk­sa­mer AGB unter bestimm­ten Umstän­den abge­mahnt wer­den kön­nen, weil diese wett­be­werbs­wid­rig sind. Nicht emp­feh­lens­wert ist es, ein­fach die AGB von einem ande­ren Online-​​Shop zu kopie­ren. Denn die dort ver­wen­de­ten Texte kön­nen urhe­be­recht­lich geschützt sein, so dass Sie bei unbe­rech­tig­ter Ver­wen­dung eine Abmah­nung ris­kie­ren. Davon abge­se­hen müs­sen die AGB in jedem Fall auf Ihre per­sön­li­chen Bedürf­nisse und Erfor­der­nisse abge­stimmt wer­den.

Bestell­pro­zesse

Sehr genaue gesetz­li­che Rege­lun­gen sind auch für die Aus­ge­stal­tung von Bestell­pro­zes­sen vor­ge­se­hen. In Ihrem Online-​​Shop müs­sen Sie z.B. Anzahl und Aus­ge­stal­tung der Bestell­schritte ange­ben und Anga­ben zu mög­li­cher­weise neben dem Kauf­preis für den Kun­den ent­ste­hende Kos­ten täti­gen (Gebüh­ren und Zölle, Ver­sand­kos­ten etc.). Dane­ben muss der Bestell­but­ton so beschrif­tet sein, dass die­ser deut­lich erken­nen lässt, dass eine Bestel­lung kos­ten­pflich­tig erfolgt.

Daten­schutz­er­klä­rung

Nach einer Ent­schei­dung des OLG Ham­burg kann auch wegen der feh­len­den Daten­schutz­er­klä­run­gen abge­mahnt wer­den. Das Land­ge­richt Köln sieht im Feh­len einer Daten­schutz­er­klä­rung auf der eige­nen Web­site eben­falls einen Wett­be­werbs­ver­stoß. Wir erstel­len für Sie eine kor­rekte und voll­stän­dige Daten­schutz­er­klä­rung, um Abmah­nun­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken.

Die Kanz­lei Gräf & Cen­torbi steht Ihnen für alle Fra­gen rund um Ihren Online-​​Shop zur Ver­fü­gung. Gerne geben wir Ihnen dabei auch Hil­fe­stel­lun­gen für die rechts­si­chere opti­sche Aus­ge­stal­tung an die Hand.

Wer ein IT-​​Projekt plant, sollte auch daran den­ken, die­ses auf ein gut durch­dach­tes ver­trag­li­ches Fun­da­ment zu stel­len. Denn häu­fig schei­tern IT-​​Projekte in Erman­ge­lung kla­rer ver­trag­li­cher Abspra­chen.

Dazu gehö­ren Ver­träge über Soft­ware, Hard­ware und Dienst­leis­tun­gen. Soft­ware­ver­träge sind Ver­träge zur Erstel­lung von Indi­vi­du­al­soft­ware, Ver­kauf, Ver­mie­tung, Lea­sing, Ver­trieb von Stan­dard­soft­ware, Anpas­sung von Stan­dard­soft­ware (Cust­o­mi­zing, Para­me­tri­sie­rung), Ver­träge über IT-​​Projekte, Out­sour­cing etc.

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi ent­wer­fen oder prü­fen Ihren IT-​​Vertrag. Natür­lich ste­hen wir Ihnen auch sonst in allen Fra­gen des Soft­ware­ver­trags­rechts zur Ver­fü­gung.

Wir bera­ten Sie früh­zei­tig bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen, ana­ly­sie­ren die Pro­bleme und hel­fen dabei, keine recht­lich nach­tei­li­gen Schritte zu bege­hen. Wir sor­gen für eine hin­rei­chende Beweis­si­che­rung und eine recht­zei­tige Gel­tend­ma­chung Ihrer recht­li­chen Posi­tion.

Auch wenn Sie kei­nen Online-​​Shop betrei­ben, son­dern ledig­lich über eine eigene Web­site ver­fü­gen, haben Sie eine Viel­zahl von Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zu beach­ten. Als Betrei­ber eines Blogs etwa kön­nen Sie unter Umstän­den auch für hier began­gene Urhe­ber– oder Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen haf­ten. Wir hel­fen Ihnen gerne, Ihre Rechte auch im Inter­net durch­zu­set­zen, ob als Geschä­dig­ter oder in Anspruch Genom­me­ner.

