Abgasskandal: Anwaltliche Erstberatung bei VW-Vergleichsangebot

Im Diesel-Prozess ist zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW ein Vergleich zustande gekommen. Seit Ende März informiert Volkswagen die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage per Post, wer eine Entschädigung bekommt und wer leer ausgeht.
Da das Angebot auf großes Interesse stößt, hat VW nun die Frist bis zum 30. April 2020 verlängert. Anspruchsberechtigte können bis zu diesem Datum entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder nicht.

Anwaltliche Erstberatung

Wir empfehlen: Holen Sie sich anwaltliche Beratung! Unser ADAC-Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Florian Schmitt ist hierfür der ideale Ansprechpartner und prüft Ihr individuelles Angebot. Die Kosten dieser anwaltlichen Erstberatung bis zu einer Höhe von 190 Euro (netto) übernimmt VW!
Beachten Sie aber: Der Vergleich muss im Anschluss zustande kommen, ansonsten übernimmt VW keine Kosten. Zudem muss der anwaltliche Rat zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 angefallen sein und sich auf den Abschluss des Vergleichs beziehen.

Vorgehen

  • VW schreibt seit dem 20. März alle Verbraucher an, die sich im Klageregister eingetragen haben.
  • Auf einer Online-Plattform können Verbraucher seit dem 20. März ihr individuelles Vergleichsangebot einsehen.
  • Verbraucher können das Angebot bei einem Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen. Hierfür übernimmt VW die Beratungsgebühr. Aber nur, wenn der Vergleich im Anschluss zustande kommt (Entscheidung bis 30. April).
  • Nimmt der Verbraucher das Angebot an, erhält er eine Vergleichszahlung. Lehnt er das Angebot ab, kann er individuell weiter klagen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/faq-musterfeststellungsklage/

Hintergrund

Am 18. September 2015 wurde öffentlich bekanntgemacht, dass die Volkswagen AG eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ihrer Diesel-Fahrzeuge verwendete, um die Abgaswerte zu beschönigen. Nach der Einigung zwischen Volkswagen und Verbraucherschützern erhalten rund 260.000 Käufer manipulierter Diesel-Fahrzeuge nun ein Angebot für eine Entschädigung.

Ausnahmen: Kein Vergleichsangebot bekommen Dieselbesitzer, die ihr Auto nach dem 31.12.2015 erworben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten.

Kontaktieren Sie uns!

Florian Schmitt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC Vertragsanwalt
06131 – 950090
florian.schmitt@gc-kanzlei.de

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