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ADAC Vertragsanwalt
Florian Schmitt – ADAC Vertragsanwalt aus Mainz
Benötigen Sie eine fachkundige Beratung zum Thema Auto, Straßenverkehr und Reisen?
Dann ist unser ADAC Vertragsanwalt in der Region Mainz Ihr richtiger Ansprechpartner! Als Mitglied des ADAC steht Ihnen eine professionelle Rechtsauskunft durch einen ausgewiesenen ADAC Vertragsanwalt zu. Florian Schmitt ist Teil dieses Netzwerks von über 600 Anwälten und bietet Ihnen eine juristische Beratung zu allen Fällen, welche mit dem Straßenverkehr und mit dem Halten bzw. Führen von Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen. So unterstützt er Sie bei all Ihren Fragen und Problemen im Bereich des Verkehrsrechts, bei Schadenersatz– und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall, Bußgeldzahlungen, Punkteintragungen in Flensburg oder Führerscheinentzug. Profitieren Sie von der kompetenten Rechtsberatung für ADAC Mitglieder – die Kosten für das Erstgespräch sind bereits in Ihrem ADAC Mitgliederbeitrag enthalten.
Fachkompetente ADAC Rechtsberatung – auch ohne ADAC Mitgliedschaft
Rechtsschutzversicherte und Selbstzahler haben auch ohne ADAC Mitgliedschaft die Möglichkeit, unsere Rechtsberatung in Mainz, Rheinland-Pfalz und Umgebung in Anspruch zu nehmen. Ihr Vorteil liegt dabei in unserem regen Erfahrungs– und Wissensaustausch mit dem ADAC Netzwerk sowie in der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen, mit denen wir unsere Kenntnisse auf dem aktuellsten Stand halten. Dadurch garantieren wir Ihnen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard.
Schadensbegriffe einfach erklärt
In unserer Youtube-Videoreihe erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt die wichtigsten Fachbegriffe, die bei der Abwicklung mit der Haftpflichtversicherung des Gegners vorkommen:
Teil 1: Anwaltskosten, Sachverständigenkosten
Teil 2: Reparaturschaden, Totalschaden, Wertminderung
Weitere Videos von Florian Schmitt:
Interviews mit Florian Schmitt:
Kompetente Hilfe bei Unfallabwicklungen, Personenschäden und Ordnungswidrigkeiten
Für eine Rechtsberatung zum Verkehrszivilrecht, Straf– und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Ihnen unser ADAC Vertragsanwalt gerne zur Verfügung. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt er über die notwendigen Kenntnisse, um Sie bei jeglichen Angelegenheiten kompetent zu vertreten.
In einen Verkehrsunfall ist man schnell verwickelt – auch ohne Eigenverschulden. Um Rechte geltend zu machen und Schadenersatzforderungen zu stellen, ist die Abwicklung nach dem Unfall von großer Wichtigkeit. Ob PKW oder LKW – unser ADAC Vertragsanwalt übernimmt für Sie die Regulierung von Unfallschäden: von der Schadenshöhe über Wertminderung bis hin zu Schmerzensgeld.
Verstöße im Straßenverkehr können ins Geld gehen. Es lohnt sich daher, die Vorwürfe genau auf deren Richtigkeit zu prüfen und unseren ADAC Vertragsanwalt zu Rate zu ziehen. Er weiß, wo Stolperfallen oder Fehlerquellen liegen und übernimmt die Vertretung in Ihrer Bußgeldangelegenheit.
Zu den häufigsten Anwendungsfällen in Sachen Bußgeld gehören beispielsweise:
- Verkehrsampelverstöße
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Messungen durch Radar oder Blitzanlagen
- Abstandsunterschreitungen
- Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol
- Vorfahrtsverstöße
- Handyverstöße
- Rotlichtverstöße
Auch bei sonstigen Verkehrsverstößen können Sie auf uns zählen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet für den jeweiligen Autofahrer eine erhebliche Einschränkung im beruflichen sowie im privaten Leben. Lassen Sie es nicht so weit kommen und beauftragen Sie unseren ADAC Vertragsanwalt für Ihre Vertretung in Verwaltungsverfahren.
Er unterstützt Sie bei einer MPU-Anordnung (medizinisch-psychologische Untersuchung), im Falle einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei Punktebelastung oder wenn ein Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung vorliegt. Zudem übernimmt er Ihre Vertretung bei Fahrtenbuchauflagen.
Die eigene Versicherung will für den Unfallschaden nicht aufkommen oder die Versicherung der Gegenpartei errechnet horrende Schadenssummen? Die Gründe für Auseinandersetzungen mit Versicherungen sind vielfältig. Oft fehlt es den Betroffenen an nötigem Fachwissen, um gezielt gegen ungerechtfertigte Forderungen oder Aussagen vorzugehen. Unser ADAC Rechtsanwalt steht Ihnen in sämtlichen Streitfällen zur Seite und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Unser ADAC Vertragsanwalt unterstützt Sie in jeglichen Strafangelegenheiten im Bereich des Verkehrsrechts. Dazu gehören unter anderem Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Fahren in fahruntauglichem Zustand oder fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Tötung.
Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs geht mit zahlreichen Vorschriften einher – denn als Betrieb gilt nach den gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrs nicht nur das reine Fahren selbst, sondern zum Beispiel auch das Parken, das Ein– und Aussteigen oder das Be– und Entladen. Wenn Sie den Überblick nicht verlieren und Ihr Fahrzeug rechtskonform im Straßenverkehr einsetzen möchten, bietet Ihnen unser ADAC Rechtsanwalt eine fundierte Rechtsberatung zu allen mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs zusammenhängenden Fragen.