Österreich – Verschärfung Sanktionen für Raser
Zum 1. September ist in Österreich ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Raser in Kraft getreten. Es gelten nun härtere Sanktionen für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Erhöhung Geldbußen in Österreich
Raser in Österreich erwarten nun höhere Geldbußen für zu schnelles Fahren. Wer mehr als 30 km/h zu schnell fährt (innerorts und außerorts), muss künftig mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 150 Euro rechnen. In besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern ist eine Strafe von bis zu 5.000 Euro möglich.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts steigt die Geldstrafe auf 300 bis 5.000 Euro.
Hinweis: Die Höhe der jeweiligen Geldstrafe ergibt sich nicht wie in Deutschland aus einem einheitlichen Bußgeldkatalog. Stattdessen liegt diese Entscheidung im Ermessen der Behörde.
Hinweis: Wurden Sie in in Österreich geblitzt, sollten Sie die Geldstrafe in jedem Falle bezahlen. Denn die Sanktion kann bereits ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland zwangsweise vollstreckt werden.
Führerscheinentzug nun länger
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 40 km/h bzw. außerorts um mehr als 50 km/h überschritten, wird der Führerschein künftig für die Dauer von mindestens einem Monat entzogen.
Wer wiederholt höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht, muss den Führerschein nun für mindestens drei Monate abgeben.
Raser, die innerorts mehr als 80 km/h oder außerorts mehr als 90 km/h zu schnell fahren, werden mit einem Führerscheinentzug von sechs Monaten und einer Nachschulung sanktioniert.
Hinweis: Für deutsche Autofahrer wirken sich diese Maßnahmen zum Führerscheinentzug in der Regel nur auf die Fahrerlaubnis in Österreich aus.
Teilnahme an unerlaubten Straßenrennen
Die Teilnahme an einem unerlaubten Straßenrennen gilt als besonders gefährliches Delikt. Bei Verstößen drohen der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monate und eine Nachschulung. Wiederholungstäter müssen zusätzlich ein ärztliches Gutachten vorlegen und an einer verkehrspsychologischen Untersuchung teilnehmen.
Geplante Beschlagnahme von Fahrzeugen
Ende des Jahres 2021 wird voraussichtlich eine weitere Sanktion eingeführt, um in besonders gefährlichen Fällen und bei rücksichtslosen Wiederholungstätern effektiv reagieren zu können. Dazu sollen die Fahrzeuge der Raser in Österreich beschlagnahmt werden. Ein solcher gefährlicher Fall liegt u.a vor bei
- besonders hoher Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen
- Rasen ohne Führerschein.
Bei Fragen können Sie gerne unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt kontaktieren! Einfach per E-Mail an info@gc-kanzlei.de oder per Telefon 06131 / 95009-0.