Internetrecht
Anwaltliche Beratung rund um das IT-Recht
Das Recht der Informationstechnologie (IT-Recht) ist der Oberbegriff für die Informations– und Datenverarbeitung. Ganz allgemein werden von diesem Rechtsgebiet diejenigen Bereiche erfasst, in welchen IT genutzt wird oder eine Rolle spielt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi bietet Ihnen eine kompetente und umfassende Rechtsberatung im Internetrecht. Dies reicht von der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen über die rechtliche Absicherung eines Internetauftritts und Abmahnungen bis hin zur Beratung von Unternehmenspräsenzen im World Wide Web.
Vertrauen Sie nicht irgendwem, wenn Sie Ihre Webseite abmahnsicher machen oder Ihre Domain schützen lassen wollen. Unsere Rechtsanwälte vertreten bereits zahlreiche Mandanten in diesem Bereich.
Wenn Sie ein erstes Beratungsgespräch wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Nutzen Sie dazu einfach das Onlineformular oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen!
Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen – wir sind Ihr Experte für IT-Recht aus Mainz
Die Kanzlei Gräf & Centorbi bietet Ihnen fundierte und umfassende Beratungs– und Vertretungsleistungen in allen Bereichen rund um das IT-Recht. Dabei vertreten wir unsere Mandanten bundesweit. Wir kennen die Herausforderungen der Digitalisierung und unterstützen Sie gerne.
Bei uns profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- langjährige Erfahrung
- exzellente Beratung
- erstklassige Serviceleistungen
Zu unseren Leistungen zählen:
• Shop-Prüfungen zu günstigen Pauschalpreisen einschließlich der Erstellung aller nötigen Rechtstexte, auf Wunsch mit Update-Service für dauerhaften Schutz gegen Abmahnungen:
• Rechtmäßige Erstellung und Einbindung Widerrufs-/ Rückgabebelehrung
• Anbieterkennzeichnung (sog. Impressum-Check)
• Datenschutzerklärung nach TMG
• Einhaltung von Informations– und Belehrungspflichten nach Fernabsatzrecht
• Preisangaben, Versandkosten und Steuern im Hinblick auf die PreisangabenVO
• Kennzeichnungspflichten (EnVKV, ElektroG, Lebensmittel, Textilkennzeichnung usw.)
• Umfassende Beratung von Plattformen und Market Places
• Verteidigung gegen und Abfassung von Abmahnungen gegen Wettbewerber im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht etc.
Als Betreiber eines Online-Shops haben Sie eine Reihe rechtlicher Vorgaben zu beachten. Ohne fachkundige Hilfe ist es deshalb fast unmöglich, rechtssichere Online-Shops zu betreiben.
AGBS
Denken Sie daran, dass Sie bei Verwendung unwirksamer AGB unter bestimmten Umständen abgemahnt werden können, weil diese wettbewerbswidrig sind. Nicht empfehlenswert ist es, einfach die AGB von einem anderen Online-Shop zu kopieren. Denn die dort verwendeten Texte können urheberechtlich geschützt sein, so dass Sie bei unberechtigter Verwendung eine Abmahnung riskieren. Davon abgesehen müssen die AGB in jedem Fall auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Erfordernisse abgestimmt werden.
Bestellprozesse
Sehr genaue gesetzliche Regelungen sind auch für die Ausgestaltung von Bestellprozessen vorgesehen. In Ihrem Online-Shop müssen Sie z.B. Anzahl und Ausgestaltung der Bestellschritte angeben und Angaben zu möglicherweise neben dem Kaufpreis für den Kunden entstehende Kosten tätigen (Gebühren und Zölle, Versandkosten etc.). Daneben muss der Bestellbutton so beschriftet sein, dass dieser deutlich erkennen lässt, dass eine Bestellung kostenpflichtig erfolgt.
Datenschutzerklärung
Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg kann auch wegen der fehlenden Datenschutzerklärungen abgemahnt werden. Das Landgericht Köln sieht im Fehlen einer Datenschutzerklärung auf der eigenen Website ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß. Wir erstellen für Sie eine korrekte und vollständige Datenschutzerklärung, um Abmahnungen entgegenzuwirken.
Die Kanzlei Gräf & Centorbi steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Online-Shop zur Verfügung. Gerne geben wir Ihnen dabei auch Hilfestellungen für die rechtssichere optische Ausgestaltung an die Hand.
Wer ein IT-Projekt plant, sollte auch daran denken, dieses auf ein gut durchdachtes vertragliches Fundament zu stellen. Denn häufig scheitern IT-Projekte in Ermangelung klarer vertraglicher Absprachen.
Dazu gehören Verträge über Software, Hardware und Dienstleistungen. Softwareverträge sind Verträge zur Erstellung von Individualsoftware, Verkauf, Vermietung, Leasing, Vertrieb von Standardsoftware, Anpassung von Standardsoftware (Customizing, Parametrisierung), Verträge über IT-Projekte, Outsourcing etc.
