Eintragung von „Kaufdas Online“ scheitert aufgrund der Verwechslungsgefahr zu „Kaufland“

Die Ein­tra­gung als Uni­ons­marke erfor­dert eine Ein­deu­tig­keit. Die visu­elle und klang­li­che Ähn­lich­keit der Marke „Kauf­das Online“ zu „Kauf­land“ lasse eine Ein­tra­gung nicht zu, so die Ent­schei­dung des EuG.

Sach­ver­halt

Die Anmel­dung der Marke „Kauf­das Online“ eines Online Shops für den Ver­trieb von Non-​​Food-​​Waren wurde vom EU-​​Markenamt (EUIPO) abge­lehnt. Grund hier­für war die Ähn­lich­keit zur Marke „Kauf­land“. Gegen diese Ent­schei­dung legte der Online Shop Beschwerde beim Gericht der Euro­päi­schen Union (EuG) ein – jedoch erfolg­los.  Die Ver­wechs­lungs­ge­fahr sei bei den bei­den sehr ähn­li­chen Mar­ken­na­men viel zu groß. Vor allem für Spa­nier und Ita­lie­ner, die durch den Online-​​Shop ange­spro­chen seien, sei es ohne Deutsch­kennt­nisse nahezu unmög­lich eine Unter­schei­dung zu „Kauf­land“ zu tref­fen, so die Erklä­rung das EuG.

Ver­wechs­lungs­ge­fahr auf­grund visu­el­ler und klang­li­cher Ähn­lich­keit

Durch die unter­schied­lich far­bi­gen Buch­sta­ben im Wort „Kauf­land“ stehe das Wort in der Marke „Kauf­land Online“ im Vor­der­grund. Beim Ver­gleich bei­der Mar­ken­na­men falle ebenso neben der fast iden­ti­schen Anzahl an Buch­sta­ben, die­selbe Anfangs­silbe „Kauf“ auf. Dies ver­stärke die visu­elle und klang­li­che Ähn­lich­keit, so das EuG.

Die unter­schied­li­che Bedeu­tung bei­der Mar­ken sei irre­le­vant, da sich dies für nicht Deutsch­spra­chige der EU nicht beur­tei­len ließe. Das EuG betonte in Ihrer Argu­men­ta­tion, dass Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher Mar­ken meist nicht direkt mit­ein­an­der ver­glei­chen kön­nen, son­dern sich auf den Mar­ken­na­men in ihrer Erin­ne­rung beru­fen müs­sen. Dies trage zur Ver­wechs­lungs­ge­fahr bei. Somit könne die Marke „Kauf­das Online“ nicht als Uni­ons­marke ein­ge­tra­gen wer­den.