Rechtsanwalt Dominik Gräf und sein Team helfen Ihnen gerne bei Ihren Anliegen rund um das Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsrecht, Firmenrecht
Kompetente Beratung & Vertretung in allen Gesellschaftsrechtsfragen
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens im Innen– und Außenverhältnis. Da diesem Bereich bei einer unternehmerischen Tätigkeit sehr viel Bedeutung zukommt, sollte ein zuverlässiger Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht neben der nötigen Fachexpertise viel Erfahrung mitbringen. Mit einem Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in Mainz haben Sie daher den richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Gesellschaftsrecht. Von der Unternehmensgründung bis zur Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform oder auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters steht Ihnen unserer Experte gerne zur Seite und bieten Ihnen eine kompetente Rechtsberatung zu Firmenrecht & Co.
Unser Experte berät Sie u.a. bei folgenden Themen:
- Fragen zur Unternehmensgründung
- Haftungsfragen
- Fragen zur idealen Rechtsform des Unternehmens
- Fragen zur Satzung Ihres Unternehmens
- Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Rechtsformen im Überblick
Für die umfassende Beratung der Unternehmen und Beteiligten greifen wir bei jedem Mandat auf das Know-how unseres gesamten Anwalts– und Steuerberater-Teams zurück. So beraten wir sowohl Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder als auch Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Zudem entwickelt unsere Kanzlei für Sie kurz– und langfristige Strategien, die Ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Unser Beratungsspektrum umfasst folgende Rechtsformen:
Beratung mit Know-how für Vorstände und Aufsichtsräte
Die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform für Unternehmen erfreut sich in Deutschland steigender Beliebtheit. Dennoch ist das Aktienrecht weiterhin ein Spezialgebiet, das von den beratenden Rechtsanwälten ein fundiertes gesellschaftsrechtliches, wirtschaftliches und steuerliches Know-how voraussetzt.
Unser Leistungskatalog für Aktiengesellschaften umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung einer Aktiengesellschaft
- Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten (Rechte, Pflichten, Haftung)
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen
- Abwehr oder Initiierung von Aktionärsklagen
- Steueroptimierte Vertragsgestaltung
- Finanz– und Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschluss und Bilanz
- Juristischen Rat schon vor der AG-Gründung einholen
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie bezüglich der Möglichkeiten und Risiken einer Aktiengesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag einer AG orientiert sich sehr stark an den Formulierungen des Aktiengesetzes (AktG) – und Abweichungen hiervon sind kaum zulässig. Daher ist es ratsam, sich schon im Vorfeld einer AG-Gründung juristischen Rat einzuholen. Unsere Anwälte informieren Sie als Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates über Ihre Rechte und Pflichten – und stehen Ihnen auch in Haftungsfragen beratend zur Seite. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei einem Gesellschafterwechsel und – wenn nötig – bei der Liquidierung der Aktiengesellschaft.
Auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR oder auch BGB Gesellschaft genannt) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft, denn für diese Gesellschaft gibt es nur wenige zwingende gesetzliche Vorgaben. Auch ist der GbR-Vertrag nicht an eine bestimmte Form gebunden. Genau in dieser Flexibilität besteht einerseits der Reiz, andererseits aber auch das Risiko bei einer GbR-Gründung. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie die Gründung der Gesellschaft in die Hände von Rechtsanwälten legen, die auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.
Unsere Leistungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts im Überblick:
- Gründung und Auflösung der GbR
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Haftungsreduzierung im Außenverhältnis
- Möglichkeiten der Haftungsreduzierung für das Gesellschafter-Vermögen
- Steueroptimierte Gestaltung der Verträge
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
Analyse Ihrer persönlichen Pläne
Es bedarf eingehender Überlegungen und der Analyse Ihrer persönlichen Pläne und Bedürfnisse, ob für Sie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die richtige Gesellschaftsform darstellt. Unsere Rechtsanwälte, die auf Gesellschaftsrecht spezialisiert sind, informieren Sie individuell über Chancen und mögliche Risiken einer GbR.
Die geeignete Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen finden
Gerade mittelständische Unternehmer wählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH), wenn es darum geht, die geeignete Gesellschaftsform für den eigenen Betrieb zu finden. Interessant machen eine GmbH sowohl die großen Gestaltungsspielräume als auch der Ausschluss einer persönlichen Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Unser Leistungsspektrum für Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung einer GmbH
- Haftung des Geschäftsführers
- Vorbereitung, Begleitung und Vertretung in Gesellschaftsversammlungen
- Beratung bei Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen
- Steueroptimierte Gestaltung der Verträge
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Umfassende Informationen zu Chancen und Risiken
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie hinsichtlich der Chancen und Risiken einer GmbH-Gründung – und gegebenenfalls einer Auflösung. Auch bei möglichen Differenzen zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern stehen unsere Anwälte Ihnen vertrauensvoll zur Seite. Beispielsweise ist das Ausscheiden eines GmbH-Geschäftsführers oft weitaus komplizierter als die Kündigung eines gewöhnlichen Angestellten.
Umfassende Beratung zur Minimierung Ihrer Risiken
Die Kommanditgesellschaft (kurz KG) ist eine Personengesellschaft, die mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten besitzt. Während der Komplementär für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftet, haftet der Kommanditist nur in Höhe einer festgelegten Haftungssumme. Die Kanzlei Gräf & Centorbi berät Sie hierzu umfassend und individuell – insbesondere, um Ihre persönlichen Risiken (vor allem als Komplementär) zu minimieren.
