DSGVO Beratung

 Rufen Sie uns an!

Kom­pe­tente Unter­stüt­zung

Die Datenschutz-​​Grundverordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 für sämt­li­che Unter­neh­men, die per­so­nen­be­zo­gene Daten von EU-​​Bürgern ver­ar­bei­ten. Von der DSGVO sind dem­nach bei­nahe alle Fir­men betrof­fen – denn allein der Aus­tausch von E-​​Mails mit Kun­den bedarf nach Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung einer Ein­wil­li­gung. Eine DSGVO Bera­tung durch einen auf die­ses Fach­ge­biet spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt ist für jede Art von Unter­neh­men zu emp­feh­len. Wir von der Kanz­lei Gräf & Cen­torbi hel­fen Ihnen gerne dabei, Ihre Firma DSGVO-​​konform zu prä­sen­tie­ren und zukünf­tige Abmah­nun­gen gezielt zu ver­mei­den.

Kontaktieren Sie uns!

Die EU-​​Datenschutz-​​Grundverordnung — was steckt dahin­ter?

Die Euro­päi­sche Datenschutz-​​Grundverordnung regelt die Ver­ar­bei­tung von Kun­den– und Mit­ar­bei­ter­da­ten durch Unter­neh­men sowie öffent­li­che Stel­len. So dür­fen Anga­ben zu Per­so­nen nur dann ver­ar­bei­tet wer­den, wenn dies recht­lich zuläs­sig und eine gewisse Trans­pa­renz gege­ben ist. Die DSGVO stützt sich dabei auf das Gesetz gegen den unlau­te­ren Wett­be­werb (UWG). Fir­men, die gegen die in der EU-​​Datenschutz-​​Grundverordnung fest­ge­leg­ten Richt­li­nien ver­sto­ßen – bei­spiels­weise durch eine feh­lende Daten­schutz­er­klä­rung auf ihrer Web­site – kön­nen von Mit­be­wer­bern oder Ver­brau­cher­ver­bän­den zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den.

Wie läuft eine Bera­tung zur Umset­zung der DSGVO ab?

Liegt für Ihr Unter­neh­men bereits eine Abmah­nung wegen eines DSGVO-​​Verstoßes vor, prüft der Rechts­an­walt als ers­tes, ob für die Abmah­nung berech­tigte Gründe vor­lie­gen oder nicht. Bei tat­säch­li­chem Vor­lie­gen eines Ver­sto­ßes for­mu­liert der Anwalt für Sie eine modi­fi­zierte Unter­las­sungs­er­klä­rung, um eine einst­wei­lige Ver­fü­gung vor Gericht zu ver­hin­dern. Sollte die Abmah­nung unrecht­mä­ßig erfolgt sein, haben Sie die Mög­lich­keit, mit­hilfe Ihres Bera­ters eine Gegen­ab­mah­nung aus­zu­spre­chen.
Zudem wird Ihr Anwalt Sie dabei unter­stüt­zen, ein Kon­zept für die kor­rekte Umset­zung der DSGVO aus­zu­ar­bei­ten, indem er alle rele­van­ten Punkte wie bei­spiels­weise Pro­zesse, Daten­si­cher­heit oder Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen prüft und gege­be­nen­falls opti­miert.

 

Abmah­nung oder einst­wei­lige Ver­fü­gung wegen DSGVO

Wer gegen die DSGVO ver­stößt – sei es durch eine unvoll­stän­dige Daten­schutz­er­klä­rung oder durch feh­lende Zweck­bin­dung – ris­kiert eine Abmah­nung von­sei­ten der Kon­kur­ren­ten oder Daten­schutz­ver­bän­den. Eine DSGVO-​​Abmahnung beinhal­tet meist eine Unter­las­sungs­er­klä­rung, in wel­cher der Abge­mahnte dazu ver­pflich­tet wird, die rechts­wid­rige Hand­lung in Zukunft zu unter­las­sen. Rea­giert der Betrof­fene nicht inner­halb einer gesetz­ten Frist auf die Abmah­nung, droht ihm eine einst­wei­lige Ver­fü­gung. Wenn Sie eine DSGVO Abmah­nung erhal­ten, soll­ten Sie keine Sekunde zögern und einen ent­spre­chen­den Rechts­an­walt zu Rate zie­hen. Auf kei­nen Fall soll­ten Sie die Abmah­nung igno­rie­ren oder den Abmah­ner direkt kon­tak­tie­ren.

Setzen Sie auf die Expertise von Gräf & Centorbi!

Unsere Anwäl­tin ist gerne für Sie da und über­prüft zuver­läs­sig Ihre Abmah­nung oder DSGVO-​​Konformität.

Sabrina Schmitt

Fach­an­wäl­tin und Rechts­an­wäl­tin
Kon­takt