Alle Jahre wieder – was Sie über die Verjährung von Forderungen wissen sollten
Das Jahresende 2021 nähert sich mit schnellen Schritten und viele Unternehmer sollten sich spätestens jetzt mit unbezahlten Rechnungen ihrer Kunden befassen. Denn: Für viele Forderungen endet am 31. Dezember die Verjährungsfrist. Glück gehabt, wenn man Schuldner ist, aber großes Pech für die Gläubiger. Hier müssen Sie als Gläubiger schnell handeln, damit Sie noch Ihre Ansprüche durchsetzen können. Alles Wissenswerte über die Verjährung von Ansprüchen erfahren Sie hier:
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre – beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist.
Um welche offenen Forderungen handelt es sich?
Gemeint sind alle offenen Forderungen, die in 2018 fällig wurden. Für die Fristberechnung ist dabei nicht das Datum der Rechnungsstelle entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet: Forderungen aus dem Jahre 2018, die der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegen, verjähren zum 31.12.2021.
Für welche Forderungen gilt die allgemeine Verjährungsfrist?
Sie gilt u.a. für Forderungen aus
- Kaufverträgen
- Werk– und Dienstleistungsverträgen
- Mietverträgen
- Bürgschaften
Wie kann man die Verjährung verhindern?
Indem man verjährungshemmende Maßnahmen einsetzt, also ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet oder Klage erhebt.
Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren:
- Es handelt sich um eine Geldforderung.
- Der Schuldner befindet sich mit der Zahlung im Verzug, d.h. Sie haben ihn gemahnt oder die Mahnung ist entbehrlich und die Zahlungsfrist abgelaufen.
- Sie kennen die Adresse des Schuldners.
Haben Sie Ihre offenen Forderungen im Blick? Droht einigen die Verjährung? Dann handeln Sie schnell und kontaktieren Sie uns! Wir können Ihnen helfen, die Verjährungsfrist zu hemmen, indem wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid erwirken. Denn beachten Sie: Ein außergerichtliches Mahnverfahren kann den Ablauf der Verjährungsfrist nicht verhindern.
Schicken Sie uns einfach Ihre Rechnung nebst Mahnungsnachweis und Adresse des Schuldners an info@gc-kanzlei.de und wir erledigen den Rest!
Sie erhalten von uns natürlich eine Mandatsbestätigung und wir halten Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.