Unser Leistungsspektrum für Kommanditgesellschaften umfasst:
- Gründung und Auflösung der Gesellschaft
- Beratung der Komplementäre und Kommanditisten
- Steueroptimierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Ausformulierung des Gesellschaftsvertrags
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi informiert Sie sowohl über die vielfältigen Chancen, aber auch über etwaige Risiken, die die Gesellschaftsform der KG beinhaltet. Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags ist von entscheidende Bedeutung. Schließlich muss der Vertrag den rechtlichen Bestimmungen und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Gesellschaftsform mit viel Gestaltungsspielraum
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (kurz GmbH & Co. KG) stellt eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) dar. Die GmbH & Co. KG bietet eine Reihe gesellschafts– und steuerrechtlicher Spielräume, weshalb sie sich sowohl als Publikums– als auch als Familiengesellschaft eignet.
Unsere Leistungspalette für GmbH & Co. KGs umfasst:
- Gründung und Auflösung der Gesellschaft
- Beratung der Komplementäre und Kommanditisten
- Steueroptimierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Beratung für Komplementäre und Kommanditisten
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie, ob die GmbH & Co. KG für Ihre persönlichen Belange die geeignete Gesellschaftsform darstellt. Die Beratung durch unsere Anwälte richtet sich an die Komplementäre und Kommanditisten der Gesellschaft – und beinhaltet unter anderem die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und die Anmeldungen zum Handelsregister. Auch bei Differenzen innerhalb der Gesellschaft stehen unsere Anwälte Ihnen als starker, vertrauensvoller Partner zur Seite. So beraten wir Sie nicht nur bei Konflikten zwischen einzelnen Gesellschaftern, sondern – falls notwendig – auch bei der Auflösung der GmbH & Co. KG.
Begleitung in allen Fragen des Gesellschafts– und Steuerrechts
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Vereinigung mehrerer Personen, die miteinander ein Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) unterhalten. Die OHG-Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter gesamtschuldnerisch und persönlich, also mit ihrem Privatvermögen.
Unser Leistungsspektrum für Offene Handelsgesellschaften umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung der Gesellschaft
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Erarbeitung von Konzepten für die Haftungsreduzierung in das Privatvermögen der Gesellschaft
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Vertrag berücksichtigt Ihre unternehmerischen Interessen
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie bei der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft – und gegebenenfalls auch bei deren Auflösung. Die auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte erstellen für Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag, der Ihre unternehmerischen Interessen berücksichtigt. Darüber hinaus überprüfen unsere Rechtsanwälte bereits bestehende Vereinbarungen und erarbeiten Konzepte, mit denen Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren können.
Gesellschaftsform mit geringer Mindesteinlage
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird daher manchmal auch als Mini-GmbH bezeichnet. Die Gesellschafter müssen zur Gründung einer UG nur die Mindesteinlage von 1 Euro aufbringen. Die Haftung beschränkt sich auf das Vermögen der Gesellschaft; die Gesellschafter selbst haften nicht für die Verbindlichkeiten der UG.
Unser Leistungsspektrum für Unternehmergesellschaften umfasst u.a.:
- Gründung und Auflösung der Gesellschaft
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Juristischer Rat schon vor der Gründung
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät Sie, ob die Unternehmergesellschaft für Ihre persönlichen Belange die geeignete Gesellschaftsform darstellt. So interessant und vielleicht auch verlockend die Unternehmensgründung mit geringem Stammkapital auch sein mag, fundierter juristischer Rat ist bedeutsam – und zwar vor der Gründung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bei einem Gesellschafterwechsel sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der UG.
UK Limited auch in Deutschland weit verbreitet
Die britische Rechtsform Limited (abgekürzt Ltd.) bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, die der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ähnelt. Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung, der Gründungsmöglichkeit innerhalb eines Tages und des geringen Nominalkapitals ist die UK Limited mittlerweile auch in Deutschland weit verbreitet. Die Kanzlei Gräf & Centorbi setzt ihr Know-how im deutschen und britischen Gesellschafts– und Steuerrecht für Unternehmer ein – in Deutschland wie auch in Großbritannien.
Unser Leistungsspektrum für die Rechtsform UK Limited umfasst:
- Betreuung bei der Gründung der Gesellschaft
- Unterstützung bei der Gründung in Großbritannien
- Erstellen der Unterlagen zur Vorlage beim britischen Handelsregister
- Steuerberatung sowie Lohn– und Finanzbuchhaltung
- Fachmännischer Rat von international tätigen Anwälten
Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät und betreut Sie bei der Gründung einer UK Limited – umfassend und individuell. Schließlich birgt die Rechtsform UK Limited nicht nur Chancen und Vorteile, sondern auch Risiken und Nachteile. Denn wer eine britische Gesellschaft gründen möchte, die in Deutschland eingesetzt wird, bewegt sich in zwei unterschiedlichen Rechtssystemen. Für juristische Laien sind derartige Risiken kaum einzuschätzen. Daher ist es wichtig, sich schon im Vorfeld einer UK Limited-Gründung fachmännischen Rat einzuholen. Unsere international tätigen Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen in allen Fragen des Gesellschafts– und Steuerrechts beratend zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Mainz
Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht aus Mainz kümmert sich persönlich um Ihre Fragen und ist per E-Mail, Telefon oder via Skype für Sie erreichbar.
Wenn Sie ein erstes Beratungsgespräch wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Nutzen Sie dazu einfach das Onlineformular oder rufen Sie uns an.