Corona und seine Folgen in der Ehe

Neben den gesundheitlichen Auswirkungen einer Corona-Infektion auf den einzelnen Menschen können die verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen zu einer krisenhaften Störung des Familienlebens führen. Spannungen sind bei einer über einen längeren Zeitraum andauernden räumlichen Nähe oft nicht zu vermeiden. Schlimmstenfalls entladen sich diese in Anwendung von psychischer oder sogar physischer Gewalt. Das familiäre Zusammenleben wird nachhaltig gestört, sodass manche Ehepartner in der Scheidung den einzigen Weg aus dieser Situation sehen.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Das Gesetz sieht in der Regel vor, dass die Eheleute zunächst ein Jahr getrennt leben müssen, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann (§ 1565 Abs. 1 BGB).
Es gibt allerdings die Härtefallklausel nach § 1565 Abs. 2 BGB, nach der die Ehe auch vor Ablauf dieses Trennungsjahres geschieden werden kann, „wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde“.
Gewalt in der Ehe wäre ein solcher Härtefall, wobei sowohl die psychische als auch physische Gewalt ausreichen kann, was im konkreten Einzelfall zu prüfen wäre.
Allerdings ist die Härtefallklausel kein Eilverfahren, sondern ermöglicht nur, den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres stellen zu können, die üblichen Bearbeitungszeiten bei den Gerichten bleiben insoweit bestehen.

Hilfe bei Gewaltanwendung

Ist man Opfer einer akuten Gewaltanwendung geworden, sollte man zunächst die Polizei rufen. Diese kann unmittelbar den Gewalttäter entfernen und ihn zeitlich befristet der Wohnung verweisen. Danach kann das Opfer auch im Eilverfahren gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel für

  • Schutzanordnungen wie dem Annäherungsverbot bis zu einem gewissen Radius,
  • der Zuweisung der Wohnung,
  • Aussetzung oder Beschränkung des Umgangsrechts
  • bis hin zu einem völligen Kontaktverbot.

Sollten Sie in einer solchen Situation sein, rufen Sie uns an (06131 – 950090), wir helfen Ihnen. Weitere Hilfe erfahren Sie über www.hilfetelefon.de

Lassen Sie es nicht soweit kommen, dass Gewalt ein Mittel für eine kurzfristige Überforderung wird. Reden Sie miteinander und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Hören Sie mit Interesse und Zuneigung zu, nehmen Sie Ängste des Partners/ der Partnerin/der Kinder ernst, denn Sie befinden sich in einer Ausnahmesituation. Suchen Sie aktiv nach Lösungen, gemeinsam, sodass die Situation heute nicht das zerstört, was Sie eigentlich schützen wollten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund und schützen Sie Ihre Familie.

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