Zu unse­ren Leis­tun­gen zäh­len:

  • Erstel­lung eines voll­stän­di­gen und rechts­si­che­ren Impress­ums
  • Über­prü­fung Ihrer Web­seite auf for­male Vor­aus­set­zun­gen
  • Ent­wurf einer indi­vi­du­ell auf Sie ange­pass­ten Daten­schutz­er­klä­rung
  • Bera­tung beim Umgang mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken (Bil­der, Videos, Texte) auf Ihrer Web­seite /​ in Ihrem Blog
  • Prü­fung der rechts­si­che­ren Ein­bin­dung von Social Media Con­tent (z.B. Like But­ton von Face­book) auf Ihrer Seite
  • Bera­tung bei recht­li­chen Risi­ken von Links und dem Tei­len von Nut­zer­in­hal­ten
  • Prü­fung, ob Tracking Tools (z.B. Google Ana­lytics) rich­tig ein­ge­bun­den wur­den
  • Prü­fung, ob Sie kor­rekt E-​​Mail-​​Werbung, News­let­ter ver­schi­cken und Kon­takt­for­mu­lare ver­wen­den

Auch das Domain­recht zählt zum Inter­net­recht. Eine Domain bezeich­net die Adresse, unter der ein Ser­ver oder Rech­ner im Inter­net zu errei­chen ist. Es umfasst dabei Rechts­ge­biete wie das Marken-​​, Namens– oder Wett­be­werbs­recht. Wir bera­ten Sie bei allen domain­recht­li­chen Fra­gen und set­zen Ihre Rechts­an­sprü­che im Bereich des Namens­rechts, Mar­ken­rechts oder Wett­be­werbs­rechts gege­be­nen­falls pro­zes­sual durch.

Das Domain­recht umfasst eine Viel­zahl von gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die nicht in einem ein­zi­gen Gesetz fest­ge­schrie­ben sind, son­dern sich aus ein­zel­nen Nor­men ver­schie­dens­ter Gesetze erge­ben, so z.B. dem Mar­ken– und Namens­recht und den all­ge­mei­nen Regeln des Ver­trags­rechts. Auch die aktu­elle Recht­spre­chung spielt eine ent­schei­dende Rolle bei der Frage, wie mit Domains im Ein­zel­fall zu ver­fah­ren ist.

Pro­ble­ma­tisch ist, dass Pri­vat­per­so­nen oder Unter­neh­men nicht jede frei ver­füg­bare Domain nut­zen und regis­trie­ren dür­fen. So kann die Ver­wen­dung einer Domain Rechte Drit­ter, wie Mar­ken­rechte, Unter­neh­mens­kenn­zei­chen, Werk­ti­tel, Namens– und Per­sön­lich­keits­rechte oder wett­be­werbs­recht­li­che Grund­sätze ver­let­zen. Vor der Regis­trie­rung einer Domain sollte daher mit Hilfe eines Exper­ten recht­lich abge­klärt wer­den, dass keine Rechte Drit­ter ver­letzt wer­den. Ansons­ten dro­hen durch unrecht­mä­ßige Ver­wen­dung der Domain Abmah­nun­gen von Kon­kur­ren­ten, wel­che mit­un­ter auch mit hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen ver­bun­den sein kön­nen. Hat der Ver­let­zer etwa mit der Nut­zung der Domain bereits Gewinne erzielt, muss er diese dem Berech­tig­ten her­aus­ge­ben.

Die Rechts­an­wälte von Gräf & Cen­torbi bera­ten und unter­stüt­zen Sie bei allen Fra­gen rund um das Thema Domain­recht. Wir hel­fen Ihnen bei der Suche, dem Schutz und der Über­tra­gung einer Domain sowie bei der Abwehr von Anspruch­stel­lern. Wir prü­fen mög­li­che Rechts­ver­let­zun­gen an Ihrer Domain durch Dritte oder Kon­kur­ren­ten und ver­tre­ten Sie außer­ge­richt­lich und gericht­lich bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che.

Die neue EU-​​Datenschutzgrundverordnung (EU-​​DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch in Deutsch­land. Bei Ver­stö­ßen gegen die Rege­lun­gen der EU-​​DSGVO dro­hen hohe Buß­gel­der von bis zu 20 Mil­lio­nen Euro (!).

Beach­ten Sie, dass die neue Daten­schutz­ver­ord­nung jedes Unter­neh­men betrifft, das im Inter­net aktiv ist. Es sind also nicht nur Online-​​Shops oder große Unter­neh­men mit tau­sen­den Kun­den­da­ten betrof­fen. Durch die Rege­lun­gen haben sich viele Vor­schrif­ten geän­dert, z.B. Kun­den­da­ten, Nutzer-​​Tracking, die eigene Daten­schutz­er­klä­rung, News­let­ter oder Wer­be­mails, Wer­bung auf Face­book und vie­les mehr. Die Anwälte von Gräf & Cen­torbi sind ihre kom­pe­ten­ten Ansprech­part­ner bei allen Fra­gen des Daten­schut­zes.

Exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Machen Sie sich sor­gen um Ihren Daten­schutz und die Daten­si­cher­heit? Wir stel­len Ihnen einen juris­tisch und tech­nisch ver­sier­ten Exper­ten als exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten.

Mehr zu unse­ren Leis­tun­gen als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter und wei­tere Infor­ma­tio­nen zu unse­ren DSGVO-​​Beratungen, erfah­ren Sie auf den v.g. Sei­ten.

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