Arbeitsrecht: Spontan-Urlaub kann Kündigungsgrund sein

Spontan-Urlaub – Foto: Adobe Stock/ Peera

Nimmt ein Arbeitnehmer einen sogenannten „Spontan-Urlaub“ und erscheint trotz Verbot durch den Arbeitgeber nicht zur Arbeit, kann er deswegen gekündigt werden.

Fristlose Kündigung bei Spontan-Urlaub möglich

Wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub nimmt (auch wenn dieser ein Geschenk war), kann er nicht auf das Verständnis der Arbeitsgerichte vertrauen. Der Arbeitgeber darf auf die Selbstbeurlaubung ohne vorherige Abmahnung mit einer fristgemäßen oder sogar fristlosen verhaltensbedingten Kündigung reagieren. Er muss aber den Betriebsrat ordnungsgemäß in nachweisbarer Form vor der Kündigung anhören.

Konkreter Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf

Eine Arbeitnehmerin klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil dieser ihr nach einem Urlaub fristlos gekündigt hatte. Berufsbegleitend hatte die Arbeitnehmerin ein Masterstudium absolviert. Ein Tag nach bestandener Prüfung (mittwochs) hatte sie für den Donnerstag und Freitag genehmigten Urlaub. Am darauffolgenden Montag erschien sie nicht im Betrieb und informierte ihren Vorgesetzten via E-Mail über ihren „Spontan-Urlaub“ auf Mallorca. Diesen hatte sie wegen ihrer bestandenen Prüfung von ihrem Vater als Überraschung geschenkt bekommen.

Sie erklärte in der Mail, sie hätte keine Möglichkeit gehabt, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken. Sie entschuldigte sich und bat um Rückmeldung. Ihr Vorgesetzter antwortete ihr, dass ihre Anwesenheit aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich sei und bot ihr an, Freitag sowie Montag und Dienstag der nächsten Woche freizunehmen. Am folgenden Tag antwortete die Arbeitnehmerin, dass sie sich bereits auf Mallorca befinde und sie nicht ins Büro kommen kann. Auch am darauffolgenden Montag erschien die Arbeitnehmerin nicht zur Arbeit und erhielt eine Woche später die fristlose Kündigung fristgerecht zum nächsten Monatsende.

LAG gibt Arbeitgeber Recht

Das LAG gab dem Arbeitgeber Recht. Demnach sei eine eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Die Arbeitnehmerin habe ernsthaft zu erkennen gegeben, dass sie an dem eigenmächtig genommenen Urlaub festhalte und nicht zur Arbeit kommen werde. Damit habe sie falsche Prioritäten gesetzt und ihre vertragliche Arbeitspflicht verletzt.

Ausgang des Verfahrens: Die Parteien einigten sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Kündigungsdatum und einer Abfindungszahlung von einem knappen Gehalt der Arbeitnehmerin.

(Arbeitsgericht Düsseldorf 20.12.17, 8 Ca 3919/17)

Sie haben eine juristische Frage im Bereich Arbeitsrecht? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@gc-kanzlei.de) oder telefonisch 06131 / 95009-0. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kommentare

  • Thomas

    Eine Kollegin war im Urlaub, wo sie krank wurde. Jetzt möchte sie wissen, welchen Anspruch auf Urlaubsentgelt ihr zusteht. Deswegen beauftragte sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

    15. März 2019 um 17:22 Uhr | Antworten
  • Jim Winkler

    Das ist wirklich sehr Ärgerlich mit dem Spontanurlaub. Aber wenn der Arbeit einem dafür Frei gibt dann ist doch alles sehr gut. Ich mag spontan Urlaube wirklich sehr und es sind auch immer mit die besten. Wenn man das vorher mit dem Chef genau bespricht ist das einen tolle Sache.

    14. Mai 2019 um 08:55 Uhr | Antworten
  • Neeltje

    Ich hätte nicht gedacht, dass ein spontaner Urlaub ein Kündigungsgrund sein könnte. Vielleicht muss ich mich noch genauer mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Denn ich habe auch schon mehrmals spontan Urlaub genommen und möchte nichts falsch machen.

    21. Mai 2019 um 10:04 Uhr | Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.