Unsere Anwältin ist gerne für Sie da und überprüft zuverlässig Ihre Abmahnung oder DSGVO-Konformität.
DSGVO Beratung
Kompetente Unterstützung
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 für sämtliche Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Von der DSGVO sind demnach beinahe alle Firmen betroffen – denn allein der Austausch von E-Mails mit Kunden bedarf nach Inkrafttreten der Verordnung einer Einwilligung. Eine DSGVO Beratung durch einen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt ist für jede Art von Unternehmen zu empfehlen. Wir von der Kanzlei Gräf & Centorbi helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Firma DSGVO-konform zu präsentieren und zukünftige Abmahnungen gezielt zu vermeiden.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung — was steckt dahinter?
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung regelt die Verarbeitung von Kunden– und Mitarbeiterdaten durch Unternehmen sowie öffentliche Stellen. So dürfen Angaben zu Personen nur dann verarbeitet werden, wenn dies rechtlich zulässig und eine gewisse Transparenz gegeben ist. Die DSGVO stützt sich dabei auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Firmen, die gegen die in der EU-Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Richtlinien verstoßen – beispielsweise durch eine fehlende Datenschutzerklärung auf ihrer Website – können von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden zur Rechenschaft gezogen werden.
Wie läuft eine Beratung zur Umsetzung der DSGVO ab?
Liegt für Ihr Unternehmen bereits eine Abmahnung wegen eines DSGVO-Verstoßes vor, prüft der Rechtsanwalt als erstes, ob für die Abmahnung berechtigte Gründe vorliegen oder nicht. Bei tatsächlichem Vorliegen eines Verstoßes formuliert der Anwalt für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung, um eine einstweilige Verfügung vor Gericht zu verhindern. Sollte die Abmahnung unrechtmäßig erfolgt sein, haben Sie die Möglichkeit, mithilfe Ihres Beraters eine Gegenabmahnung auszusprechen.
Zudem wird Ihr Anwalt Sie dabei unterstützen, ein Konzept für die korrekte Umsetzung der DSGVO auszuarbeiten, indem er alle relevanten Punkte wie beispielsweise Prozesse, Datensicherheit oder Einwilligungserklärungen prüft und gegebenenfalls optimiert.
Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen DSGVO
Wer gegen die DSGVO verstößt – sei es durch eine unvollständige Datenschutzerklärung oder durch fehlende Zweckbindung – riskiert eine Abmahnung vonseiten der Konkurrenten oder Datenschutzverbänden. Eine DSGVO-Abmahnung beinhaltet meist eine Unterlassungserklärung, in welcher der Abgemahnte dazu verpflichtet wird, die rechtswidrige Handlung in Zukunft zu unterlassen. Reagiert der Betroffene nicht innerhalb einer gesetzten Frist auf die Abmahnung, droht ihm eine einstweilige Verfügung. Wenn Sie eine DSGVO Abmahnung erhalten, sollten Sie keine Sekunde zögern und einen entsprechenden Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren oder den Abmahner direkt kontaktieren.