Radfahren mit Kopfhörern – erlaubt oder verboten?
Viele wollen auch auf dem Fahrrad nicht darauf verzichten, Musik zu hören oder zu telefonieren. Radfahren mit Kopfhörern ist im Straßenverkehr daher gang und gäbe. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Radfahren mit Kopfhörern: Alle Verkehrsgeräusche wahrnehmen können
Hier gilt wie so oft: Es kommt darauf an. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer sicherstellen, dass während der Fahrt weder Sicht noch Gehör beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist demnach, dass Fahrradfahrer trotz Kopfhörern wichtige Verkehrsgeräusche, wie Autohupen, klingelnde Radfahrer oder Martinshörner uneingeschränkt wahrnehmen können.
Es ist also erlaubt, während dem Radfahren mit Kopfhörern Musik zu hören, solange diese nicht zu laut ist und das Gehör keinen Schaden nimmt. Wer hingegen zu laute Musik hört, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Dementsprechend ist es auch erlaubt, während der Fahrt zu telefonieren. Bedingung hierfür ist jedoch auch, dass man die Umgebungsgeräusche ohne Probleme wahrnehmen kann und durch das Telefonat nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
Handy nicht in der Hand halten
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass man das Handy beim Radfahren nicht in der Hand halten darf. Im Falle eines Verstoßes droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
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