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi entwerfen oder prüfen Ihren IT-Vertrag. Natürlich stehen wir Ihnen auch sonst in allen Fragen des Softwarevertragsrechts zur Verfügung.
Wir beraten Sie frühzeitig bei Auseinandersetzungen, analysieren die Probleme und helfen dabei, keine rechtlich nachteiligen Schritte zu begehen. Wir sorgen für eine hinreichende Beweissicherung und eine rechtzeitige Geltendmachung Ihrer rechtlichen Position.
Auch wenn Sie keinen Online-Shop betreiben, sondern lediglich über eine eigene Website verfügen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten. Als Betreiber eines Blogs etwa können Sie unter Umständen auch für hier begangene Urheber– oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen haften. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte auch im Internet durchzusetzen, ob als Geschädigter oder in Anspruch Genommener.
Zu unseren Leistungen zählen:
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Erstellung eines vollständigen und rechtssicheren Impressums
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Überprüfung Ihrer Webseite auf formale Voraussetzungen
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Entwurf einer individuell auf Sie angepassten Datenschutzerklärung
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Beratung beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken (Bilder, Videos, Texte) auf Ihrer Webseite / in Ihrem Blog
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Prüfung der rechtssicheren Einbindung von Social Media Content (z.B. Like Button von Facebook) auf Ihrer Seite
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Beratung bei rechtlichen Risiken von Links und dem Teilen von Nutzerinhalten
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Prüfung, ob Tracking Tools (z.B. Google Analytics) richtig eingebunden wurden
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Prüfung, ob Sie korrekt E-Mail-Werbung, Newsletter verschicken und Kontaktformulare verwenden
Auch das Domainrecht zählt zum Internetrecht. Eine Domain bezeichnet die Adresse, unter der ein Server oder Rechner im Internet zu erreichen ist. Es umfasst dabei Rechtsgebiete wie das Marken-, Namens– oder Wettbewerbsrecht. Wir beraten Sie bei allen domainrechtlichen Fragen und setzen Ihre Rechtsansprüche im Bereich des Namensrechts, Markenrechts oder Wettbewerbsrechts gegebenenfalls prozessual durch.
Das Domainrecht umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die nicht in einem einzigen Gesetz festgeschrieben sind, sondern sich aus einzelnen Normen verschiedenster Gesetze ergeben, so z.B. dem Marken– und Namensrecht und den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Auch die aktuelle Rechtsprechung spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage, wie mit Domains im Einzelfall zu verfahren ist.
Problematisch ist, dass Privatpersonen oder Unternehmen nicht jede frei verfügbare Domain nutzen und registrieren dürfen. So kann die Verwendung einer Domain Rechte Dritter, wie Markenrechte, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Namens– und Persönlichkeitsrechte oder wettbewerbsrechtliche Grundsätze verletzen. Vor der Registrierung einer Domain sollte daher mit Hilfe eines Experten rechtlich abgeklärt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Ansonsten drohen durch unrechtmäßige Verwendung der Domain Abmahnungen von Konkurrenten, welche mitunter auch mit hohen Schadenersatzforderungen verbunden sein können. Hat der Verletzer etwa mit der Nutzung der Domain bereits Gewinne erzielt, muss er diese dem Berechtigten herausgeben.
Die Rechtsanwälte von Gräf & Centorbi beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Domainrecht. Wir helfen Ihnen bei der Suche, dem Schutz und der Übertragung einer Domain sowie bei der Abwehr von Anspruchstellern. Wir prüfen mögliche Rechtsverletzungen an Ihrer Domain durch Dritte oder Konkurrenten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch in Deutschland. Bei Verstößen gegen die Regelungen der EU-DSGVO drohen hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro (!).
Beachten Sie, dass die neue Datenschutzverordnung jedes Unternehmen betrifft, das im Internet aktiv ist. Es sind also nicht nur Online-Shops oder große Unternehmen mit tausenden Kundendaten betroffen. Durch die Regelungen haben sich viele Vorschriften geändert, z.B. Kundendaten, Nutzer-Tracking, die eigene Datenschutzerklärung, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook und vieles mehr. Die Anwälte von Gräf & Centorbi sind ihre kompetenten Ansprechpartner bei allen Fragen des Datenschutzes.
Externer Datenschutzbeauftragter
Machen Sie sich sorgen um Ihren Datenschutz und die Datensicherheit? Wir stellen Ihnen einen juristisch und technisch versierten Experten als externen Datenschutzbeauftragten.
Mehr zu unseren Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter und weitere Informationen zu unseren DSGVO-Beratungen, erfahren Sie auf den v.g. Seiten.