Beschluss des bayerischen Kabinetts: Cannabis-Verbot auf Volksfesten und Biergärten
Das bayerische Kabinett hat per Beschluss den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, insbesondere auf Volksfesten, in Biergärten und im Englischen Garten in München verboten. Ob der Konsum in anderen öffentlichen Bereichen wie Freibädern und Freizeitparks gestattet sein darf, sollen die Kommune entscheiden, so die Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).
Auch wenn Bayern gegen die Legalisierung von Cannabis war, wurde die Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 bundesweit durchgesetzt. Zum Schutze der Gesundheit und der Kinder– und Jugendliche ist der Konsum von Cannabis auf öffentlichen Plätzen einzuschränken, so Judith Gerlach. Die bundesweite Regelung verbietet den Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen. Umsetzen lässt sich dies nur, indem Cannabis tagsüber nicht auf Volksfesten konsumiert werden darf, weil sich dort Kinder und Jugendliche aufhalten. Da es hierfür jedoch keine konkrete Regelung gibt, beklagen Volksfestbetreiber die unzureichende Regelung.
Das Verbot Cannabis zu konsumieren soll sich an dem gesetzlichen Rauchverbot in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur– und Freizeiteinrichtungen orientieren, aber noch strenger geregelt sein: Auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen, in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés, aber auch in Biergärten soll Cannabis nicht konsumiert werden. Es soll sowohl nicht nur verbrannt werden, sondern auch nicht erhitzt und verdampft werden. Ziel der bayerischen Regierung ist es den Gastwirten in Bayern durch genaue Regelungen Klarheit zu verschaffen, denn die bundesweiten gesetzlichen Regelungen sind nicht umfassend genug, so Gerlach.