DSGVO Datenschutzbeauftragter

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Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – sei es digital oder in der „realen Welt“ – gewisse Richtlinien einhalten. Die Umsetzung der DSGVO, welche übrigens unter das Wettbewerbsrecht fällt, gestaltet sich für viele Firmen schwierig, da zahlreiche Stolpersteine den Weg zur DSGVO-Konformität erschweren. Es ergibt deshalb Sinn, einen DSGVO Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Hierbei handelt es sich um eine natürliche oder juristische Person, welche die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen sowie öffentlichen Stellen gewährleistet und überwacht. Ein Datenschutzbeauftragter nimmt somit eine sehr wichtige Aufgabe wahr und die Bestellung eines solchen ist für viele Firmen sogar Pflicht. Der Beauftragte sollte die entsprechenden Qualifikationen für diese Position mitbringen und kann sowohl betriebsintern, als auch extern ernannt werden.

Bestellung eines DSGVO-Datenschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfolgt zwar meist in schriftlicher Form, dies ist jedoch nach der neuen DSGVO nicht mehr zwingend nötig. Die Kontaktdaten der ernannten Person oder Unternehmung müssen in der Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt oder einer Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Gesetzlich erforderlich ist ein Datenschutzbeauftragter für Firmen dann, wenn sich mindestens zehn Personen im Unternehmen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Informationen beschäftigen. Selbstverständlich obliegen auch Firmen, deren Kerngeschäft auf Daten von identifizierbaren Personen beruht, der gesetzlich vorgeschriebenen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, drohen dem Unternehmen saftige Geldstrafen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Datenschutzbeauftragter – Funktion und Aufgaben im Unternehmen

Ein betriebsinterner oder externer Datenschutzbeauftragter im Unternehmen übernimmt wichtige Pflichten, um die korrekte Umsetzung der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten. Er ist Experte auf dem Gebiet des Umgangs mit Nutzer- oder Kundendaten und agiert als kompetenter Berater für Unternehmensleitung sowie Angestellte.
Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört unter anderem die ständige Überwachung und Sicherstellung, dass die in der DSGVO festgelegten Richtlinien eingehalten werden. Aber auch die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses oder die Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern liegen in seiner Hand. Der Datenschutzbeauftragte ist zudem Ansprechpartner für Behörden, Betroffene oder auch Geschäftsleitung und Mitarbeiter des Unternehmens. Er fungiert als wichtiges Kontrollorgan über sämtliche den Datenschutz betreffende Prozesse und schult sowie informiert Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen.

Wir beraten Ihre Firma rund um das Thema DSGVO

Die Experten von Gräf & Centorbi fungieren als externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie dabei, Ihre Firma DSGVO-konform zu präsentieren.

Sabrina Schmitt

Fachanwältin und Rechtsanwältin
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